Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der bereits zum 01.01.2007 von 6,5 % auf 4,2 % deutlich gesenkt wurde, wird nach einem Beschluss des Bundestages zum 01.01.2008 nochmals um 0,9 % auf 3,3 % gesenkt. Die Reduzierung wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich. Durch die Beitragssenkung reduzieren sich die Lohnnebenkosten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Christian Solmecke
17. Januar 2008
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Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.
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