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Designrecht Pakete

Der einfachste Weg, Dein Design anzumelden

Unser Versprechen: Keine Lösung von der Stange, sondern individuelle Beratung durch unsere Designrechtsexperten.

  • Hervorragend 4.8
  • 3500+ Bewertungen Google

In welchem Gebiet soll der Designschutz gelten?

Deutschland

Designrecherche

Wir prüfen, ob Dein Design geschützt werden kann.

690,00 € 850,00 €

zzgl. USt


Prüfung, ob bereits ähnliche Designs oder Gestaltungen eingetragen wurden

Recherche in relevanten Designregistern (u.a. DPMA, EUIPO, WIPO)

Vergleich Deines Designs mit ähnlichen Gestaltungen

Einschätzung der Neuheit und Eigenart Deines Designs anhand registrierter Gestaltungen

Klare Bewertung Deiner Chancen und Risiken bei einer Anmeldung

Konkrete Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen

Designanmeldung

Wir kümmern uns um die Anmeldung Deines Designs – sicher und unkompliziert.

490,00 € 550,00 €

zzgl. USt und Amtsgebühren


Beratung zur optimalen Schutz- und Anmeldestrategie

Prüfung Deiner Designbilder und Hinweise, welche Ansichten für den späteren Schutz entscheidend sind

Hinweise zur optimalen Darstellung Deines Designs für einen möglichst umfassenden Schutz

Auswahl der passenden Produktkategorie für die Anmeldung (Locarno-Klassifikation)

Erstellung und Einreichung Deiner Designanmeldung beim DPMA

Kommunikation mit dem DPMA während des gesamten Anmeldeverfahrens

Klärung von Rückfragen oder formalen Beanstandungen durch das Amt

Offizielle Eintragung im Designregister als Dein Vertreter

Regelmäßige Status-Updates und direkter Austausch mit Deinem persönlichen Experten-Team während des gesamten Anmeldeverfahrens

Überwachung der 5-jährigen Schutzdauer und Erinnerung zur Verlängerung

Bestseller

Designrecherche & Designanmeldung

Umfassende Designrecherche und anschließende professionelle Anmeldung aus einer Hand.

990,00 € 1.250,00 €

zzgl. USt und Amtsgebühren


Prüfung, ob bereits ähnliche Designs oder Gestaltungen eingetragen wurden

Recherche in relevanten Designregistern (u.a. DPMA, EUIPO, WIPO)

Vergleich Deines Designs mit ähnlichen Gestaltungen

Einschätzung der Neuheit und Eigenart Deines Designs anhand registrierter Gestaltungen

Klare Bewertung Deiner Chancen und Risiken bei einer Anmeldung

Konkrete Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen

Beratung zur optimalen Schutz- und Anmeldestrategie

Prüfung Deiner Designbilder und Hinweise, welche Ansichten für den späteren Schutz entscheidend sind

Hinweise zur optimalen Darstellung Deines Designs für einen möglichst umfassenden Schutz

Auswahl der passenden Produktkategorie für die Anmeldung (Locarno-Klassifikation)

Erstellung und Einreichung Deiner Designanmeldung beim DPMA

Kommunikation mit dem DPMA während des gesamten Anmeldeverfahrens

Klärung von Rückfragen oder formalen Beanstandungen durch das Amt

Offizielle Eintragung im Designregister als Dein Vertreter

Regelmäßige Status-Updates und direkter Austausch mit Deinem persönlichen Experten-Team während des gesamten Anmeldeverfahrens

Überwachung der 5-jährigen Schutzdauer und Erinnerung zur Verlängerung

Rücktrittsoption: Ergibt die Recherche erhebliche Risiken, besprechen wir gemeinsam mögliche Anpassungen des Designs oder alternative Schutzstrategien. Auf Wunsch kannst Du kostenfrei von der Anmeldung Abstand nehmen.

Gut zu wissen!
💡

Die Preise beziehen sich auf die Anmeldung eines Designs

Viele Unternehmen entwickeln mehrere Varianten eines Produkts gleichzeitig – beispielsweise unterschiedliche Schuhe, Flaschen, Möbel oder Verpackungen. Diese können häufig im Rahmen einer Sammelanmeldung gemeinsam angemeldet werden. Dadurch reduzieren sich die amtlichen Gebühren deutlich. Bei einer Anmeldung von 3 Designs erhälst du bei uns zusätzlich einen Rabatt von 10 % und bei 5 Designanmeldungen von 15 % auf den Paketpreis pro Design. Es lohnt sich daher mehrere Designs gleichzeitig anzumelden!

