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Kann mir der Chef andere Arbeitszeiten vorschreiben?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber (bzw. der Chef) das Recht, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter zu bestimmen. Dabei müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Pausenregelungen und maximale Arbeitszeiten pro Tag und Woche vorschreibt. Auch tarifliche Bestimmungen oder Arbeitsverträge können die Arbeitszeiten regeln.

Was ist aber, wenn der Chef möchte, dass ich plötzlich vormittags statt nachmittags arbeite? Oder früher erscheine?
In solchen Fällen kann es zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen – insbesondere wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht zu den vorgeschriebenen Zeiten arbeiten kann oder möchte. Der Arbeitgeber muss hier seine eigenen Interessen mit denen des Arbeitnehmers gegeneinander aufwiegen. Wenn eine andere Arbeitszeit unabdinglich ist, kann er diese vorschreiben.

Wenn der Arbeitgeber jedoch gegen gesetzliche Vorgaben oder Arbeitsverträge verstößt oder die Arbeitszeiten unzumutbar sind, können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. In solchen Fällen sollten sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sie über ihre Rechte berät und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleitet.

Wenn Sie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vermuten, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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