Wenn Manager ins Zentrum eines Ermittlungsverfahrens geraten, steht durch kritische Medienberichte schnell die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel. Der BGH klärt im Dezember in einem hochspannenden Verfahren, ob Manager-Haftpflichtversicherungen neben den reinen Anwaltskosten auch Ausgaben für professionelle PR-Berater und Medienanwälte zahlen müssen. Dieser Fall betrifft alle Führungskräfte, die sich gegen rufschädigende Vorverurteilungen in der Presse verteidigen wollen.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) findet am 2. Dezember 2026 eine wegweisende Verhandlung statt. Es geht um die weitreichende Frage, inwieweit der Versicherer einer sogenannten D&O-Versicherung (Directors & Officers) verpflichtet ist, die Public-Relations-Kosten eines ehemaligen Prokuristen zu erstatten. Dieser wehrt sich gegen massive, karrierebeeinträchtigende Medienberichte im Zuge eines gigantischen Finanzskandals. Die Vorinstanzen haben in diesem komplexen Streit bereits geurteilt, nun liegt der Fall in Karlsruhe zur finalen Klärung (BGH, Verhandlungstermin am 02.12.2026 – Az. IV ZR 183/24).
Vom Prokuristen ins Zentrum eines beispiellosen Finanzskandals
Der Kläger in diesem aufsehenerregenden Verfahren war als Prokurist und Leiter der Buchhaltung bei der Versicherungsnehmerin beschäftigt. Die Beklagte ist der Versicherer einer speziellen „Versicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte“. Diese Versicherungspolice umfasste nicht nur den klassischen Haftpflichtschutz bei Schadensersatzforderungen, sondern enthielt auch den überaus wichtigen Verfahrensrechtsschutz für den Fall, dass wegen einer Pflichtverletzung ein Strafverfahren gegen eine versicherte Person eingeleitet wird. Ein Umstand ist dabei der Dreh- und Angelpunkt des aktuellen Streits. Laut Vertrag war sogar die Erstattung von sogenannten PR-Kosten zur Abwehr von Reputationsschäden durch kritische Medienberichterstattung ausdrücklich vereinbart.
Im April 2019 nahmen die einschneidenden Ereignisse dann ihren Lauf. Die Versicherungsnehmerin meldete der Beklagten Bedenken wegen verdächtiger Transaktionen und angeblicher Handlungen eines Mitglieds des Finanzteams. Im Juni 2020 eskalierte die Situation völlig, als das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung erklärte, dass Bankguthaben in Höhe von unfassbaren 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gar nicht existieren. Im selben Monat verlor der Kläger seinen Posten als Prokurist und wurde freigestellt. Seitdem läuft gegen ihn und andere Beteiligte ein Strafverfahren. Im Jahr 2021 geriet er dann massiv ins Visier der Presse. Verschiedene überregionale Online-Medien veröffentlichten Artikel, die sich unter voller Namensnennung mit dem Kläger, seiner Tätigkeit bei der Versicherungsnehmerin, dem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren und den von ihm zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen befassten.
Die Entscheidungen der Vorinstanzen und ein zähes Ringen um Deckungsschutz
Um sich gegen diese zerstörerische mediale Berichterstattung zur Wehr zu setzen, beauftragte der Kläger eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei. Die Versicherung lehnte die Deckung dieser Kosten jedoch zunächst kategorisch ab. Erst nachdem der Kläger juristischen Druck ausübte und eine einstweilige Verfügung gegen die Versicherung erwirkte, lenkte diese ein und zahlte zumindest einen Teil der angefallenen Rechnungen. Seit Juni 2023 stellt sich die Beklagte jedoch auf einen neuen Standpunkt. Sie verweigert weitere Zahlungen und beruft sich darauf, dass die Gesamtversicherungssumme nun vollständig erschöpft sei. Der Kläger zog daraufhin vor Gericht und forderte unter anderem die Zahlung weiterer PR-Kosten sowie die formelle Feststellung, dass die Versicherung ihn von den Kosten für gerichtliche Maßnahmen gegen die kritische Berichterstattung freistellen muss.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main gab der Klage des ehemaligen Prokuristen in diesem Punkt zunächst statt (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 3. Juni 2022 – Az. 2-08 O 127/21). Auf die Berufung der Versicherung hin änderte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main das Urteil jedoch in einem entscheidenden Punkt ab. Das OLG stellte fest, dass die Versicherung zwar grundsätzlich verpflichtet ist, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für gerichtliche Maßnahmen auf Unterlassung oder Widerruf der Berichterstattung zu gewähren, allerdings zeitlich und finanziell begrenzt bis zum Eintritt der Erschöpfung der Gesamtversicherungssumme im Juni 2023. Im Übrigen wies das OLG die Klage ab (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 29. November 2024 – Az. 7 U 82/22). Mit der vom OLG zugelassenen Revision kämpft der Kläger nun vor dem BGH für die Wiederherstellung des für ihn günstigeren erstinstanzlichen Urteils.
