Sittenwidriger Coaching-Vertrag – So wehren Sie sich erfolgreich
Viele Coaching-Verträge klingen vielversprechend, entpuppen sich aber als teure Mogelpackung. Preise im fünfstelligen Bereich, leere Versprechungen und psychologischer Verkaufsdruck sind keine Seltenheit. Die gute Nachricht: Wenn ein Coaching-Vertrag sittenwidrig oder wucherisch ist, können Sie sich rechtlich dagegen wehren. Und genau dabei unterstützt Sie WBS.LEGAL. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen – und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können.
Auf einen Blick
- Ein sittenwidriger Vertrag ist laut § 138 BGB nichtig.
- Wucher liegt vor, wenn ein erhebliches Missverhältnis von Preis und Leistung besteht und eine Schwächelage ausgenutzt wird.
- Viele Coaching-Verträge sind rechtlich angreifbar.
- Betroffene haben gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen.
- WBS.LEGAL bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Vertrags.
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Gemeinsam mit unsere Partnerkanzlei Dr. Ghendler Ruvinskij beraten wir Sie kostenlos zu Ihrem individuellen Fall.
Was bedeutet „sittenwidrig“ im Vertragsrecht?
Ein Vertrag ist sittenwidrig, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (§ 138 Abs. 1 BGB). Besonders relevant ist das bei sogenannten Wucher-Verträgen, die unter Absatz 2 fallen: Hier liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor und der Anbieter nutzt eine Schwächelage der anderen Vertragspartei aus (z. B. Unerfahrenheit, wirtschaftliche Notlage, Drucksituation).
Diese Beispiele aus der Praxis verdeutlichen die Definition:
- 15.000 Euro für ein Online-Coaching mit vorgefertigten Videos
- „Erfolgsgarantien“ ohne echten Nachweis eines Erfolgs
- Druck zur sofortigen Buchung durch aggressive Sales Calls
Natürlich gibt es noch weitere Situationen, in denen es zur Sittenwidrigkeit kommen kann – hierbei kommt es jedoch wie so oft auf den Einzelfall an.
Wann ist ein Coaching-Vertrag sittenwidrig oder wucherisch?
Es gibt, wie man oben sehen kann, viele Beispiele für Sittenwidrigkeit und Wucher. Aber wann ist ein Coaching-Vertrag wirklich sittenwidrig? Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man den Vertrag als nichtig deklarieren kann, erfahren Sie im Folgenden.
Überhöhte Preise ohne reale Gegenleistung
Viele Anbieter verlangen vier- bis fünfstellige Beträge für Leistungen, die objektiv keinen entsprechenden Wert haben. Wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis stark aus dem Gleichgewicht ist, kann das ein Hinweis auf Wucher sein. Wie können Sie dies feststellen? Wenn Sie mehr für einen Kurs ausgeben, als Sie damit langfristig einnehmen werden, deutet dies auf ein wucherisches Angebot hin.
Unrealistische Versprechen („6-stellig in 6 Wochen“)
Coaches werben häufig mit Aussagen wie: „100.000 Euro in 3 Monaten verdienen“ oder „Garantierter Erfolg“. Solche Aussagen sind intransparent, oft irreführend und können die rechtliche Wirksamkeit des Vertrags beeinträchtigen.
Psychologischer Druck und manipulatives Marketing
Verknappung („nur noch 3 Plätze verfügbar“), Angsttaktiken oder ständige Follow-Ups durch Vertriebsmitarbeiter sind typische Methoden, um Menschen unter Druck zu Entscheidungen zu bewegen. Dies kann eine „Zwangslage“ im Sinne des §138 BGB darstellen.
Kein echtes Coaching, sondern reine „Motivations-Videos“
Wenn kein echter, individueller Coachingprozess stattfindet, sondern lediglich Zugang zu Standardinhalten gewährt wird, könnte der Vertragszweck verfehlt sein.
Welche rechtlichen Folgen hat ein sittenwidriger Vertrag?
Ein sittenwidriger Vertrag ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Das bedeutet, dass er so behandelt wird, als habe er nie existiert. Das hat zur Folge, dass die erbrachten Leistungen zurückzuzahlen sind, da sie aufgrund einer nicht vorhandenen Rechtsgrundlage geleistet wurden. Die Rückabwicklung erfolgt nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BGB. Auch digitale Leistungen schließen eine Erstattung nicht aus. Sie haben also gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was tun bei einem sittenwidrigen Vertrag?
Wenn Sie einen sittenwidrigen Vertrag erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Was Sie tun sollten, erfahren Sie hier Schritt für Schritt:
- Vertrag rechtlich prüfen lassen – z. B. durch unsere Expertinnen und Experten bei WBS.LEGAL.
- Den Vertrag schriftlich widerrufen oder den Vertrag wegen Sittenwidrigkeit anfechten. Eine mündliche Erklärung reicht nicht.
- Beweise sichern – z. B. Verkaufsseiten, Screenshots, Werbemails, Zahlungsnachweise, Vertragsunterlagen.
Wie hilft WBS.LEGAL konkret?
WBS.LEGAL hat sich auf Verbraucherrecht spezialisiert und kann im Einzelfall die gesamte Korrespondenz übernehmen. Zusätzlich arbeitet WBS mit erfahrenen Partnern wie Dr. Ghendler Ruvinski zusammen. Mit der Expertise von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten stehen Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Hierzu gehört insbesondere:
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Coaching-Vertrags
- Prüfung auf Sittenwidrigkeit, Wucher oder Verstöße gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche
- Langjährige Erfahrung im Bereich Verbraucher- und Vertragsrecht
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