Seit einigen Tagen wird im sozialen Netzwerk Facebook dazu aufgrufen als eigenes Profilbild ein Bild des Comic-Helden seiner Kindheit zu verwenden.
Hierbei stellt sich die Frage, ob einfach so Bilder aus dem Internet verwendet werden dürfen, oder ob dies nicht bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Rechtsanwalt Christian Solmecke beurteilt die zur Zeit laufende Profilbild-Aktion und erleuert, warum es keinenfalls unbedenklich ist einfach ein fremdes (Comic-)Bild zu verwenden.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das Internet- und Medienrecht, inbesondere auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

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