Zusätzliche Optionen

→ Zusätzliche Optionen kannst Du noch nach dem Absenden des Formulars auswählen.

Express-Anmeldung

200 € Aufpreis pro Designanmeldung

Beschleunigte Bearbeitung: Wir erstellen einen ersten Entwurf Deiner Designanmeldung innerhalb von 72 Stunden (Mo-Fr). Ideal für bevorstehende Produktlaunches, Messeauftritte oder Markteinführungen, bei denen die Anmeldung kurzfristig vorbereitet werden soll. Alle notwendigen Schritte werden priorisiert und zügig bearbeitet, um Dir möglichst schnell Rechtssicherheit zu geben.

Internationale Anmeldung

Preis auf Anfrage

Du möchtest Dein Design / Geschmacksmuster auch außerhalb der EU schützen? Wir beraten Dich bei der Auswahl der passenden Schutzländer, entwickeln gemeinsam mit Dir die optimale internationale Schutzstrategie und übernehmen für Dich die internationale Anmeldung über die WIPO. Da die Kosten von den jeweiligen Zielländern abhängen, erstellen wir Dir den Preis gerne auf Anfrage.

Kombipaket mit Markenanmeldung

Spare 10% bei einer Kombianmeldung

Eine Marke schützt den Namen oder das Logo eines Produkts. Ein Design schützt dessen äußere Gestaltung. Häufig empfiehlt sich die Kombination beider Schutzrechte, um Produkt und Marke umfassend abzusichern. Unser Kombipaket bietet Dir beide Anmeldungen aus einer Hand. Bitte buche dafür ein kostenloses Erstgespräch, damit wir gemeinsam analysieren können, welches Schutzpaket optimal für Deine Situation ist.

Typische Risiken bei der Designanmeldung

Diese Fehler passieren häufig und lassen sich danach kaum noch korrigieren!

1.

Ungeprüftes Schutzrecht

Das Amt prüft bei der Anmeldung grundsätzlich nur die formalen Voraussetzungen. Ob bereits ähnliche Designs eingetragen wurden, wird nicht überprüft. Ohne vorherige Recherche können erhebliche Risiken unentdeckt bleiben.

2.

Marken- ≠ Designschutz

Eine Marke schützt Deinen Namen oder Dein Logo. Die Form oder Gestaltung Deines Produkts wird dadurch regelmäßig nicht geschützt. Für das Aussehen brauchst Du ein separates Designrecht.

3.

Fehlerhafte oder unvollständige Darstellungen

Die eingereichten Ansichten bestimmen später den Schutzumfang Deines Designs. Fehlende oder ungeeignete Darstellungen lassen sich nach der Anmeldung häufig nicht mehr korrigieren.

4.

Design bereits veröffentlicht

Wurde ein Design bereits öffentlich gezeigt, verkauft oder beworben, kann dies die Schutzfähigkeit beeinträchtigen. Eine spätere Anmeldung ist zwar häufig noch möglich, sollte aber frühzeitig geprüft werden.

Warum professionelle Beratung für Dich entscheidend ist:

Haftungsrisiken reduzieren

Minimiere Deine persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Management durch strukturierte Compliance.

Wir kennen die typischen Fehler

Wir wissen genau, wo es schiefgeht – und wie man klassische Fallstricke von Anfang an vermeidet.

Fokus auf Deine Produkt-Realität

Kein reines Ja oder Nein, sondern strategische Beratung mit Weitblick: Wir zeigen Dir präzise auf, was sinnvoll ist und was Du Dir sparen kannst.

Festpreis statt Unsicherheit

Du weißt vorher, was es kostet. Kein Stundensatz, keine offene Rechnung oder verstecke Kosten.

Schneller durch die Anmeldung

Weil alles vorab geprüft wurde, gibt es weniger Beanstandungen – kein Hin-und-Her mit dem Amt.

