Fast jedes Cookie-Banner im Internet ist auf die eine oder andere Art so gestaltet, dass Nutzer einfach auf „akzeptieren“ klicken, weil ihnen das Ablehnen zu mühselig ist. Das OLG Köln sagt nun: Das geht so nicht. So eine Einwilligung sei schließlich nicht mehr freiwillig.

So sah das Cookie-Banner von WetterOnline.de früher aus

Cookie-Banner müssen eine dem „Akzeptieren-Button“ gleichwertige Möglichkeit enthalten, freiwillige Cookies abzulehnen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden und sich in einer hoch praxisrelevanten Frage positioniert (Urt. v.  vom 19.01.2024, Az. 6 U 80/23). Schließlich sind derzeit die Cookies von den meisten Internetanbietern so gestaltet, dass das Akzeptieren aller freiwilligen Cookies leicht, deren Ablehnung jedoch schwer zu sehen ist. So sollen Verbraucher in die gewünschte Richtung gelenkt werden (sog. Nudging).

Im konkreten Fall ging es um ein Cookie-Banner der Seite WetterOnline wetteronline.de. Die Verbraucherzentrale NRW hatte dessen Gestaltung moniert: Über ein „X“-Symbol in der rechten oberen Ecke, mit dem man das Banner – wie sonst üblich – schließen konnte, stand der Schriftzug „Akzeptieren & Schließen“. Darüber sollte also eine Einwilligung zur Verarbeitung von Cookies eingeholt werden. Es fehlte außerdem eine dem Akzeptieren-Button gleichwertige Ablehnmöglichkeit. Dies war erst auf einer zweiten Ebene möglich, wenn man auf “Einstellungen” klickte. Der „Einstellungen“-Button zeichnete sich jedoch kaum vom Hintergrund ab, der “Akzeptieren”-Button hingegen deutlich. Diese Gestaltung genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Einwilligung, so nun das OLG Köln.

OLG: Einwilligung in Cookies erfolgte hier nicht freiwillig

Das angegriffene Cookie-Banner entspreche nicht den Anforderungen an eine Einwilligung für Analyse- und Marketingcookies nach § 25 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) bzw. Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach dürften Cookies, die nicht technisch notwendig sind, nur gesetzt werden, wenn der Nutzer der Website „auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat.“  

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

So sieht das Cookie-Banner von WetterOnline.de heute aus, Screenshot v. 20.02.24, 15:45 Uhr

Hier seien diese Anforderungen allerdings nicht erfüllt, so das OLG, denn es fehle an einer freiwilligen und hinreichend informierten Einwilligung. Nutzer der Webseite seien durch die optische Gestaltung des Cookie-Banners gezielt in Richtung „Akzeptieren“ gelenkt worden. Der durchschnittliche Nutzer müsse auch nicht damit rechnen, dass er durch das Schließen des Banners durch Anklicken eines „X“ eine Einwilligungserklärung abgebe, auch wenn dieses mit „Akzeptieren & Schließen“ beschriftet sei. Zuvor hatte bereits das Landgericht (LG) München eine ebenfalls recht komplizierte Ausgestaltung eines Cookie-Banners moniert (Urt. v. 29.11.2022, Az. 33 O 14776/19).

Die Revision wurde im Fall des OLG Köln nicht zugelassen. Wetteronline sein Banner inzwischen geändert und einen weiteren rechtlich umstrittenen „Trick“ angewandt: So gibt es als Alternative zum „Akzeptieren“ jetzt nur noch die kostenpflichtige Möglichkeit, den Dienst ohne Werbeanalyse zu nutzen (Siehe Beitragsbild). Ob diese – ebenfalls häufig, insbesondere in den Medien angewandte – Praxis zulässig ist, werden kommende Gerichtsentscheidungen zeigen.

ahe