Seit dem 01.01.2011 ist die GEMA für die Lizenzierung der Notenkopien für Kitas als vorschulische Einrichtungen zuständig. Die GEMA übernimmt die Lizenzierung, also die administrative Rechtewahrnehmung für die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Bereits im letzten Jahr wurden die deutschlandweit etwa 36.000 betroffenen Kitas von der GEMA angeschrieben und über die entsprechenden Tarife informiert. Hierzu wird in einer Pressemitteilung der GEMA Folgendes ausgeführt:
„(…) „Der Tarif der VG Musikedition ermöglicht Kindergärten nicht nur eine legale musikalische Erziehung, sondern bietet auch eine signifikante Kostenersparnis: Da Noten aufgrund der Gesetzeslage eigentlich nicht kopiert werden dürfen, müssten die vorschulischen Bildungseinrichtungen ansonsten auf die Anschaffung kompletter Liederbücher ausweichen”, erläutert Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition. Die Tarifgestaltung für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke der Musik strebt nach einem Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber der VG Musikedition und dem Bildungsauftrag der Kindergärten. Der Vergütungssatz für bis zu 500 Kopien beträgt einmalig 56 Euro im Jahr, für kirchliche oder kommunale Kindergärten gilt mit 44,80 Euro darüber hinaus ein Gesamtvertragsrabatt. Weitere Lizenzen zum Selbstkopieren können in verschiedenem Umfang erworben werden.(…)”
Darüber hinaus wird berichtet, dass der Abschluss eines Gesamtvertrages, wie er für das Kopieren von Musiknoten zu Unterrichtszwecken bereits für allgemein bildende Schulen bestehe, für Kitas nicht in gleicher Weise realisierbar sei, da die Kitas keinen einheitlichen, sondern unterschiedliche Träger haben.