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Was bedeutet eine Insolvenz für Selbstständige? Alle wichtigen Infos!

Eine Insolvenz kann für Selbstständige und Freiberufler besonders herausfordernd sein. Im Gegensatz zu Angestellten hängt die gesamte wirtschaftliche Existenz oft an der eigenen Person. Laufende Kosten, offene Forderungen und die Frage, ob die Selbstständigkeit weitergeführt werden kann, sind nur einige der Sorgen. Doch eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das berufliche Aus. Der folgende Artikel zeigt die Unterschiede zwischen Regel- und Privatinsolvenz, den Ablauf des Insolvenzverfahrens und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Auf einen Blick

  • Selbstständige durchlaufen in der Regel eine Regelinsolvenz, Freiberufler können unter bestimmten Bedingungen eine Privatinsolvenz beantragen.
  • Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende der Selbstständigkeit – es gibt Möglichkeiten, weiterhin tätig zu bleiben.
  • Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens, wobei Einkommensgrenzen und Verpflichtungen beachtet werden müssen.
  • Eine frühzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die beste Lösung zu finden.

Unterschied: Regelinsolvenz vs. Privatinsolvenz für Selbstständige

Freiberufler oder ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern können eine Privatinsolvenz beantragen. Vorteil: Die Restschuldbefreiung kann bereits nach 3 Jahren erfolgen. Allerdings ist eine Fortführung der Selbstständigkeit oft schwierig. Wer als Einzelunternehmer oder Selbstständiger mehr als 20 Gläubiger hat oder Angestellte beschäftigt, muss die Regelinsolvenz durchlaufen. Selbstständige müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ihre Tätigkeit während der Insolvenz fortsetzen zu können. Dazu gehört, dass sie ein tragfähiges Geschäftsmodell nachweisen, laufende Verpflichtungen erfüllen und dem Insolvenzverwalter eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Übersicht vorlegen. In manchen Fällen kann auch die Zustimmung der Gläubiger erforderlich sein.

Welche Insolvenzart ist für welche Fälle geeignet? – eine Übersicht

SituationInsolvenzart
Freiberufler mit wenigen GläubigernPrivatinsolvenz
Einzelunternehmer mit vielen GläubigernRegelinsolvenz
GmbH oder UG insolventUnternehmensinsolvenz

Ablauf einer Insolvenz für Selbstständige & Freiberufler

Um einen sorgenfreien Ablauf zu gewährleisten, sollten folgende Schritte berücksichtigt werden. Dadurch behalten Sie immer den Überblick und wissen genau, was als Nächstes auf sie zukommt.

  • Schuldenanalyse: Alle offenen Forderungen und Verbindlichkeiten erfassen.
  • Beratung einholen: Ein spezialisierter Anwalt kann rechtliche Optionen aufzeigen und prüfen, ob eine Fortführung der Selbstständigkeit möglich ist. Besonders effektiv ist eine frühzeitige Beratung bei einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei oder einer Schuldnerberatungsstelle. Auch Online-Beratungsmöglichkeiten bieten erste Einschätzungen.
  • Unsere Experten im Insolvenzrecht stehen Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.

Sobald die ersten Schritte durchlaufen sind, sollte als Nächstes das Insolvenzverfahren angestrebt werden. Hierfür sind diverse Anträge zu stellen und wichtige Dokumente abzugeben. Welche das sind, erfahren Sie hier:

  • Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.
  • Wichtige Dokumente: Gläubigerliste, Einnahmen-/Ausgabenübersicht. Der Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt, welches das Verfahren eröffnet, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Anschließend wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die finanzielle Lage prüft und über die weitere Vorgehensweise entscheidet. Gläubiger können innerhalb einer bestimmten Frist ihre Forderungen anmelden. Die Insolvenz dauert in der Regel drei Jahre, bis eine Restschuldbefreiung möglich ist.

Schließlich stellt sich die Frage, welche Rolle der Insolvenzverwalter einnimmt und wie lange die Insolvenz und die Entschuldung insgesamt dauert.

  • Der Insolvenzverwalter kümmerst sich um das Vermögen und entscheidet über die Fortführung der Selbstständigkeit.
  • Er prüft überdies, welche Einnahmen pfändbar sind und erstellt gegebenenfalls eine Liste oder eine Tabelle.
    Welche Praktiken hier genau angewandt werden, hängt vom Einzelfall ab.
  • Die Insolvenz dauert in der Regel 3 Jahre, danach ist eine Restschuldbefreiung möglich.

Um Fehler bei dem sensiblen Verfahren zu vermeiden, sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. Wir helfen Ihnen dabei: Zum Formular.

Auswirkungen auf die Selbstständigkeit und Pfändungsgrenzen

Unter gewissen Bedingungen darf man auch weiterhin selbstständig bleiben. Das hängt aber stets vom Einzelfall ab. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob eine Weiterführung wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei wird geprüft, ob die Selbstständigkeit genügend Einnahmen generiert, um laufende Verpflichtungen zu decken und ob sie die Gläubigerinteressen nicht beeinträchtigt. In vielen Fällen kann eine Weiterführung nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Zudem müssen Selbstständige oft ein neues Geschäftskonto führen, ihre Einnahmen genau dokumentieren und gegebenenfalls mit Einschränkungen bei der Verfügungsfreiheit über ihre Gewinne rechnen.

