Die Gesichtserkennung  gespeicherter  biometrischer Daten ist mit dem Datenschutz in Deutschland und Europa nicht vereinbar! Facebook wertet die Fotos der Nutzer nach biometrischen Daten aus und speichert diese. Es entsteht die weltweit größte Datenbank zur Gesichtserkennung mit Millionen von Usern. Dies geschieht in der Regel ohne die Einwilligung der Betroffenen.


Es wird bei Facebook gespeichert, wenn der User nicht ausdrücklich widerspricht.  Löschen ist sehr umständlich und es ist nicht gewährleistet, dass tatsächlich alle biometrischen Daten verschwinden.

Durch die Speicherung ohne ausdrückliche Einwilligung des Users wird in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen eingegriffen.

Dies stellt Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fest und hat Facebook aufgefordert, ohne vorliegende Einwilligung der User alle Daten zu löschen.

Eine Antwort von Facebook steht bislang aus.

http://computer.t-online.de/facebook-gesichtserkennung-illegal-datenschuetzer-verlangt-loeschaktion/id_48539876/index

http://www.pcwelt.de/news/Loeschung-gefordert-Facebook-Gesichtserkennung-verstoesst-gegen-Datenschutzrecht-3326787.html

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/webwelt/article13522768/Gesichtserkennung-auf-Pruefstand.html

http://www.datenschutz-hamburg.de/2011-08-02_Gesichtserkennung_Facebook.pdf