Der Kredit platzt, die Bank verweist vage auf die Bonität, und die SCHUFA schickt nur eine Liste mit Zahlen. Der BGH hat nun geklärt, wann die Auskunftei erklären muss, wie ein Score zustande gekommen ist. Wer kurz nach einer Score-Abfrage eine Absage erhalten hat, steht dabei deutlich besser da als bisher.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Oktober 2026 in vier Parallelverfahren über die Auskunftspflichten der SCHUFA Holding AG entschieden. Der I. Zivilsenat hob vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden auf, soweit diese die Auskunftei zu weitergehenden Erklärungen verpflichtet hatten. Die Verfahren gehen nun zurück nach Dresden. Zugleich senkten die Karlsruher Richter die Hürden für Verbraucher spürbar. Wer zeigt, dass die SCHUFA einen Score an ein Unternehmen übermittelt hat und kurz darauf etwa ein Kredit abgelehnt wurde, kann sich auf eine Vermutung zu seinen Gunsten stützen. Grundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (BGH, Urt. v. 21.10.2026 – Az. I ZR 227/25, I ZR 228/25, I ZR 229/25 und I ZR 230/25).
Vier Verbraucher wollten wissen, wie ihr Score entsteht
Die Kläger hatten sich im Jahr 2023 an die SCHUFA gewandt. Sie wollten nachvollziehen, wie die Auskunftei ihre Kreditwürdigkeit bewertet. Die SCHUFA stellte ihnen daraufhin eine Datenkopie zur Verfügung. Darin fanden sich die gespeicherten Daten und die Scorewerte, die sie in den vorangegangenen zwölf Monaten an Unternehmen weitergegeben hatte. Hinzu kam eine kurze Einschätzung des erwarteten Zahlungsverhaltens. Wie die einzelnen Merkmale gewichtet waren, blieb allerdings offen. Die Kläger hielten das Verfahren deshalb für eine Blackbox und zogen vor Gericht.
Das OLG Dresden gab ihnen im Oktober 2025 weitgehend recht. Es verpflichtete die SCHUFA, die Gewichtung der einflussreichsten Kriterien und die Bedeutung des Scores zu erläutern. Den Rechenweg selbst, also den Algorithmus, musste sie hingegen nicht offenlegen. Gegen diese Urteile legte die SCHUFA Revision ein und trug den Streit damit nach Karlsruhe.
Wichtig für die Einordnung ist der zeitliche Rahmen. Alle vier Verfahren betreffen das alte Scoring, das die SCHUFA bis heute parallel verwendet. Seit dem 17. März 2026 setzt sie zusätzlich einen neuen Score mit zwölf veröffentlichten Kriterien und einer Skala von 100 bis 999 Punkten ein. Den alten Score will das Unternehmen nach eigenen Angaben bis Ende 2028 vollständig ablösen.
Learning 1: Die Erklärung des Scores gibt es nur bei einem echten Nachteil
Jede betroffene Person kann nach Art. 15 DSGVO Auskunft darüber verlangen, welche Daten ein Unternehmen über sie speichert. Darüber hinaus gewährt Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO einen besonderen Anspruch. Er betrifft automatisierte Entscheidungen und verlangt aussagekräftige Informationen über die dabei verwendete Logik. Dieser weitergehende Anspruch hängt jedoch an Art. 22 DSGVO. Die Vorschrift schützt Menschen davor, einer Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich eine Maschine trifft und die sie erheblich beeinträchtigt.
Dass ein Bonitätsscore unter diese Vorschrift fallen kann, hatte bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Maßgeblich sei, ob ein Dritter seine Entscheidung über einen Vertrag maßgeblich auf den Score stützt (EuGH, Urt. v. 07.12.2023 – Az. C-634/21). Im Jahr 2025 präzisierte der EuGH zudem, was eine solche Auskunft enthalten muss (EuGH, Urt. v. 27.02.2025 – Az. C-203/22).
Der BGH knüpfte an diese Linie an. Die Erstellung eines SCHUFA-Scores sei in der Regel Profiling und könne eine Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO sein. Daraus folge aber nicht automatisch ein Anspruch auf Erklärung der Berechnung. Hinzukommen müsse, dass der Score tatsächlich die Entscheidung eines Unternehmens über einen Vertrag maßgeblich beeinflusst habe. Erst dann sei die betroffene Person im Sinne der Norm erheblich beeinträchtigt.
Genau diese Frage habe das OLG Dresden nicht ausreichend geprüft. Für die Praxis bedeutet das eine klare Grenze. Wer lediglich neugierig ist, wie sein Score zustande kommt, erhält über Art. 15 DSGVO weiterhin seine Daten und Werte, aber keine ausführliche Erklärung der Gewichtung. Wer dagegen einen Kredit, einen Mobilfunkvertrag oder eine Wohnung nicht bekommen hat, kann deutlich mehr verlangen.
Learning 2: Eine Absage kurz nach der Score-Abfrage genügt als Ausgangspunkt
Den größten praktischen Wert hat der zweite Teil der Entscheidung. Grundsätzlich müssen Verbraucher beweisen, dass der Score für eine Absage ausschlaggebend war. Das ist schwierig, denn Banken legen ihre internen Gründe selten offen. Der BGH stellte deshalb ausdrücklich klar, dass an diesen Nachweis keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien. Er stützte sich dabei auf den europarechtlichen Effektivitätsgrundsatz. Danach dürfen nationale Gerichte die Durchsetzung von EU-Rechten nicht praktisch unmöglich machen.
