Ein erneuter Sieg für Geschädigte des Abgasskandals! Das OLG Köln hat VW und die Audi hinsichtlich eines manipulierten VW Touareg verurteilt. Die Unternehmen haften gesamtschuldnerisch und müssen der Klägerin ihre Anzahlung und alle bereits getätigten Ratenzahlungen im Wege des Schadensersatzes zurückerstatten.

In einem neuen erfreulichen Urteil sprach das Oberlandesgericht (OLG) Köln einem Opfer des Volkswagen-Abgasskandals Schadensersatz wegen eines manipulierten VW Touaregs zu. Nach dem Urteil haftet sowohl die Volkswagen AG, als auch die Audi AG, und die Klägerin erhält einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer bisher getätigten Anzahlungen gegen Rückgabe des Autos. Denn auch im VW Touareg wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, wodurch die Klägerin sittenwidrig geschädigt wurde (Urteil v. 07. Juli 2021 – Az. 11 U 68/20).

Kenntnis von Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

Die Richter waren der Ansicht, dass sowohl Entwicklung und Herstellung des verbauten Motors durch die Audi AG, als auch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG sittenwidrig sind, denn bei der enthaltenen Aufwärmstrategie des Fahrzeugs handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Und die verurteilen Unternehmen hatten nach den Feststellungen des Gerichts Kenntnis von der Verwendung der Abgasmanipulationssoftware im VW Touareg, den sie dennoch in Verkehr brachten und verkauften. Dem Vortrag der Klägerin diesbezüglich wurde nicht widersprochen. Deshalb hafte sowohl der Motorenhersteller, die Audi AG, als auch der Fahrzeughersteller, die Volkswagen AG, für den entstandenen Schaden nach § 826 BGB.

Schadensersatzanspruch für Touareg-Käuferin

Die Klägerin kann nun im Wege des Schadensersatzes gegen die Rückgabe des Autos alle ihre bereits geleisteten Ratenzahlungen zurückverlangen. Außerdem wird sie von allen noch ausstehenden Verpflichtungen aus dem zur Finanzierung des Fahrzeugs abgeschlossenen Darlehensvertrag freigestellt. Allein die bisher gefahrenen Kilometer des Touaregs muss sie sich als Nutzungsentschädigung auf ihren Anspruch anrechnen lassen.

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WBS hilft Ihnen im Abgasskandal

Das aktuelle Urteil des OLG Kölns reiht sich in die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Abgasskandal ein. Neben dem VW Touareg wurde zuletzt auch das Vorliegen unzulässiger Vorrichtungen im Porsche Macan, Porsche Cayenne, Audi SQ5, Audi A6 und weiteren Audi-Modellen bestätigt. Die Chancen auf umfangreichen Schadensersatz stehen für die Opfer des großen Skandals also weiterhin gut. Es lohnt sich deshalb nach wie vor, gegen die Hersteller vorzugehen, und seinen Anspruch geltend zu machen.

Unser versiertes Team im Abgasskandal steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne jederzeit zur Seite.