Rechtlicher Rahmen für Verdachtsberichterstattung und der Wert des eigenen Namens
Ein Strafverfahren bedeutet für Führungskräfte eine extreme Ausnahmesituation. Die juristische Verteidigung im Gerichtssaal oder vor den Ermittlungsbehörden ist dabei nur ein Teil des Kampfes. Der andere, oft noch gnadenlosere Kampf findet ungefiltert in der Öffentlichkeit statt. Große Geschäftsführer und leitende Angestellte sichern sich für solche Krisenfälle völlig zu Recht über weitreichende D&O-Versicherungen ab. Solche Policen übernehmen in der Regel die immensen Anwaltskosten, die bei einer Inanspruchnahme oder einem langwierigen Strafverfahren entstehen.
Das große Problem an der modernen Medienlandschaft ist die unkontrollierbare Geschwindigkeit, mit der sich Informationen im Internet verbreiten. Wenn ein Unternehmen wie in diesem Fall den Verlust von 1,9 Milliarden Euro meldet, stürzen sich Medien sofort auf die vermeintlich Verantwortlichen. Die sogenannte Verdachtsberichterstattung erlaubt es Journalisten zwar, unter bestimmten strengen Voraussetzungen über laufende Ermittlungen zu berichten. Doch allzu oft überschreiten Redaktionen die schmale Grenze zur unzulässigen Vorverurteilung. Namen werden voll ausgeschrieben, Gesichter im Netz geteilt und bürgerliche Existenzen vernichtet, lange bevor überhaupt ein zuständiger Richter ein rechtskräftiges Urteil gesprochen hat.
Genau an diesem neuralgischen Punkt setzen die PR-Kosten an. Es geht bei solchen Streitigkeiten nicht nur darum, falsche Tatsachenbehauptungen durch Anwälte gerichtlich verbieten zu lassen. Es geht vielmehr um eine strategische, proaktive Pressearbeit, um den guten Ruf in der Branche wiederherzustellen und die eigene Karriere langfristig zu retten. Eine reine Unterlassungsklage reicht oft nicht aus, um das Bild in der Öffentlichkeit dauerhaft zu korrigieren. Der BGH muss nun in seiner anstehenden Entscheidung die hochrelevante Frage klären, ob die Versicherung nach den vereinbarten Bedingungen auch genau für diese unverzichtbare PR-Arbeit und die spezialisierten Medienanwälte aufkommen muss. Die Entscheidung am 2. Dezember 2026 wird zweifellos eine immense Strahlkraft für den gesamten Markt für D&O-Versicherungen entfalten und klare Leitplanken für die Zukunft setzen.
Dein guter Ruf in besten Händen und wie wir dich im Reputationsmanagement unterstützen
Die anstehende Verhandlung vor dem BGH zeigt überdeutlich, wie essenziell ein professionelles Reputationsmanagement im akuten Krisenfall ist. Große Geschäftsführer und Manager haben sich glücklicherweise oft rechtzeitig gegen die enormen finanziellen Risiken von strafrechtlichen Ermittlungen abgesichert. So werden im Ernstfall zumindest die Anwaltskosten für das Strafverfahren abgedeckt. Doch Geld auf dem Konto allein stellt keinen zerstörten Ruf in der Geschäftswelt wieder her. Es steht völlig zu Recht die Frage im Raum, ob die Versicherung auch die Pressearbeit zur Wiederherstellung der Reputation finanzieren muss.
Unabhängig davon, wie das höchste deutsche Zivilgericht im Dezember entscheidet, gilt immer der Grundsatz, dass du sofortige, diskrete und schlagkräftige Hilfe brauchst, wenn du jemals ins Fadenkreuz der Medien gerätst und dein guter Ruf in Gefahr ist. Wir bei WBS.LEGAL stehen dir genau dann mit unserer vollen Expertise zur Seite. Wir sind nicht nur klassische Anwälte, sondern auch tief im Reputationsmanagement verwurzelt. Unsere Expertin Renate und ihr spezialisiertes Team wissen exakt, was in solchen beruflichen Ausnahmesituationen zu tun ist.
Renate analysiert detailliert die Medienberichterstattung, geht konsequent gegen unzulässige Namensnennungen oder falsche Verdächtigungen vor und entwickelt gleichzeitig eine maßgeschneiderte, effektive PR-Strategie, um deine Reputation aktiv zu schützen und das öffentliche Bild wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. Wir löschen rechtswidrige Einträge aus Suchmaschinen, erwirken strafbewehrte Unterlassungserklärungen gegen Presseverlage und sorgen mit juristischem Nachdruck dafür, dass dein Bild in der Öffentlichkeit nicht dauerhaft von kritischen Schlagzeilen dominiert wird. Melde dich jederzeit bei uns, wenn du rechtliche Unterstützung beim Schutz deines guten Namens benötigst. Wir kämpfen für dich auf allen Ebenen.
anmar