Konkret genüge es, wenn Betroffene zwei Umstände vortragen. Die SCHUFA müsse einen Score an ein Unternehmen übermittelt haben. Außerdem müsse in zeitlicher Nähe eine nachteilige Entscheidung gefolgt sein, zum Beispiel die Ablehnung eines Kredits. In diesem Fall spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Score maßgeblich gewesen sei. Andere Oberlandesgerichte hatten hier zuvor strengere Maßstäbe angelegt.
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Die vier Kläger hatten zu einer solchen Absage bislang nichts vorgetragen. Sie erhalten nun im erneuten Berufungsverfahren Gelegenheit, ihre Anträge anzupassen. Bemerkenswert ist ein weiterer Hinweis des Senats. Falls das OLG eine Auskunftspflicht bejaht, hätten die Schreiben der SCHUFA aus dem Jahr 2023 nicht ausgereicht. Wie weit die Erklärung im Einzelnen gehen muss, soll das OLG Dresden klären.
Wer eine Absage erhalten hat, sollte daher sofort Beweise sichern. Dazu gehören das Ablehnungsschreiben, E-Mails oder Chatverläufe mit dem Anbieter und das Datum des Antrags. Anschließend lohnt sich eine Datenkopie bei der SCHUFA. Sie zeigt, welches Unternehmen wann einen Score abgerufen hat. Liegen Abfrage und Absage nah beieinander, ist die Grundlage für einen weitergehenden Auskunftsanspruch gelegt. Genau an diesem Punkt setzen wir in der Beratung unserer Mandanten an.
Learning 3: Neben dem Hauptscore existieren weitere Bewertungen
Der neue Score sollte nach dem Willen der SCHUFA für Transparenz sorgen. Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung zeigen jedoch, dass er nicht das einzige Modell ist. So bietet die Auskunftei Banken bereits seit Sommer 2025 einen gesonderten Hypothekenscore für Immobilienfinanzierungen an. Dieser folgt einer eigenen Berechnung und erscheint bislang nicht in der App für Verbraucher. Nach Unternehmensangaben kommt er bisher vergleichsweise selten zum Einsatz.
Außerdem gibt es den Berichten zufolge ein Paket mit rund 40 Einzelkriterien für Geschäftskunden, etwa zur Kreditbelastung oder zur Zahl der Kreditkarten. Laut SCHUFA richtet sich dieses Angebot an wenige Großkunden und war zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht im Einsatz. Das Unternehmen betont, es habe nie behauptet, künftig nur noch einen einzigen Score zu verwenden. Politiker mehrerer Fraktionen im Bundestag verlangen trotzdem Aufklärung.
Für Betroffene hat das eine handfeste Folge. Der Wert, den sie in der App sehen, muss nicht derjenige sein, den ihre Bank bei einer Baufinanzierung tatsächlich verwendet. Gerade deshalb ist die BGH-Entscheidung wichtig. Denn wer nach einer Absage Auskunft verlangt, kann sich auf den Score beziehen, den die SCHUFA tatsächlich an die Bank übermittelt hat.
Was die BDSG-Novelle ab dem 20. November ändert
Zusätzlich tritt am 20. November 2026 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Der Bundestag hatte die Neuregelung des § 37a BDSG im April 2026 beschlossen. Sie soll das Bonitätsscoring insgesamt nachvollziehbarer machen. Auskunfteien müssen danach auf Antrag die in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Scorewerte und die zugrunde gelegten Daten mitteilen. Zudem müssen sie die Kriterien benennen, die den jeweiligen Score am stärksten beeinflusst haben.
Diese gesetzliche Pflicht setzt keine Kreditabsage voraus. Sie dürfte allerdings weniger weit reichen als ein voller Anspruch aus Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO, der nach der EuGH-Rechtsprechung eine nachvollziehbare Erklärung der Logik verlangt. Beide Wege ergänzen sich deshalb. Die SCHUFA erklärt, ihr neues Verfahren gehe ohnehin über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Neben der Auskunft kann auch Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht kommen. So sprach das Landgericht Bayreuth einer Verbraucherin 3.000 Euro zu, die mehrfach Kreditabsagen erhalten hatte und die Berechnung ihres Scores nicht nachvollziehen konnte (LG Bayreuth, Endurteil v. 29.04.2025 – Az. 31 O 593/24). Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Der BGH selbst hat über Schadensersatz nicht entschieden.
Unterstützung bei Ärger mit der SCHUFA und Kreditabsagen
Die Entscheidung des BGH zeigt, dass Verbraucher nach einer Kreditabsage nicht mit einer bloßen Zahlenliste abgespeist werden müssen. Wir unterstützen Sie dabei, eine Absage richtig zu dokumentieren und Ihre Auskunftsrechte gegenüber der SCHUFA und anderen Auskunfteien durchzusetzen. Außerdem prüfen wir, ob fehlerhafte Einträge gelöscht werden müssen und ob Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Melden Sie sich gerne bei uns, wir stehen Ihnen zur Seite.
anmar