Ehrliche Einschätzung

Wir sagen auch, wenn eine Anmeldung keinen Sinn ergibt. Dein Interesse zählt mehr als unser Auftrag.

So geht es nach Deiner Anfrage weiter

Wische nach rechts für alle Schritte →

1. Telefonische Beratung oder Direktbuchung

Du hast die Wahl: Entweder startest Du Dein Paket direkt über unser Formular oder vereinbarst vorab ein kostenloses Erstgespräch. Hier Gespräch buchen! Hier Gespräch buchen!

2. Vervollständigung der Angaben

Nach Deiner Anfrage erhältst Du per Mail ein kurzes Formular für letzte Details. Wichtig: Du lieferst uns hier auch die Fotos oder Grafiken Deines Produkts. Wir erstellen selbst keine neuen Fotos, sondern sind auf Deine Mitarbeit angewiesen.

3. Paket-Start

Sobald alle Angaben vorliegen, legen wir direkt los und melden uns zeitnah persönlich bei Dir. Ab diesem Zeitpunkt sind wir im regelmäßigen Austausch: Wir halten Dich über jeden Schritt auf dem Laufenden und geben Dir unsere konkreten Empfehlungen mit.

Du bist unsicher, welches Paket passt?

„Wenn Du unsicher bist, welches Paket das richtige für Dich ist, oder noch Fragen hast, kannst Du Dich direkt an mich wenden.
Ich biete Dir gerne ein kostenloses Erstgespräch an, um alle offenen Fragen zu klären und den besten Weg für Deine Designanmeldung zu finden.“
Kostenloses Erstgespräch anfordern

Manuel Göken Rechtsanwalt

Warum wir?


→ Mach‘ es von Anfang an richtig und lass Dich professionell beraten. So vermeidest Du teure Fehler, lange Einspruchsverfahren und unnötige Risiken beim Designschutz.

Vergleichstabelle
Anmeldung über Anwalt Selbstanmeldung Online-Dienste
Rechtliche Sicherheit
Höchste Sicherheit

Risiko vor Fehlern

Begrenzte Sicherheit
Individuelle Beratung
Umfassend!

Keine

Standardisiert
Designstrategie
Professionelle Unterstützung

Keine

Begrenzt
Zeitaufwand
Minimal für den Mandanten

Hoch

Mittel
Kostenkontrolle
Transparent und planbar

Risiko von Zusatzkosten

Variabel

Starte jetzt mit Deiner Designanmeldung!

✓ In 2 Minuten Anfrage starten

✓ Fragebogen per E-Mail ausfüllen

✓ Anwaltliche Prüfung & Anmeldung beginnt

💡 Anwaltliche Haftung: Wir stehen selbstverständlich für die Richtigkeit unserer Beratung ein.

Du bist dir noch unsicher, welches Paket zu Ihnen passt? Dann buche einfach einen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Designrechtsexperten!Jetzt Beratungstermin buchen

