Ein Student wartete fast ein Jahr vergeblich auf sein Geld, bis erst der Einsatz eines Gerichtsvollziehers das zuständige BAföG-Amt zum Zahlen bewegte. Dieser Fall offenbart ein erschreckendes Ausmaß an Behördenversagen und zeigt, warum der Klageweg oft die letzte Rettung für die Studienfinanzierung ist.

Dieser Fall beweist eindrucksvoll, dass sich Studierende nicht alles gefallen lassen müssen: Student Leonhard H. wartete fast ein Jahr lang vergeblich auf die Bearbeitung seines BAföG-Antrags, während seine finanzielle Existenz auf dem Spiel stand. Erst nachdem WBS.LEGAL in seinem Namen eine Untätigkeitsklage eingereicht hatte, bewegte sich die Behörde. Das Verwaltungsgericht (VG) beendete das Verfahren, nachdem das Amt den Bescheid endlich erlassen hatte, und legte der Behörde die Kosten auf. Da das Amt selbst danach die festgesetzten Anwaltsgebühren nicht zahlte, musste sogar der Gerichtsvollzieher anrücken. Dieser Fall ist ein klares Signal an alle Betroffenen, dass der Rechtsweg funktioniert und notwendig sein kann. (VG, Beschl. v. November 2024).

Existenzangst statt Studienfinanzierung

Der Beginn eines Studiums sollte eigentlich eine Zeit des Aufbruchs und der Neugier sein, doch für Leonhard H. in Thüringen entwickelte sich diese Phase zu einem wahren Albtraum der Bürokratie. Im November 2023 stellte der junge Mann, wie viele andere auch, seinen BAföG-Antrag beim für ihn zuständigen Studierendenwerk. Er verließ sich darauf, dass der Staat ihm die gesetzlich zustehende Unterstützung für seinen Lebensunterhalt zeitnah gewähren würde. Doch seine Hoffnung auf eine schnelle Bearbeitung wurde bitter enttäuscht.

Es dauerte sage und schreibe vier Monate, bis das Amt im März 2024 überhaupt erst den Eingang der Unterlagen bestätigte. Wer nun glaubte, dass das Verfahren endlich Fahrt aufnehmen würde, sah sich getäuscht. Schließlich forderte die Behörde weitere Unterlagen an. Leonhard H. reagierte vorbildlich und lieferte die geforderten Dokumente innerhalb von nur zwei Tagen nach. Danach passierte jedoch schlichtweg nichts mehr. Ein halbes Jahr lang herrschte absolute Funkstille seitens des Amtes. Es gab keinen Bescheid über die Bewilligung, keine Auszahlung des dringend benötigten Geldes und auch keine Reaktion auf die verzweifelten Nachfragen des Studenten.

Die Situation wurde für den Betroffenen immer bedrohlicher. Die Miete für die Wohnung war fällig, der Kühlschrank blieb leer und die laufenden Kosten für das Studium häuften sich an. Leonhard H. stand finanziell mit dem Rücken zur Wand und wusste nicht mehr weiter. Er hatte alle Anforderungen erfüllt und alle Fristen eingehalten, doch das Amt ließ ihn sprichwörtlich am langen Arm verhungern. Diese Untätigkeit der Behörde trieb den Studenten fast in die Verschuldung und gefährdete die Fortsetzung seines Studiums massiv. In seiner Not wandte er sich schließlich an WBS.LEGAL, um sich juristische Hilfe zu holen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie bürokratische Trägheit junge Menschen in existenzielle Nöte bringen kann.

Sieg vor dem Verwaltungsgericht

Die juristische Intervention brachte schließlich die ersehnte Wende in diesem festgefahrenen Verfahren. Nachdem Leonhard H. den kostenlosen BAföG-Check der Kanzlei genutzt hatte, reichte WBS.LEGAL im September 2024 eine Untätigkeitsklage beim zuständigen VG ein. Die Wirkung dieser Maßnahme war verblüffend und zeigte sofortigen Erfolg. Kaum lag die Klage auf dem Tisch der Behörde, erwachte das Amt aus seinem monatelangen Tiefschlaf. Bereits im Oktober 2024, also nur wenige Wochen nach Klageeinreichung, erließ die Behörde den lange überfälligen BAföG-Bescheid.

