Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der bereits zum 01.01.2007 von 6,5 % auf 4,2 % deutlich gesenkt wurde, wird nach einem Beschluss des Bundestages zum 01.01.2008 nochmals um 0,9 % auf 3,3 % gesenkt. Die Reduzierung wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich. Durch die Beitragssenkung reduzieren sich die Lohnnebenkosten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Prof. Christian Solmecke
17. Januar 2008
Home › News › Arbeitsrecht › Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Prof. Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Prof. Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und insbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen und lehrt als Honorarprofessor an der CBS International Business School in Köln.
Ähnliche Artikel
BAG stärkt Equal Pay: Vergleich mit einem männlichen Kollegen reicht
- 28.10.2025
Laut BAG müssen Frauen, die auf eine gleichwertige Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen klagen, nur einen Kollegen finden, der mehr verdient als sie. Das reicht, um die Vermutung einer Geschlechtsdiskriminierung zu begründen. Arbeitgeber müssen sich dann rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Frauen sich bei Entgeltgleichheitsklagen nicht auf […]
Karlsruhe zieht neue Grenzen: Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium
- 23.10.2025
Darf die Kirche Bewerber ablehnen, weil sie keine Kirchenmitglieder sind? Diese Frage beschäftigt deutsche und europäische Gerichte schon seit Jahren. Jetzt hat das BVerfG ein Machtwort gesprochen – zugunsten der Kirchen. Was bedeutet das Urteil? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zu der Frage, ob Kirchen konfessionslose Bewerber schon wegen ihrer […]