Darf ich Fotos aus Sozialen Netzwerken laden und wenn ja, was darf ich damit machen?

Kann ich mich Filmen, während ich den Musiktitel eines anderen Künstlers neu interpretiere (covere)?

Und wie gelangen die Rechteinhaber eigentlich an die Daten der Abgemahnten, obwohl doch die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gestattet ist?

Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke in der heutigen Ausgabe unseres Videoblogs.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.