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Wie ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen verbunden ist. Die DSFA sollte in den folgenden sechs Schritten durchgeführt werden:

  1. Identifizierung des Verarbeitungsvorgangs: Identifizieren Sie den Verarbeitungsvorgang, für den die DSFA durchgeführt werden soll. Dies kann beispielsweise die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, biometrischen Daten, Daten von Kindern oder Daten von Straftätern sein.
  2. Beschreibung der Verarbeitung: Beschreiben Sie den Verarbeitungsvorgang und die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Berücksichtigen Sie hierbei auch die Zwecke der Verarbeitung, die Art der betroffenen Personen und die Art der Datenübermittlung.
  3. Identifizierung von Risiken: Identifizieren Sie potenzielle Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen im Zusammenhang mit dem Verarbeitungsvorgang. Beispiele für solche Risiken sind Datenlecks, Missbrauch von personenbezogenen Daten, Identitätsdiebstahl und Diskriminierung.
  4. Bewertung von Risiken: Bewerten Sie die Risiken und bestimmen Sie, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen verbunden ist. Bei der Bewertung sollten Sie berücksichtigen, ob es sich um sensible personenbezogene Daten handelt, ob die Verarbeitung zu automatisierten Entscheidungsprozessen führt und ob die Daten an Dritte übermittelt werden.
  5. Maßnahmen zur Risikominimierung: Identifizieren Sie Maßnahmen, um das Risiko zu minimieren oder zu beseitigen. Hierbei kann es sich um technische und organisatorische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Schulungen für Mitarbeiter und Vertragsanforderungen an Auftragsverarbeiter handeln.
  6. Bewertung der Wirksamkeit: Überprüfen Sie, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind und das Risiko auf ein akzeptables Niveau reduzieren. Gegebenenfalls sollten Sie weitere Maßnahmen ergreifen, um das Risiko weiter zu minimieren.

Die DSFA ist ein wichtiger Prozess, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten sicher und rechtmäßig verarbeitet werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die DSFA ordnungsgemäß durchgeführt wird, wenn sie mit einer hohen Risikoverarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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