Der immense Druck des gerichtlichen Verfahrens hatte also unmittelbar gewirkt. Da der Klagegrund durch den Erlass des Bescheides entfallen war, stellte das Gericht das Verfahren im November 2024 ein. Entscheidend war jedoch die Kostenregelung des Gerichts. Es verpflichtete das Studierendenwerk zur Tragung aller Kosten des Verfahrens. Die Begründung war eindeutig, denn der Student hätte längst mit einer Entscheidung rechnen dürfen und die Klage war somit die einzige Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen.

Doch die Geschichte endet hier noch nicht, denn die Behörde zeigte sich selbst nach dieser juristischen Niederlage weiterhin stur. Obwohl das Gericht klar festgelegt hatte, dass das Amt die angefallenen Anwaltskosten zu zahlen hat, floss zunächst kein Geld. Die Behörde ignorierte die Zahlungsaufforderung schlichtweg. Erst als WBS.LEGAL im April 2025 den Gerichtsvollzieher beauftragte, um die Forderung direkt bei der Behörde zu vollstrecken, lenkte das Amt ein und beglich die Rechnung.

Warum sich rechtliche Schritte lohnen

Dieser Fall verdeutlicht die Wirksamkeit der Untätigkeitsklage nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Der Gesetzgeber hat dieses Instrument genau für solche Situationen geschaffen. Wenn eine Behörde über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden hat, kann Klage erhoben werden. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate. In der Praxis führt die bloße Erhebung der Klage oft dazu, dass die Behörden den Vorgang priorisieren und den Bescheid schnell erlassen, um ein Urteil zu vermeiden.

Ein weiteres wichtiges Detail für alle betroffenen Studierenden ist das fehlende Kostenrisiko. Viele scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie hohe Rechnungen fürchten. Diese Sorge ist jedoch bei BAföG-Angelegenheiten unbegründet. Gerichtskosten fallen in diesen sozialrechtlichen Streitigkeiten gemäß dem Gesetz nicht an. Wenn das Amt, wie in diesem Fall, länger als drei Monate untätig bleibt und keinen triftigen Grund dafür vorweisen kann, muss es zudem die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

Das beschriebene Szenario ist leider kein Einzelfall, sondern deutet auf ein systematisches Problem hin. Überlastete Ämter, Personalmangel und eine schleppende Digitalisierung führen bundesweit dazu, dass Anträge monatelang liegen bleiben. WBS.LEGAL betreut aktuell 562 ähnliche Mandate. Doch Studierende müssen dieses Behördenversagen nicht tatenlos hinnehmen. Der Rechtsstaat bietet mit der Untätigkeitsklage ein scharfes Schwert, um die Verwaltung zum Handeln zu zwingen.

Wir setzen dein Recht auf BAföG durch

Wir bei WBS.LEGAL wissen genau, wie belastend diese Situation für Studierende ist. Niemand sollte sein Studium abbrechen oder Schulden machen müssen, nur weil ein Amt seiner Arbeit nicht nachkommt. Wenn auch du schon seit Monaten auf deinen BAföG-Bescheid wartest und das Amt dich immer wieder vertröstet oder gar nicht reagiert, dann ist es Zeit zu handeln. Du bist mit diesem Problem nicht allein.

Unsere Kanzlei vertritt derzeit hunderte Studierende im Bereich der Untätigkeitsklage für BAföG und verfügt über eine umfassende Expertise in diesem speziellen Rechtsgebiet. Wir kennen die Ausreden der Behörden und wissen, wie wir den nötigen Druck aufbauen können, damit du endlich zu deinem Geld kommst. Nutze unsere Erfahrung zu deinem Vorteil. Melde dich jederzeit bei uns für eine kostenlose Erstberatung oder nutze unseren Online-Check. Wir prüfen deinen Fall unverbindlich und kämpfen dafür, dass dein BAföG endlich auf deinem Konto landet. Zögere nicht, uns zu kontaktieren, denn es geht um deine finanzielle Sicherheit und deine berufliche Zukunft.