Die Verhandlungen innerhalb der EU haben für Deutschland einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Einiges bleibt aber trotzdem kritisch anzumerken.


„ Measures against websites containing or disseminating child pornography

1. Member States shall take the necessary measures to ensure the prompt removal of webpages containing or disseminating child pornography hosted in their territory and to endeavour to obtain the removal of such pages hosted outside of their territory.

2 Member States may take measures to block access to webpages containing or disseminating child pornography towards the Internet users in their territory. These measures must be set by transparent procedures and provide adequate safeguards, in particular to ensure that the restrictions is limited to what is necessary and proportionate, and that users are informed of the reason for the restriction. These safeguards shall also include the possibility of judicial redress.“

Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission sowie den Mitgliedsstaaten der EU. Die Verhandlungen sind abgeschlossen und es wurde ein Kompromiss zwischen den Parteien geschlossen. Demnach soll auch in Zukunft in Deutschland keine Internetsperren-Pflicht herrschen. Ein großartiger Erfolg, denkt man doch an den damaligen Vorschlag der Innenkommissarin Cecilia Malström, welche Internetsperren verpflichtend in ganz Europa einführen wollte.

Bedauernswert ist jedoch, dass einige der geplanten Sicherheitsmaßnahmen gegen exzessive Zensuren, welche von dem Parlament angestrebt wurden, aus den Richtlinien rausflogen. Ergebnis dessen ist, dass Staaten die bereits Internetsperren betreiben, dies auch weiter ohne rechtliche Grundlage tun können. Allerdings muss eine Möglichkeit gegeben sein, das Ganze gerichtlich überprüfen zu lassen. Gerade Länder wie Großbritannien, Spanien oder auch Schweden waren bei den Safeguards eher widerwillig.

Eindeutig war die Einstellung der Bundesregierung zu diesem Thema. Hatten doch die Diplomaten im Auftrag von Justizministerin Leutheusser – Scharrenberger sehr aktiv verhandelt, um sich gegen eine Sperre in Deutschland auszusprechen. Gerade diese Verhandlungen hatten einen nicht erheblichen Anteil, sodass dieses Ergebnis entstehen konnte.

Über die Richtlinie muss nun im Innenausschluss des EU-Parlamentes abgestimmt werden und wird vermutlich danach ihren Weg über das EU-Plenum in den Ministerrat finden und in Folge dessen 2012 in Kraft treten.

Quellen: