Die Kenntnis der Strafvorschriften der Betriebsverfassung gehört – zumindest in Großunternehmen – zum Grundlagenwissen des Betriebsrates. Zu den betroffenen Tatbeständen zählen etwa die Zuweisung einer verbilligten Werkswohnung, die Einträumung besonders günstiger Konditionen bei einem Firmendarlehen, die Bevorzugung bei der Gestellung von Firmenwagen oder bei der Gewährung von Personalrabatten. Da die Grenzziehung zwischen erlaubter und verbotener Vorzugsbehandlung im Einzelfall schwierig sein kann, ist der Betriebsrat über diese Gesetzmäßigkeit im Rahmen von Schulungsveranstaltungen zu informieren. Die Kosten für diese Veranstaltung gehen zu Lasten des Arbeitgebers, wie das LAG Köln jetzt entschied (Beschluss vom 21.01.2008 LAG Köln, Beschluss vom 21.01.2008, 14 TaBV 44/07
Arbeitgeber muss Kosten für Betriebsratsschulung über Strafvorschriften tragen
Christian Solmecke
25. September 2008
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Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.
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