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Design oder Geschmacksmuster anmelden

   

Sichere Dir die alleinigen Rechte an Deinem Design.

Dein Design ist ein Imageträger, grenzt Dich von der Konkurrenz ab und steigert den Umsatz. Mit einer Anmeldung gehören Nutzung und Verwertung allein Dir. Was Du bei der Anmeldung beachten solltest, erfährst Du hier!

Kunden kaufen das Design, nicht die Funktion.

Studien belegen, dass Kunden Ihre Kaufentscheidung anhand des Designs eines Produktes treffen. Die Qualität und Funktionsweise von Produkten spielt bei der Kaufentscheidung stattdessen nur eine untergeordnete Rolle, da die meisten Unternehmen gleiche oder zumindest ähnliche Produkte anbieten.

Ein Produktdesign wirkt damit gleich dreifach:

  • Ein Imageträger: Dein Design prägt, wie Kunden Deine Marke wahrnehmen, und macht Dich wiedererkennbar.
  • Abgrenzung zur Konkurrenz: Ein geschütztes Design hebt Dich klar von ähnlichen Produkten am Markt ab.
  • Alleinige Rechte: Mit der Anmeldung gehören Nutzung und Verwertung allein Dir. Niemand darf Dein Design ohne Erlaubnis herstellen, nutzen oder anbieten.

Man möge in diesem Zusammenhang nur an das Design des VW Käfers denken.

Design VW Käfer
Von Esadof – CC BY-SA 4.0, bearbeitet.
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Der einfachste Weg, dein Design anzumelden

Dein Design schützen lassen, ganz ohne Aufwand. Wir übernehmen alles für Dich, zum festen Festpreis, ohne versteckte Kosten und geprüft von einem Anwalt.

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Welche Designs können geschützt werden?

Schützbar ist die zwei- oder dreidimensionale Form- oder Farbgebung eines Erzeugnisses. Erzeugnis ist jeder handwerklich oder industriell hergestellte Gegenstand, auch Verpackungen, Zubehör und Grafiken. Kurz gesagt das äußere Erscheinungsbild Deines Produkts.

Dabei können Sie alle möglichen Gegenstände als Design schützen lassen, wie beispielsweise Möbel, Autos, Icons, Grafiken oder sogar Tapeten. Bei den Autos und Möbeln würde es sich dabei nach der Begriffsdefinition um dreidimensionale Gegenstände handeln, wohingegen Tapeten zweidimensionale Gegenstände sind.

Wo muss ich das Design anmelden?

Welcher Schutzraum sinnvoll ist, hängt davon ab, wo Du verkaufst. National, europaweit oder international. Aus Kostengründen lohnt sich die Abwägung vorab.

DPMA

Deutschland

Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Informations- und Dienstleistungszentrum.

EUIPO

Europäische Union

Schutz in der gesamten EU über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

WIPO

Weltweit

Für internationalen Schutz erfolgt die Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum.

Begriffe:
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Seit 2014 spricht man in Deutschland von Design, nicht mehr von Geschmacksmuster. Auf EU-Ebene heißt es weiterhin Geschmacksmuster.

Erst recherchieren, dann anmelden.

Sobald feststeht, wo Dein Design Schutz genießen soll, gehört eine Recherche dazu. Nur so weißt Du, ob Dein Design ältere Rechte Dritter verletzt. Gerade das DPMA prüft das nämlich nicht von sich aus.

Dafür stehen drei Rechercheregister zur Verfügung. Es kann im DPMAregister recherchiert werden, in der Datenbank des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum („EUIPO“) und/oder in den Datenbanken der WIPO (Hague Express). Die Recherche kann mit Hilfe sogenannter Informationsvermittler vorgenommen werden.

Warum die Recherche so wichtig ist:
Das DPMA in München prüft bei der Anmeldung lediglich, ob die formellen gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, d. h. ob beispielsweise die angemeldete Gestaltung designfähig ist gemäß § 1 DesignG. Bei der Anmeldung wird hingegen nicht geprüft, ob die Gestaltung auch den materiellen Eintragungsvoraussetzungen entspricht, d. h. ob das Design neu ist und Eigenart aufweist. Konsequenz ist, dass Ihr Design auch dann ins Designregister eingetragen wird, wenn es nicht neu ist und keine Eigenart aufweist.

💡 Tipp: Lass von einem Anwalt überprüfen, ob Dein Design neu ist und Eigenart aufweist. Nur so verhinderst Du, dass Dein Design nachträglich wieder gelöscht wird.

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Unsicher, ob Dein Design schützbar ist?

Wir prüfen es vorab und sagen Dir ehrlich, ob sich die Anmeldung lohnt. Alles zum Festpreis und ohne versteckte Kosten. Wir haften für unsere Einschätzung!

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So läuft es ab: Von der Recherche bis zur Eintragung

Eine saubere Reihenfolge schützt Dich vor späterer Löschung. Diese vier Schritte gehören dazu.

1

Designrecherche

Wir prüfen in DPMA, EUIPO und WIPO, ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen.

2

Rechtliche Auswertung

Ein Anwalt bewertet die Ergebnisse und das Risiko einer späteren Löschung.

