Handybesitzer, die sich kostenlose Apps auf ihr iPhone oder Smartphone herunterladen, sollten aufpassen. Bei dem Antippen von Werbeeinblendungen können Sie schnell in eine unangenehme Kostenfalle geraten- ohne es sofort zu merken.

Nicht nur Internetsurfer können schnell in eine Abofalle tappen. Das Gleiche gilt seit etwa November 2010 auch für die Nutzer von Smartphones sowie iPhones, die sich kostenlose Anwendungsprogramme in Form von Apps aus dem Netz herunterladen. Die Anbieter von solchen Programmen finanzieren sich über Werbeeinblendungen. Zuweilen verbergen sich hinter diesen Werbefirmen dubiose Unternehmen, die den arglosen Nutzern kostenpflichtige Abos unterschieben wollen.

Das Riskante daran ist, dass die Abzocke-Unternehmen die Handynummer ermitteln können. Dies geschieht dadurch, dass sich beim Antippen der Werbefläche unbemerkt eine WAP-Seite öffnet. Dabei wird die Nummer der SIM-Karte an die Abzocker übermittelt. Diese  wenden sich an das Mobilfunkunternehmen, wie beispielsweise T-Mobile und Vodafone, die dann auf Anfrage häufig die persönlichen Daten des Nutzers herausgeben.

Die böse Überraschung folgt dann mit der nächsten Handyrechnung. Die dubiosen Firmen haben es dabei  einfach, weil der Einzug der Forderung über den jeweiligen Mobilfunkanbieter erfolgt.

Als Nutzer eines iPhone oder Smartphone sollten Sie  daher immer die Rechnungen von Ihrem Mobilfunkunternehmen genau kontrollieren. Wenn in dem Feld „Beträge anderer Anbieter“ dubiose Kosten genannt werden, sollten Sie dagegen unbedingt etwas unternehmen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass dieser Betrag bei den nachfolgenden Rechnungen ebenfalls abgebucht wird.

Wichtig ist vor allem, dass Sie umgehend die Rechnung gegenüber Ihrem Mobilfunkanbieter beanstanden und gegenüber dem unseriösen Anbieter schriftlich der geltend gemachten Forderung widersprechen (am besten per Einschreiben).

Am besten wenden Sie sich als Betroffener erst einmal an eine Verbraucherzentrale oder an eine kompetente Kanzlei.

Nach unserer Ansicht ist in derartigen Fällen zweifelhaft, ob von Ihrer Seite eine Zahlungspflicht besteht. Denn hierzu müssen Sie einen wirksamen Abo-Vertrag abgeschlossen haben. Die Beweislast für den Vertragsschluss obliegt generell dem Unternehmen, das hier eine Forderung geltend macht. Auf jeden Fall müssen Sie auf die Kostenpflicht hingewiesen worden sein. Um zukünftig  derartige Abbuchungen  zu vermeiden, können Sie über Ihren Mobilfunkanbieter eine Drittanbieter-Dienste Sperre verhängen lassen.

Quellen: