Das EuG hat bestätigt, dass ein bestimmter Lego-Baustein weiterhin EU-weit als Geschmacksmuster geschützt bleiben darf. Dagegen geklagt hatte die deutsche Gesellschaft Delta Sport Handelskontor.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Gültigkeit des Geschmacksmuster-Schutzes eines LEGO-Spielbausteins bestätigt (Urt. v. 24.01.2024, Rs. T-537/22).

Der besagte Baustein ist seit 2010 in der Europäischen Union (EU) als Geschmacksmuster für den dänischen Spielstein-Hersteller LEGO geschützt – und darf es nun auch weiterhin bleiben. Gemeinschaftsgeschmacksmuster gelten in der gesamten EU.

Gerichtsverfahren rund um den Baustein

Im Jahr 2019 erklärte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auf Antrag der deutschen Gesellschaft Delta Sport Handelskontor den Schutz für diesen Baustein für nichtig. Das EUIPO vertrat die Ansicht, dass alle Erscheinungsmerkmale des LEGO-Steins ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt seien, die darin bestehe, den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels und die Zerlegung zu ermöglichen.

Im Jahr 2021 hob das Gericht die Entscheidung des EUIPO jedoch auf (Urt. v. 24.03.2021, Rs. T-515/19). Das EUIPO erließ daraufhin eine neue Entscheidung, in welcher der Antrag von Delta Sport auf Nichtigerklärung zurückgewiesen wurde. Es vertrat nunmehr die Ansicht, dass für diesen LEGO-Stein eine im Unionsrecht vorgesehene spezifische Ausnahme gelte, die den Schutz modularer Systeme ermögliche (Verordnung (EG) Nr. 6/2002).

Im Jahr 2022 hat Delta Sport Klage beim Gericht erhoben und beantragt, diese neue Entscheidung des EUIPO aufzuheben. Dem ist das EuG jedoch nicht nachgekommen und hat die Klage abgewiesen.

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EuG: Lego-Spielbaustein darf geschützt werden

Dazu führte das EuG aus: Ein Geschmacksmuster könne nur dann für nichtig erklärt werden, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen seien. Im vorliegenden Fall beträfen einige Argumente von Delta Sport nur ein einziges von mehreren vom EUIPO herangezogenen Merkmalen und würden daher ins Leere gehen.

Das Gericht stellt zudem fest, dass Delta Sport (die insoweit die Beweislast trage) keine Nachweise dafür beigebracht habe, dass Lego sich nicht auf die Ausnahme zum Schutz modularer Systeme berufen könne. Insbesondere hätte Delta Sport nachweisen müssen, dass der Baustein die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart nicht erfülle.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden. Das Rechtsmittel bedarf der vorherigen Zulassung.  

Zum Hintergrund: Die Schutzfähigkeit von Lego-Bausteinen aus Geschmacksmuster-, Design-, Urheber-, und Markenrecht ist häufig Gegenstand juristischer Diskussionen und Gerichtsverfahren. Schließlich geht der dänische Hersteller sehr massiv gegen mutmaßliche Konkurrenten vor, insbesondere aber gegen kleine Händler, die solche Konkurrenzprodukte vertreiben.

ahe