3

Anmeldung

Wir reichen die Unterlagen ein, klassifizieren korrekt und übernehmen die Kommunikation mit dem Amt.

4

Eintragung

Nach der formellen Prüfung wird Dein Design registriert und im Designblatt veröffentlicht.

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung einreichen?

Das richtige Ausfüllen ist entscheidend. Schon ein falscher Name oder eine falsche Anschrift kann die ganze Anmeldung unwirksam machen, dann ist auch der Zeitrang weg.

  • Antrag auf EintragungDer eigentliche Antrag für Dein Design.
  • Angaben zur IdentitätName und Anschrift des Anmeldenden, fehlerfrei.
  • Wiedergabe des DesignsGeeignete Abbildung in Schrift und Bild, am besten Fotos.
  • Erzeugnisse und KlassenOptional die Angabe, wofür das Design genutzt wird.
  • Anlagenblatt bei mehrerenFür eine Sammelanmeldung von mehreren Designs.
  • Mehrere AnsichtenBis zu zehn Darstellungen aus verschiedenen Perspektiven.

Beachten. Bis zu 100 Designs lassen sich auf einmal anmelden, sofern sie mindestens eine gemeinsame Warenklasse haben. Empfehlenswert ist eine farbige, eine schwarzweiße und eine fotografische Version. Je genauer die Abbildung, desto stärker Dein Schutz, denn der Schutzumfang richtet sich nach der eingereichten Wiedergabe.


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Wir sind bekannt aus


Was kostet eine Designanmeldung?

Eine Designanmeldung ist günstig, weil der Schutz zunächst nur für 5 Jahre gilt. Die amtliche Gebühr beginnt bei wenigen Euro pro Design, mindestens rund 70 bis 80 Euro pro Anmeldung. Fällig wird sie innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag.

Ist die Gebühr bezahlt, wird Dein Design in zwei bis vier Wochen ins Register eingetragen. Verlängern kannst Du den Schutz auf bis zu 25 Jahre, dann fallen weitere Aufrechterhaltungsgebühren an.

Wie WBS Dir helfen kann

Das Anmeldeverfahren kann komplex sein, und ein Fehler kostet Dich schnell den Zeitrang Deines Designrechts. Wir übernehmen den gesamten Ablauf, damit Deine Anmeldung sicher steht.

Strategische Beratung

Wir klären gemeinsam, welcher räumliche Schutz in Deinem Fall sinnvoll ist.

Recherche und Gutachten

Wir recherchieren und bewerten das Risiko entgegenstehender Rechte in einem Gutachten.

Prüfung auf Neuheit und Eigenart

Wir sagen Dir, ob Dein Design die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt.

Anmeldung einleiten

Wir leiten das Verfahren mit allen notwendigen Schritten für Dich ein.

Gebühren abwickeln

Wir kümmern uns um die zu zahlenden Kosten bei den Ämtern.

Kommunikation mit dem Amt

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem DPMA.

Fristen überwachen

Wir behalten Fristen und Schutzdauer im Blick und erinnern an die Verlängerung.

Ehrliche Einschätzung

Wir sagen auch, wenn eine Anmeldung keinen Sinn ergibt. Dein Interesse zählt.

Häufig gestellte Fragen

Eine Designanmeldung ist vergleichsweise günstig, insbesondere da sich der Schutz erst mal nur auf einen Zeitraum von 5 Jahren bezieht. Die Kosten für eine elektronische Anmeldung belaufen sich auf 6 Euro pro Design, mindestens jedoch 60 Euro pro Anmeldung. Bei einer Papier-Anmeldung müssen Kosten in Höhe von 7 Euro pro Design, mindestens jedoch 70 Euro pro Anmeldung bezahlt werden. Fällig werden die Kosten innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag. Sobald die Anmeldegebühr bezahlt ist, wird das Design innerhalb von zwei bis vier Wochen ins Register eingetragen. Bei einer Verlängerung des Designs, die auf bis zu 25 Jahre möglich ist, fallen weitere Aufrechterhaltungsgebühren an.
Nach der Anmeldung wird das Design auf formelle Anmeldungsvoraussetzungen überprüft. Das DPMA untersucht dabei, ob Formfehler bestehen, ob die angemeldete Gestaltung designfähig ist und ob das Design gegen die öffentliche Ordnung bzw. die guten Sitten verstößt. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Gestaltung frei von missbräuchlicher Verwendung staatlicher Hoheitszeichen oder anderer Zeichen von öffentlichem Interesse ist. Kommt das DPMA zu dem Ergebnis, dass keine formellen Eintragungshindernisse bestehen, wird Dein Design registriert und im Designblatt veröffentlicht.
Auch nicht eingetragene Designs können grundsätzlich bis zu 3 Jahre andauernden Nachahmungsschutz genießen. Dafür muss die Gestaltung offenbart worden sein, indem sie öffentlich angeboten oder ausgestellt worden ist. Auch ohne Eintragung dürfen Dritte das Design also nicht benutzen oder herstellen. Der Nachteil: Der Schutz gilt nur 3 Jahre, nicht wie bei registrierten Designs bis zu 25 Jahre.

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