Unwirksame Beitragserhöhungen – Rückerstattung möglich!
Barmenia Private Krankenversicherung: Unwirksame Beitragserhöhungen – Rückerstattung möglich!
„Ihre Prämie wird angepasst.“ In regelmäßigen Abständen trudeln privat Versicherten solche Schreiben über Beitragsanpassungen ins Haus. Inhalt des Schreibens sind entsprechende Beitragserhöhungen – nett formuliert „Anpassungen.“ Doch jetzt hat das LG Frankfurt der Barmenia Versicherung einen Riegel vorgeschoben: die PKV Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren nicht zulässig. Auch in Ihrem Fall? Gerne prüfen wir Ihre Rückerstattungsansprüche.
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Warum gibt es eine Rückerstattung?
Ein Versicherungsnehmer der Barmenia Versicherung hatte 2020 vor dem Landgericht Frankfurt erwirkt, dass Beiträge, die aufgrund einer Beitragserhöhung von ihm gezahlt wurden, durch die Barmenia wieder zurückgezahlt werden müssen. Der Grund: die Mitteilung über die Beitragserhöhung enthielt nicht die dafür notwendigen Informationen, um als Beitragserhöhung zu gelten.
Generell muss bei einer Beitragserhöhung gegenüber dem Versicherungsnehmer klar und transparent dargelegt werden, warum die Beitragserhöhung aus Sicht des Versicherers notwendig geworden ist. Dies wurde im vorliegenden Fall vom LG verneint. Dadurch entsteht dem Privatversicherten ein entsprechender Anspruch auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Beiträge.





