Der Rechtsstreit zwischen dem Bauer Verlag und dem Grosso-Verband geht in eine weitere Runde. Im Oktober 2011 hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass der Bauer Verlag aus dem Monopol-System des Presse-Grosso durch Kündigung austreten darf.  Im Februar 2012 untersagte das Landgericht Köln dem Bundesverband, stellvertretend für seine Mitglieder einheitliche Konditionen auszuhandeln, das zentrale Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes sei kartellrechtswidrig. Das LG Köln folgte somit der Argumentation des Bauer Verlags.

Nun hat Bundesverband Presse-Grosso angekündigt, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln einzulegen.

“Mit der Berufung wehren wir uns gegen das erstinstanzliche Urteil, das somit nicht rechtskräftig ist”, so Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso laut einer Pressemeldung des Verbandes. “Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Chancengleichheit im Pressevertrieb für alle Verlage und damit den Wettbewerb im Regal auch in Zukunft zu sichern.”

Nach Ansicht der Grossisten seien einheitliche Konditionenregelungen medienpolitisch und verfassungsrechtlich erforderlich und mit dem Kartellrecht vereinbar, so die Meldung weiter. Das Berufungsgericht müsse die Einzigartigkeit des Kulturgutes Presse sowie die damit einhergehenden Besonderheiten des Pressevertriebs angemessener würdigen und in die Entscheidung miteinbeziehen, so der Bundesverband Presse-Grosso.

Unabhängig vom Verfahrensverlauf wolle man aber zusammen mit den Verlegerverbänden erreichen, dass das bewährte Grosso-System durch gesetzliche Maßnahmen geschützt werde.