Daran anknüpfend stellt sich die Frage welche Einkommensgrenzen bei der Insolvenz gelten. Es gibt Pfändungsfreibeträge, die sich nach der Höhe des Einkommens und nach den Unterhaltspflichten richten. Die genauen Beträge sind in der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO festgelegt und werden regelmäßig angepasst. Grundsätzlich bleibt ein Teil des Einkommens unpfändbar, sodass Betroffene ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Wer unterhaltspflichtige Personen hat, profitiert von höheren Freibeträgen. Zusätzliche Einkünfte wie Weihnachtsgeld oder bestimmte Sozialleistungen können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls geschützt sein. Lassen Sie sich hier von uns ausführlich beraten, um so viel wie möglich für den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Schließlich sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Insolvenzverfahren in Schufa-Eintragungen vermerkt wird und unter Umständen auch bestehende Verträge gekündigt werden können. Hier heißt es: Nicht zögern und sofort handeln, um weitere Schulden und Lasten zu vermeiden.

5 sofort umsetzbare Maßnahmen bei drohender Insolvenz

Sollte bei Ihnen die Insolvenz drohen, dann können Sie folgende fünf Tipps sofort umsetzen, um eine Risikominimierung vorzunehmen:

Liquiditätsplan aufstellen

Einnahmen und Ausgaben genau analysieren und einen realistischen Finanzplan erstellen.

Offene Rechnungen eintreiben

Forderungsmanagement optimieren, Mahnverfahren prüfen und notfalls rechtliche Schritte einleiten.

Fixkosten senken

Unnötige Verträge kündigen, Kosten reduzieren und nach günstigeren Alternativen suchen.

Frühzeitig Beratung einholen

Fehler vermeiden, die Insolvenz verschlimmern, und frühzeitig eine passende Strategie entwickeln.

Insolvenzoptionen prüfen

Welche Art der Entschuldung ist möglich und welche Auswirkungen hat sie?

Handeln Sie frühzeitig und sichern Sie sich eine professionelle Beratung. Jetzt Beratung anfragen.

Eine Insolvenz ist eine Herausforderung, die professionelle Unterstützung erfordert. Daher arbeiten wir gemeinsam mit einer Partnerkanzlei, die fundierte Expertise im Bereich des Insolvenzrechts aufweist. Die Experten unserer Partnerkanzlei stehen Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und spezialisiertem Wissen zur Seite. Sie begleiten Sie durch den gesamten Prozess und entwickeln individuelle Lösungen für Ihre Situation:

  • Individuelle Beratung: Unsere erfahrene Partner-Kanzlei nimmt sich Zeit, Ihre persönliche Situation umfassend zu analysieren, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre finanzielle Zukunft zu entwickeln.
  • Begleitung im Insolvenzverfahren: Unsere Partner-Kanzlei steht Ihnen während des gesamten Insolvenzverfahrens zur Seite – von der sorgfältigen Antragstellung über die Verhandlungen mit Gläubigern bis hin zur finalen Restschuldbefreiung.
  • Möglichkeit der Weiterführung der Selbstständigkeit: Gemeinsam erarbeiten unsere Partner Strategien, die es Ihnen ermöglichen, Ihre berufliche Existenz trotz Insolvenz zu sichern und Ihre Selbstständigkeit unter den gegebenen Bedingungen fortzuführen.

Dank langjähriger Expertise im Insolvenzrecht wissen unsere Partner, wie wichtig eine diskrete und vertrauensvolle Beratung ist. Sie begleiten Sie sensibel und professionell, um den besten Weg für Sie zu finden.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten! Füllen Sie einfach unser Formular aus und erhalten Sie eine erste Einschätzung.

Häufig gestellte Fragen


Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Insolvenzverwalter muss zustimmen, und die Selbstständigkeit darf die Insolvenzmasse nicht negativ beeinflussen. Oft wird verlangt, dass die Einnahmen zur Deckung der laufenden Kosten und pfändbaren Beträge ausreichen.
In der Regel kommt die Regelinsolvenz in Betracht, insbesondere wenn mehr als 20 Gläubiger oder Angestellte vorhanden sind. Freiberufler oder ehemals Selbstständige mit weniger Gläubigern können unter Umständen eine Privatinsolvenz beantragen.
Das Insolvenzverfahren dauert mindestens drei Jahre, sofern alle gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Andernfalls kann sich die Dauer verlängern, bis eine Restschuldbefreiung erteilt wird.
Nicht erlassen werden Unterhaltsrückstände, Schulden aus Straftaten sowie Steuerschulden in bestimmten Fällen, insbesondere wenn Steuerhinterziehung vorliegt. Eine rechtliche Beratung kann klären, welche Verbindlichkeiten konkret bestehen bleiben.