Wer muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen?
Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern angelegt werden, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das Verzeichnis enthält Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa den Zweck der Verarbeitung, die Art der verarbeiteten Daten, die Kategorien von betroffenen Personen und die Empfänger der Daten.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist eine wichtige Dokumentationspflicht und hilft dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen und der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) .
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Das sagen unsere Mandanten
Immer wieder gerne. Hab durch die Tipps von RA Solmecke schön öfter mein Taschengeld aufgebessert.
Kreativschnittstelle
1 Monat ago
Frau Schmid hat mich telefonisch zur Gründung einer GbR beraten. Kompetent, freundlich und der Rückruf erfolgte superschnell – was will man mehr? Danke, bin sehr zufrieden.
BMM Baumanagement
2 Monaten ago
Sie haben mir bei Bafög Angelegenheit weitergeholfen. Dadurch wurde mein Bafög Antrag sehr schnell bearbeitet. Nur zu empfehlen
Ich hatte ein komplexes Problem mit einer unautorisierten Kreditkartenabbuchung (knapp 1.000 €) durch ein Unternehmen mit Sitz im Ausland (Singapur). Anstatt mir direkt ein teures Mandat für einen grenzüberschreitenden Rechtsstreit zu verkaufen, hat Herr Rechtsanwalt Martin Luckow mir eine brillante und vor allem pragmatische Strategie an die Hand gegeben: Erst das Geld über ein Chargeback-Verfahren der Bank nach Deutschland zurückholen und damit die Gegenseite in den Zugzwang bringen.
Genau dieser taktische Rat war Gold wert! Die Rückbuchung war erfolgreich, das Geld ist gesichert, und das Risiko liegt nun komplett bei der Gegenseite. Sollte das Unternehmen nun versuchen, ein deutsches Inkassobüro einzuschalten, weiß ich ganz genau, wem ich sofort das Mandat zur Abwehr erteilen werde.
Wer eine Kanzlei sucht, die nicht auf das schnelle Honorar aus ist, sondern hochgradig strategisch und wirtschaftlich im Sinne des Mandanten denkt, ist hier genau an der richtigen Adresse. Uneingeschränkte Empfehlung und vielen Dank für die erstklassige Ersteinschätzung!
Leo Rothkopf-Hütten
2 Monaten ago
Kompetente ausführliche Einschätzung eines Rechtsfalls 🙂
Stefan G. Richter
2 Monaten ago
Ich kenne WBS Legal und Herrn Christian Solmecke bereits seit längerer Zeit durch seine sehr präsenten und fachlich starken YouTube-Videos, die mir in vielen Situationen bereits weitergeholfen haben.
Umso positiver war meine eigene Erfahrung mit der Kanzlei: Aufgrund einer Abmahnung im Social-Media-Bereich habe ich mich mit allen Unterlagen an WBS Legal gewandt und wurde innerhalb kürzester Zeit zurückgerufen. Die Mitarbeiterin war ausgesprochen freundlich, kompetent und vor allem ehrlich in ihrer Einschätzung.
Besonders hervorzuheben: Mir wurde nicht einfach eine kostenpflichtige anwaltliche Vertretung empfohlen, sondern ganz klar und transparent geraten, die Angelegenheit selbst telefonisch zu klären und den Betrag zu verhandeln. Genau diesen Weg habe ich umgesetzt – mit Erfolg.
Dass mir diese konkrete, funktionierende Lösung völlig unkompliziert und sogar kostenfrei aufgezeigt wurde, ist alles andere als selbstverständlich und zeugt von echter Beratungsqualität und Integrität.
Ein Service auf diesem Niveau ist wirklich selten. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung. Ich werde WBS Legal jederzeit weiterempfehlen und komme bei Bedarf sehr gerne wieder auf die Kanzlei zurück.
Franz-Josef Baldus
2 Monaten ago
Nach zwei vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung einer betrügerischen Abbuchung seitens Evernote/Bending Spoons zu erreichen, habe ich die Kanzlei WBS.LEGAL kontaktiert. Die Formulierung, die mir Rechtsanwalt Martin Luckow zur Hand gab, führte schließlich zum Erfolg. Herzlichen Dank nochmal.
Rüdiger Gottschalk
2 Monaten ago
Um eine Rückzahlung von einer Ferienhausplattform zurück zu erhalten (diese hatte sich aus fadenscheinigen Gründen über 4 Monate Zeit gelassen, einen nicht unerheblichen Betrag zurück zu zahlen), habe ich mich an die Kanzlei WBS Legal gewendet. Mein Anwalt Herr Luckow hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend unterstützt.
Die Kommunikation war stets schnell, transparent und zuverlässig.
Ich habe mich jederzeit sehr gut beraten gefühlt und mein Problem wurde rasch gelöst. Ich kann die Kanzlei absolut weiterempfehlen und werde mich auch künftig bei juristischen Fragen/Problemen an sie wenden.
Marc Farkas (Farkas)
2 Monaten ago
Die Anwältin für Medienrecht (2019) war extrem freundlich, wirkte sehr kompetent und am Ende blieb nur Zufriedenheit im vollen Umfang. Würde die Kanzlei empfehlen & jederzeit erneut beauftragen.
Great law firm. Helped me through a case very well. I would hire them.