Ein Amazon-Betriebsrat traf während seiner Arbeitszeit zwei SPD-Politiker, ohne vorher Amazon zu informieren. Der Arbeitgeber sah darin einen Arbeitszeitbetrug und kündigten den Mitarbeiter fristlos. Das ArbG Verden entschied, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Verden wies die Klage eines Betriebsrates wegen seiner Kündigung mit Urteil vom 19.09.2023 ab. Vorangegangen war ein Treffen des Amazon-Mitarbeiters mit zwei Spitzenpolitikern. Amazon warf dem Betriebsrat daraufhin vor, widersprüchliche Angaben zu den Reisekosten und zu seinen Arbeitszeiten gemacht zu haben. Gegen die darauffolgende Kündigung von Amazon wehrte sich der Mitarbeiter erfolglos mit einer Klage. Laut Sprecher des Arbeitsgerichts hätte der Betriebsrat sein Vorhaben „anders kommunizieren müssen“.

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Nach der Gewerkschaft Verdi habe sich der ehemalige Amazon-Betriebsrat mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil getroffen. So sei das Ziel des mehrstündigen Treffens gewesen, sich über die Themen Datenschutz, IT-Tools und Mitbestimmung auszutauschen. Über dieses Treffen soll der Mitarbeiter widersprüchliche Angaben gegenüber Amazon getroffen haben. Anfang März 2023 kündigte Amazon dem Mitarbeiter daraufhin fristlos. Die anderen Mitglieder des Betriebsrates stimmten der Kündigung zu.

Arbeitszeitbetrug und fehlerhafte Reisekosten

Der angegebene Kündigungsgrund von Amazon lautete Spesen- und Arbeitszeitbetrug. Nach dem Treffen soll der Mann die Kosten für einen Mietwagen und Benzin geltend gemacht haben. Den Mietwagen habe er jedoch nicht nur das Treffen mit den beiden Politikern genutzt. Daher bestätigte das ArbG Verden die Kündigung. Der Mitarbeiter hätte auch als freigestellter Betriebsrat Amazon über seine Termine informieren müssen, so das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der ehemalige Mitarbeiter Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar.

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