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Mit kostenloser Erstberatung

Die WBS.LEGAL Anwälte im Handels- und Gesellschaftsrechts

Im Gesellschaftsrecht stellen sich vor allem rechtliche Fragen rund um die Organisation von Unternehmen, beispielsweise zur Gesellschaftsform, Vertretungsrechten oder Verschmelzungen. Das Handelsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen – ursprünglich hervorgegangen aus den Anfängen des Handels unter Kaufleuten.

Seit mehr als 25 Jahren arbeitet WBS.LEGAL eng mit kleinen und mittelständischen Unternehmen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht zusammen. Zur täglichen Arbeit gehören dabei die Beratung in Fragen der Unternehmensführung, des Handelsverkehrs, aber auch im Rahmen von Gründungsvorhaben, zum Beispiel bei Start-ups.

Das Beste: Unsere Erstberatung ist kostenlos! Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen einfach unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) und wir helfen Ihnen gerne.

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Wie können wir Ihnen helfen?

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Michael Beuger
  • Rechtsanwalt | Gesellschafter

Michael Beuger

Arbeitsrecht,
Handels- & Gesellschaftsrecht, Lebensmittelrecht,
Bau- & Immobilienrecht.

Prof. Dr. Jürgen Wilhelm
  • Rechtsanwalt in freier Mitarbeit

Prof. Dr. Jürgen Wilhelm

Internationales Wirtschafts- & Handelsrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht,
Verbandsrecht, Stiftungsrecht.

Spezialisiert haben wir uns insbesondere auf den Bereich des Onlinehandels. Durch unsere langjährige Erfahrung bringen wir große Erfahrungsschätze und umfangreiche Branchenkenntnisse mit, die wir im Einzelfall ideal anwenden können.

Interessieren Sie sich für einzelne Fragestellungen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht? Oder möchten Sie unsere Arbeit näher kennenlernen? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unser Team und unsere Tätigkeitsfelder.

Oder haben Sie ein akutes Anliegen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht? Wir wissen wie wichtig unverzügliches Handeln sein kann. Daher helfen wir auch unverbindlich und sofort. Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen einfach unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) und wir helfen Ihnen gerne.

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Tätigkeitsbereiche eines Anwalts im Handels- und Gesellschaftsrecht

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht sind in Deutschland untrennbar miteinander verbunden, auch wenn sie jeweils unterschiedliche rechtliche Fragestellungen beantworten. Das Handelsrecht gilt als besonderes Privatrecht für Kaufleute. In den Anfangszeiten des Handels – besonders in der Blütezeit der Hanse und in Zeiten aufkommenden, globalen Warenaustauschs – entwickelten sich Gepflogenheiten unter Kaufleuten, die bis heute überlebt und in Form von verbindlichen, rechtlichen Normen Eingangs in das Handelsgesetzbuch (HGB) gefunden haben.

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich kurz gefasst mit allen Rechtsfragen, die rund um die Gründung, Führung, Vertretung und Auflösung von Unternehmen aufkommen können. Je nach entsprechender Gesellschaft, kommen hier unterschiedliche Rechtsquellen zum Einsatz – vornehmlich natürlich die Prinzipien des Bürgerlichen Gesetzbuches, aber auch das Handelsgesetzbuch und speziellere Regelungen aus dem Aktiengesetz (AktG) oder das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Häufige Beratungsanlässe im Handelsrecht:

  • Fragen rund um die Vertragsgestaltung
    • Wie lassen sich Dienstverträge und Werkverträge rechtssicher gestalten?
    • Welche Besonderheiten betreffen Unternehmen aus dem Handelsvertreterrecht?
    • Welche Besonderheiten gelten für Online-Shops oder Dienstleister im e-Commerce?
    • Wie lassen sich allgemeine Geschäftsbedingungen sowie rechtliche Angaben rechts- und abmahnsicher gestalten?
  • Fragen rund um Ansprüche
    • Welche Ansprüche entstehen bei einer Leistungsstörung oder -verzögerung?
    • Welche Ausgleichsansprüche können geltend gemacht werden?
    • In welchen Fällen muss gehaftet werden? Welche Schäden müssen ersetzt werden?
    • Was tun bei Wettbewerbsverboten?

Häufige Beratungsanlässe im Gesellschaftsrecht:

  • Gründer-Fragen und Start-ups
    • Welche Gesellschaftsform ist die richtige?
    • Welche Haftungsfragen entstehen im Rahmen der Gründung?
    • Welche Versicherungspflichten bestehen?
    • Wie finanzieren und fördern lassen?
    • Welche Aspekte sollte im Gesellschaftervertrag oder der Satzung festgehalten werden?
  • Fragen aus dem Vereins- und Verbandsrecht
    • Wie erfolgt eine Vereins- oder Verbandsgründung?
    • Welche rechtlichen Hürden sind zu beachten?
    • Wie erfolgt die konkrete Anmeldung gegenüber Behörden?
    • Wie müssen Satzungen ausgestaltet sein?
    • Welche Rechte stehen welchen Organen zu?
    • Was passiert bei Konflikten innerhalb eines Vereins oder Verbands?
  • Fragen der Unternehmensführung
    • Wie lässt sich Unternehmenswissen schützen?
    • Wie sind Verträge mit führenden Mitarbeitern auszugestalten?
    • Wie lassen sich Organe wie Beiräte oder Aufsichtsräte einrichten?
    • Wie setze ich Maßnahmen der Mitarbeiterbeteiligung um?
    • Welche Aspekte sind in einer Geschäftsordnung zu berücksichtigen?
    • Wie funktionieren Gesellschaftsdarlehen?
    • Wie führt man Kapitalerhöhungen durch?
    • Was sind Rangrücktrittsvereinbarungen und wozu sind sie nötig?
  • Fragen zu Mergers & Akquisitions und Unternehmenswandlungen
    • Wie Investoren ansprechen? Wie Vertraulichkeiten rechtlich festhalten?
    • Welche Verträge sind bei Firmenverkäufen oder -käufen notwendig?
    • Wie sind Beteiligungsverträge rechtssicher gestaltbar?
    • Welche Besonderheiten sind bei Liquidationen zu beachten?
    • Wie ist eine Unternehmensnachfolgeregelung zu treffen?

Häufige Fragen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Frage nach der individuell passendsten Rechtsform kann nicht allgemein beantwortet werden. Zu berücksichtigen sind am Einzelfall vor allem zunächst Personenanzahl, Finanzierung und Haftungsfragen.  
Unternehmen sollten sich – da wo es möglich ist – vor der fremden Nutzung des unternehmenseigenen Wissens schützen. Schutz bieten dabei vor allem die Normen des Marken-, des Patent- , des Wettbewerbs- sowie des Urheberrechts. Lassen Sie ihre Möglichkeiten am besten direkt anwaltlich prüfen.
Offiziell vorgeschrieben ist die anwaltliche Beratung im Falle einer Unternehmensgründung nicht. Je nach Unternehmensform muss jedoch zwingend eine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages erfolgen – zum Beispiel des Gesellschaftsvertrages. Häufig schützen anfänglich getroffene, spezielle Regelungen des Vertrages vor späteren juristischen Auseinandersetzungen. Eine dementsprechend frühe Einbindung eines Anwaltes aus dem Gesellschaftsrecht ist dringend zu empfehlen.

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