Die Meldungen rund um den RBB reißen nicht ab. Erneut musste sich das ArbG Berlin mit der Klage gegen eine Entlassung durch den RBB befassen. Nachdem Anfang des Monats schon die Vertragsauflösung des ehemaligen Verwaltungsdirektors des Senders Hagen Brandstäter verhandelt wurde, zog nun Susann Lange vor das ArbG. Doch auch Lange war mit ihrer Klage erfolglos und muss sich damit auch von ihrem siebenstelligen Ruhegeld verabschieden.

Der Dienstvertrag aus dem Jahre 2020 zwischen der damals Juristischen Direktorin Susann Lange und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) war nichtig. Der RBB habe sich also einseitig vom Vertrag lösen können. Das entschied nun das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin (Urt. v. 20.09.2023, Az. 22 Ca 13070/22).

Das ArbG Berlin hat derzeit nicht selten eine Klage eines ehemaligen RBB-Mitarbeiters auf dem Tisch. Im Fall Susann Lange hat das Gericht festgestellt, dass der im Jahr 2020 abgeschlossene Dienstvertrag mit der ehemaligen Juristischen Direktorin aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld nichtig gewesen sei. Das ArbG führt aus, dass Lange aufgrund des Vertrags bis zum Eintritt ins Rentenalter ein Ruhegeld von mehr als 1,8 Millionen Euro zugestanden hätte, ohne dass sie dafür eine entsprechende Gegenleistung hätte erbringen müssen. Die Richter sahen darin jedoch ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, der Vertrag sei sittenwidrig gewesen. Der RBB müsse als öffentlich-rechtlicher Sender zurückhaltend agieren, wie das Gericht betonte. In diesem konkreten Fall seien die Grundsätze der Sparsamkeit, die für Rundfunkanstalten gelten, nicht eingehalten worden. Vor der Kündigung hatte Lange 198.900 Euro Gehalt und 39.195 Euro Bonus kassiert.

Darüber hinaus sah das Gericht die fristlose Kündigung der Direktorin im Dezember 2022 aufgrund von Pflichtverletzungen als gerechtfertigt an. Diese Pflichtverletzungen sollen unter anderem die Inanspruchnahme einer Zulage für den ARD-Vorsitz umfasst haben. Darüber hinaus soll Lange es unterlassen haben, rechtliche Bedenken gegen einen für den RBB sehr teuren Vertragsabschluss geäußert zu haben.

Per Widerklage wollte der RBB 30.000 Euro Schadensersatz von der ehemaligen Direktorin. Allerdings hatte der RBB mit diesem Anliegen nur teilweise Erfolg. Lange, die nicht persönlich vor Gericht erschien, soll nach dem Urteil 8500 Euro nebst Zinsen von der ARD-Zulage zurückzahlen für die Zeit vom Juli bis November 2021, weil der RBB zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz noch gar nicht innehatte.

Keine Ruhe beim RBB

Anfang September berichteten wir bereits darüber, dass eine andere Kammer des ArbG im Wesentlichen die Klage des ehemaligen Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter abgewiesen hat. Noch ist unklar, ob er gegen diese Entscheidung in Berufung gehen wird. Anders sieht das bei der ehemaligen Leiterin der Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr, aus. Sie hat bereits Berufung eingelegt, nachdem sie im April mit ihrer Klage gegen die außerordentliche Kündigung gescheitert war.

Wie wir schon in unserem vorherigen Artikel berichteten, befindet sich der RBB seit Sommer 2022 in einer ernsthafte Krise, die von Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung geprägt war. Während der Krise wurde auch Kritik an einem undurchsichtigen Bonussystem für Führungskräfte laut. Es wurde ebenfalls bekannt, dass RBB-Führungskräfte zusätzliches Geld für die temporäre Zusatzaufgabe des ARD-Vorsitzes erhielten, was eine ungewöhnliche Praxis innerhalb der ARD darstellte. Im Verlauf der Krise wurden drei von vier Direktoren sowie die Leiterin der Intendanzabteilung zu unterschiedlichen Zeitpunkten entlassen. Alle haben vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht.

Die unruhigen Zeiten beim RBB scheinen also noch kein Ende gefunden haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Berufungsverfahren entschieden werden. Eins ist jedoch sicher: Die RBB-Krise hat nicht gerade dazu beigetragen, dass die in der Bevölkerung bestehenden Vorwürfe, Rundfunkanstalten würden die Rundfunkbeiträge verschwenden, leiser werden.

agr