Künstliche Intelligenz revolutioniert die Websuche, birgt für Betroffene jedoch erhebliche Risiken durch fehlerhafte Darstellungen. Das Landgericht München I setzt dem Tech-Giganten Google nun klare rechtliche Grenzen. Werden durch die automatisierten KI-Zusammenfassungen falsche Tatsachen verbreitet, greift die unmittelbare Haftung des Suchmaschinenbetreibers.

Das Landgericht München I (LG München I) hat in einem wegweisenden Endurteil entschieden, dass Google für unwahre Behauptungen in seinen KI-generierten Suchzusammenfassungen, den sogenannten „AI Overviews“, direkt als Störer haftet. Das Gericht untersagt dem Konzern damit die Verbreitung fehlerhafter KI-Texte, die das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen. Google kann sich in diesem Fall nicht auf die üblichen Haftungsprivilegien für reine Suchmaschinen oder bloße Verlinkungen berufen (LG München I, Urt. v. 28.05.2026 – Az. 26 O 869/26).
Falsche Betrugsvorwürfe durch halluzinierende Algorithmen
Dem Verfahren liegt ein brisanter Fall aus Bayern zugrunde. Zwei Münchner Verlagsunternehmen sahen sich plötzlich mit drastischen Vorwürfen konfrontiert – direkt aufbereitet in der neuen Google-Funktion „Übersicht mit KI“. Das System verknüpfte die Namen der beiden Verlage fälschlicherweise mit dubiosen Geschäftspraktiken und Betrugsmaschen. Die KI eröffnete die Anzeige sogar mit der expliziten Behauptung, das betroffene Unternehmen sei für solche unseriösen Praktiken bekannt, und reicherte die Zusammenfassung mit konkreten Handlungsempfehlungen für vermeintliche Opfer an.
In Wahrheit hatte der Algorithmus Informationen über völlig andere, tatsächlich fragwürdige Firmen mit den unbescholtenen Verlagen vermengt. Es wurden Verbindungen konstruiert, die in den von Google selbst herangezogenen Quellen überhaupt nicht existierten. Da eine außergerichtliche Abmahnung der Verlage ohne Erfolg blieb, suchten die betroffenen Medienhäuser den Weg vor Gericht.
Der rechtliche Rahmen im Zeitalter generativer Systeme
Dieses Verfahren berührt eine der zentralen Rechtsfragen des modernen Internetrechts: Wer trägt die Verantwortung, wenn eine künstliche Intelligenz falsche Fakten erfindet, also „halluziniert“? Bislang schützt die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Betreiber von Suchmaschinen vor einer direkten Haftung für Fremdinhalte, solange sie lediglich neutrale Suchergebnisse und Links auflisten. Google argumentierte vor Gericht folglich, dass man für die Datenverarbeitung nicht selbst verantwortlich sei und sich die Informationen nicht zu eigen mache. Zudem könnten die Nutzer die verlinkten Quellen schließlich selbst prüfen.
Diese Argumentation greift bei generativer KI nach unserer Auffassung jedoch zu kurz. Das herkömmliche Haftungsprivileg und das sogenannte Notice-and-take-down-Verfahren greifen hier nicht. Auch der Digital Services Act (DSA) entlastet den Suchmaschinenriesen an dieser Stelle nicht, da die KI-Zusammenfassung über die bloße Durchleitung und Listung von Drittinhalten weit hinausgeht.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Warum Google als direkter Störer einstehen muss
Wir bewerten die Entscheidung des Gerichts als Meilenstein für den Persönlichkeitsschutz im Netz. Die Richter stellen unmissverständlich klar, dass die automatisch erzeugten Übersichtstexte als eigene, zusammenfassende Äußerungen von Google einzustufen sind. Die KI extrahiert eben nicht nur Zitate, sondern kreiert einen neuen, zusammenhängenden Text. Für den durchschnittlichen Nutzer erweckt dieses Format den Eindruck einer direkten, verifizierten Information aus dem Hause Google.
Wir schließen uns der Argumentation des Gerichts vollkommen an: Nur Google selbst ist überhaupt in der Lage, diese Generierungen zu überprüfen – und zwar durch einen Abgleich der genutzten Drittwebseiten mit den darauf basierenden eigenen KI-Aussagen. Da die KI-Übersicht für die Nutzung des Internets keineswegs zwingend erforderlich ist, sondern lediglich ein Zusatzangebot darstellt, muss Google für die Fehler des eigenen Systems voll einstehen. Das Gericht setzte für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Google Berufung einlegen kann.
Kompetente Vertretung bei KI-Fehlern und Rufschädigung im Internet
Die Erstellung fehlerhafter KI-Inhalte betrifft längst nicht mehr nur Großkonzerne. Wenn Algorithmen falsche Behauptungen über dein Unternehmen, deine Dienstleistungen oder deine Person verbreiten, kann dies existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Wir unterstützen dich effektiv dabei, gegen Rufschädigungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Falschaussagen im Internet vorzugehen. Wir prüfen die Haftungskette, mahnen die verantwortlichen Plattformen ab und setzen deine Ansprüche auf Unterlassung und Löschung durch. Melde dich jederzeit bei uns für eine fundierte Ersteinschätzung – wir stehen dir als erfahrene Experten im Medien- und IT-Recht zur Seite.
hekem




