Das BKA hat nach Angaben in einer Pressemitteilung vom 30.09.09 einen Kinderpornographie-Ring zerschlagen. Die Mitglieder des Rings hatten über das Internet untereinander Daten getauscht.

Die kinderpornographischen Dateien wurden allerdings nicht im offenen Internet verbreitet, die Daten und Erfahrungen wurden vielmehr über eigens dafür eingerichtete, geschlossene Foren ausgetauscht.

Die sog. Netzsperren, die durch das geplante Zugangserschwerungsgesetz eingeführt werden sollen, hätten in diesem Falle nicht zum Erfolg verholfen. Denn diese Websperren richten sich nur gegen das freie Internet und nicht gegen solche geschlossenen Foren mit einem bestimmten Mitgliederbestand. Das offene Internet selbst stellt für die Verantwortlichen von Kinderpornographie nur einen unwesentlichen Verbreitungsweg dar.

Diese Erkenntnisse zeigen somit, dass mit dem Zugangserschwerungsgesetz die eigentliche Verbreitung der Kinderpornographie nicht gestoppt werden kann.

(Quelle:

http://www.bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090930.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internationale-Polizeiaktion-gegen-Kinderporno-Ring-798297.html

http://www.internet-law.de/2009/09/bka-ermittlungen-belegen-nutzlosigkeit.html