Facebook ist in der Vergangenheit nie durch eine besondere Transparenz beim Thema Datenverwendungsrichtlinien aufgefallen. Häufig werden Änderungen der Richtlinien zumeist von den Usern unbemerkt umgesetzt. Das soziale Netzwerk steht vor allem in der Kritik, die Rechte seiner Nutzer immer mehr einzuschränken.
Das Problem ist, dass die User, wenn die Nutzungsbedingungen geändert werden, keine automatische Benachrichtigung erhalten. In den vorgelegten geplanten Änderungen der Richlinien will Facebook diese Praxis sogar zu einem Teil der Nutzungsbestimmungen machen. In dem Entwurf heißt es: “Deine weitere Nutzung von Facebook nach Änderungen an unseren Bedingungen bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen.”
“Facebook Site Governance” informiert über bevorstehende Veränderungen
Um überhaupt über bevorstehende Veränderungen informiert zu werden, muss man Fan der “Facebook Site Governance”-Seite werden, um über bevorstehende Änderungen der Erklärung informiert zu werden.
Sollten mehr als 7.000 User Kommentare zu bevorstehenden Änderungen hinterlassen, werde Facebook Alternativen vorschlagen, über die die User abstimmen können, so Punkt 14.3. der Facebook-Nutzerbedingungen. Sollten sich mehr als 30% der aktiven Mitglieder an der Abstimmung beteiligen, sei das Ergebnis für Facebook verbindlich, so das Reglement weiter.
Vom 15.-22. März 2012 standen erneut Änderungen der Nutzungsbedingungen zur Diskussion, am Ende wurden allein auf der deutschen Infoseite des Unternehmens rund 36.800 Kommentare zu den neuen Nutzungsbedingungen abgegeben – meistens nur der Satz: “Ich lehne die Änderungen ab”. Facebook werde nun das Feedback überprüfen und analysieren und die User weiter auf der Governance Seite informieren, so der Bericht von Heise Online.
Neue Datenverwendungsrichtlinien nicht mit deutschem Datenschutz vereinbar
Zu der geplanten Änderung der Nutzungsbestimmungen sagte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Pressemeldung: “Die Datenverwendungsrichtlinien sind weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar. Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen. Stattdessen legt Facebook ein weiteres sehr plump formuliertes Regelwerk vor, das eher Dunkelheit in den automatisierten Datenverarbeitungsdschungel des sozialen Netzwerks bringt. Statt nun Informationen und Wahlmöglichkeiten zu verbessern, werden die Nutzer weiter an der Nase herumgeführt. Es sollte sich langsam durchsetzen, dass zumindest seriöse deutsche Anbieter mit derart windigen Angeboten nicht zusammenarbeiten.”
Die angekündigten Neuerungen beinhalteten z. B. die Einwilligung für automatische Updates von verwendeter Facebook-Software oder den Zusatz: “Wenn du oder andere Nutzer, die deine Inhalte und Informationen sehen können, eine Anwendung verwendet, werden deine Inhalte und Informationen an die Anwendung übermittelt.” ([2], Abschnitt 2.3), wobei hier der Zusatz “andere Nutzer” darauf verweist, dass eigene Daten aufgrund der Verwendung einer Anwendung durch andere weitergeleitet werden können.
Es gibt allerdings bereits in den bestehenden Nutzungsbedingungen Abschnitte, die weiter in der Kritik stehen, darunter z. B.: “Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen.” ([2], Abschnitt 10.3). Ein solches Vorgehen widerspreche § 6 Abs. 1 Telemediengesetz, so die Meldung des ULD.