Bafög Untätigkeitsklage

Dein BAföG-Bescheid kommt nicht?
Wenn das BAföG-Amt einfach nicht reagiert und das Geld nicht kommt:
WBS hilft Dir kostenlos und ohne Risiko.
✓ Kostenlos und risikofrei
✓ keine Gerichtskosten für dich!
✓ keine Angst vor Sanktionen
„Lange Wartezeiten beim BAföG-Amt können nicht nur Ersparnisse aufbrauchen, sondern auch Existenzen gefährden. Studenten sollten also dringend von Ihrem Recht auf eine Untätigkeitsklage Gebrauch machen, wenn die angemessene Wartezeit verstrichen ist. Mein Team konnte bereits tausenden Studenten helfen, ihr Geld zu erhalten. Ganz ohne Kosten & Risiko.“

Das Zauberwort: Untätigkeitsklage
Was viele Studenten nicht wissen: Gemäß § 75 VwGO kannst du eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichen, wenn:
- Du einen BAföG-Antrag gestellt oder bereits Widerspruch eingelegt hast.
- Die Behörde länger als drei Monate ohne hinreichenden Grund nicht über deinen Antrag entscheidet.
- Du alle notwendigen Unterlagen eingereicht hast.
Wir übernehmen das für dich, ohne dass du einen Cent bezahlst. Warte also nicht, bis deine finanzielle Situation noch schwieriger wird. Hol dir jetzt die Unterstützung, die du brauchst, um deinen BAföG-Anspruch durchzusetzen!
Häufige Fragen zur Untätigkeitsklage
Grundsätzlich entstehen auch bei der Untätigkeitsklage wie bei allen Klageverfahren Anwaltskosten.
Die Anwaltskosten tragen im Fall der Untätigkeitsklage jedoch in der Regel das BAföG-Amt gem. § 161 Abs. 3 VwGO, wenn dieses Anlass zur Klage gegeben hat. **Das Vorliegen dieser Voraussetzung prüfen wir** jedoch vor Einlegung der Klage. Bisher haben wir hier noch kein Verfahren verloren.

Expertise und Erfahrung
Wir erhöhen Ihre Erfolgschancen durch unsere langjährige Erfahrung.

Schneller an dein BAföG
Wir erhöhen den Druck auf die Behörde, damit dein Antrag endlich bearbeitet wird.

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Einfach und digital
Fragebogen online ausfüllen, Dokumente hochladen, fertig.
Hintergrund: BAföG-Bescheid bleibt aus? Wir helfen dir, Antworten zu erhalten.
Du wartest seit Monaten auf deinen BAföG-Bescheid, aber das BAföG-Amt lässt nichts von sich hören? Die Miete drückt, deine Ersparnisse sind aufgebraucht, und eigentlich solltest du dich aufs Studium konzentrieren – stattdessen musst du dir Sorgen um deine Existenz machen, weil die Behörde nicht über deinen BAföG-Antrag entscheidet.
Leider ist das für viele Studierende in Deutschland Realität. Dabei steht dir BAföG rechtlich zu, und die Behörde muss innerhalb von drei Monaten über deinen Antrag entscheiden. Aber was tun, wenn das Amt nicht reagiert?
In unserem Video erfährst du detailliert, wie du dich gegen ausartende Wartezeiten zur Wehr setzen kannst, ohne jegliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