Häufig gestellte Fragen

Durch eine Designanmeldung wird die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Produkts oder eines Teils davon geschützt. Das umfasst unter anderem die spezifische Formgebung, die farbliche Gestaltung, verwendete Linien, Oberflächenstrukturen oder auch die verwendeten Materialien. Typische Beispiele sind Möbel, Bekleidung, Verpackungen, elektronische Geräte sowie grafische Symbole und Benutzeroberflächen von Software.
Eine Marke dient primär als Herkunftskennzeichen im Wettbewerb und schützt in der Regel Namen, Logos, Slogans oder seltener auch Klänge, damit Verbraucher Produkte einem bestimmten Unternehmen zuordnen können. Das Designrecht hingegen schützt ausschließlich die konkrete ästhetische und optische Gestaltung eines Produkts, unabhängig von dessen Namen oder der Marke. Für einen umfassenden Schutz ist eine Kombination aus beiden Rechten oft ratsam.
Ein Design muss am Tag der Anmeldung zwei wesentliche Kriterien erfüllen, nämlich Neuheit und Eigenart. Neuheit bedeutet, dass vor dem Anmeldetag kein identisches oder nur in unwesentlichen Details abweichendes Design weltweit veröffentlicht wurde. Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck des Designs beim informierten Benutzer von bereits bestehenden Designs am Markt deutlich unterscheidet.
Ja, das ist korrekt. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei der Anmeldung lediglich die formalen Anforderungen sowie das Vorliegen von absoluten Schutzhindernissen, wie etwa einen Verstoß gegen die gute Sitte. Es findet jedoch keine behördliche Prüfung statt, ob Ihr Design wirklich neu ist oder Eigenart besitzt. Aus diesem Grund handelt es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht, dessen rechtliche Belastbarkeit im Ernstfall erst vor Gericht festgestellt wird, weshalb eine vorherige Ähnlichkeitsrecherche durch Fachanwälte unerlässlich ist.
Im Designrecht gibt es eine sogenannte Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten ab der ersten eigenen Veröffentlichung. Wenn Du Dein Produkt beispielsweise auf einer Messe präsentiert, auf Social Media gezeigt oder im eigenen Onlineshop zum Verkauf angeboten hast, verbleibt Dir genau ein Jahr Zeit, um die Designanmeldung rückwirkend abzusichern. Nach Ablauf dieser Frist steht die eigene Veröffentlichung einer erfolgreichen Eintragung rechtlich im Weg.
Da das zuständige Amt die Neuheit und Eigenart eines Designs im Anmeldeverfahren nicht inhaltlich überprüft, erfolgt die Eintragung in das Register meist sehr zügig. In der Regel ist der gesamte Prozess beim Deutschen Patent- und Markenamt innerhalb weniger Wochen abgeschlossen, sofern alle formalen Unterlagen sowie die Bilddarstellungen fehlerfrei eingereicht wurden und die behördlichen Gebühren rechtzeitig eingegangen sind.
Die eingereichten Darstellungen beziehungsweise Fotos oder Grafiken bestimmen den rechtlichen Schutzumfang Deines Designs absolut und abschließend. Was auf den Bildern nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, gilt rechtlich als nicht geschützt. Werden wichtige Perspektiven vergessen, Details unklar abgebildet oder fehlerhafte Schattierungen eingereicht, führt dies zu einem lückenhaften Schutz, der nachträglich nicht mehr korrigiert werden kann und im Zweifel eine teure Neuanmeldung erfordert.
Kurz gesagt: Du lieferst die kreative Basis, wir übernehmen die rechtliche Absicherung. Deine wichtigste Aufgabe ist es, uns die Fotos oder Grafiken Ihres Produkts bereitzustellen, da wir als Kanzlei selbst keine Bilder erstellen. Sobald uns Dein Material vorliegt, übernehmen wir das Ruder: Wir prüfen Deine Bilder strategisch und geben Dir konkrete Empfehlungen, wie diese für den maximalen Schutzbereich gestaltet sein müssen. Je nach Paket durchleuchten wir vorab die Register nach älteren Rechten, erstellen den rechtssicheren Anmeldeentwurf und übernehmen die komplette Abwicklung sowie Korrespondenz mit dem Amt bis zur erfolgreichen Eintragung.
Ja, das ist über eine sogenannte Sammelanmeldung möglich und spart im Vergleich zu Einzelanmeldungen erhebliche Gebühren. Du kannst bis zu einhundert Designs in einer Sammelanmeldung zusammenfassen, sofern alle Designs zur selben Warenklasse nach der internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle gehören, also beispielsweise alle gemeinsam der Kategorie Bekleidung oder der Kategorie Möbel zuzuordnen sind.
Bei einer Verletzung Deines eingetragenen Designs stehen Dir weitreichende rechtliche Ansprüche zu, die wir im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung effizient durchsetzen können. Du hast einen Anspruch auf sofortige Unterlassung der Nachahmung, auf Vernichtung der rechtswidrig hergestellten Produkte, auf detaillierte Auskunft über die Vertriebswege sowie auf Schadenersatz für den Dir entstandenen wirtschaftlichen Nachteil. Eine schnelle Reaktion ist hierbei entscheidend, um den Markt exklusiv für Dein Produkt zu sichern.
Keiner, die Begriffe meinen dasselbe. „Geschmacksmuster“ war der offizielle Rechtsbegriff, der jahrzehntelang im deutschen Gesetz stand. Seit der Reform des Designgesetzes im Jahr 2014 heißt es offiziell nur noch „eingetragenes Design“. Der alte Begriff hält sich aber hartnäckig im Alltag.