Der E-Scooter-Anbieter Ryde ist Opfer eines Cyberangriffs geworden. Unbekannte verschafften sich Zugriff auf Kundendaten und kopierten Informationen aus den Systemen des Unternehmens. Welche Folgen das Datenleck für Betroffene hat, ist derzeit noch nicht vollständig absehbar.

Der Mobilitätsanbieter Ryde hat seine Kunden über einen Sicherheitsvorfall informiert. Nach Angaben des Unternehmens gelang es einem Unbefugten in der Nacht zum 2. August, auf interne Systeme zuzugreifen und Kundendaten zu kopieren. Ryde geht derzeit davon aus, dass sämtliche Kundenkonten von dem Vorfall betroffen sind. Das Unternehmen hat den Angriff bestätigt, die betroffenen Systeme gesichert und nach eigenen Angaben externe IT-Sicherheitsexperten eingeschaltet.

Welche Daten sind betroffen?

Nach den bisherigen Informationen wurden personenbezogene Daten aus den Kundenkonten kopiert. Dazu gehören unter anderem Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und weitere Kontoinformationen. Nach Angaben von Ryde wurden keine vollständigen Zahlungsdaten oder Passwörter im Klartext gespeichert. Dennoch warnt das Unternehmen davor, dass die gestohlenen Informationen für Phishing-Angriffe oder andere Betrugsversuche missbraucht werden könnten.

Ryde empfiehlt seinen Kunden daher, besonders aufmerksam zu sein. Wer verdächtige E-Mails oder Nachrichten erhält, sollte Links und Anhänge nicht unüberlegt öffnen und die Echtheit von Mitteilungen sorgfältig prüfen. Außerdem empfiehlt es sich, Passwörter zu ändern, sofern dieselben Zugangsdaten auch bei anderen Online-Diensten verwendet werden.

Welche rechtlichen Folgen hat das Datenleck?

Unternehmen sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Kommt es dennoch zu einem Sicherheitsvorfall, müssen Verantwortliche unter anderem die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde informieren und betroffene Personen benachrichtigen, wenn für sie ein hohes Risiko besteht.

Ob Ryde seinen datenschutzrechtlichen Pflichten vollständig nachgekommen ist und ob die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ausreichend waren, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen. Diese Fragen werden voraussichtlich Gegenstand weiterer Untersuchungen sein.

Für Betroffene stellt sich außerdem die Frage, ob ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zusteht. Der Europäische Gerichtshof hat in den vergangenen Jahren mehrfach klargestellt, dass Datenschutzverstöße grundsätzlich Schadensersatzansprüche auslösen können. Voraussetzung ist jedoch, dass ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist und dieser auf den Datenschutzverstoß zurückzuführen ist.

Bislang ist jedoch offen, ob Betroffenen im Fall Ryde tatsächlich Schadensersatzansprüche zustehen. Das Unternehmen hat hierzu bislang keine näheren Informationen veröffentlicht. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, wird sich daher erst beurteilen lassen, wenn weitere Erkenntnisse zum Umfang des Datenlecks und zu den Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens vorliegen.

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Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer ein Kundenkonto bei Ryde besitzt, sollte die Mitteilung des Unternehmens sorgfältig lesen und die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dazu gehört insbesondere, Passwörter zu ändern, wenn diese auch bei anderen Diensten verwendet werden, sowie Konto- und Kreditkartenbewegungen aufmerksam zu beobachten. Auch erhöhte Vorsicht bei E-Mails oder SMS mit Bezug zu Ryde ist ratsam, da Cyberkriminelle gestohlene Daten häufig für täuschend echt wirkende Phishing-Kampagnen nutzen.

Der Vorfall zeigt einmal mehr, welche weitreichenden Folgen Datenlecks für Unternehmen und Verbraucher haben können. Selbst wenn keine Zahlungsdaten betroffen sind, können bereits personenbezogene Informationen ausreichen, um Identitätsdiebstahl oder Betrugsversuche vorzubereiten.

Wir unterstützen Betroffene von Datenschutzverstößen

Datenschutzverletzungen können für Betroffene erhebliche Folgen haben. Ob Auskunfts-, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir prüfen, welche Rechte dir nach der DSGVO zustehen, und unterstützen dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche gegenüber Unternehmen. Wenn du von dem Datenleck bei Ryde betroffen bist oder Fragen zu deinen datenschutzrechtlichen Ansprüchen haben, beraten wir dich gerne.

hekem