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Mit welchen Sanktionen bei Verstößen ist zu rechnen und drohen mir Abmahnungen?

Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) können verschiedene Sanktionen verhängt werden. Die Sanktionen richten sich nach der Art und Schwere des Verstoßes und können sowohl durch die Datenschutzaufsichtsbehörden als auch durch betroffene Personen oder Verbände geltend gemacht werden. Mögliche Sanktionen sind:

  • Bußgelder: Die Datenschutzaufsichtsbehörden können bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften Bußgelder verhängen. Die Höhe der Bußgelder hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Schwere des Verstoßes, dem Umsatz des Unternehmens und der Anzahl der betroffenen Personen. Die Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Schadensersatz: Betroffene Personen können bei Verstößen gegen den Datenschutz auch Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn ihnen ein Schaden entstanden ist, z.B. durch Identitätsdiebstahl oder Verlust von Daten.
  • Anordnungen: Die Datenschutzaufsichtsbehörden können Anordnungen erlassen, um Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beheben, z.B. die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung der Datenverarbeitung: Die Datenschutzaufsichtsbehörden können die Datenverarbeitung vorübergehend oder dauerhaft einschränken, wenn ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt.
  • Strafrechtliche Verfolgung: In schwerwiegenden Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen, wie z.B. Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, drohen.

Im Bereich Datenschutz drohen Abmahnungen, wenn Unternehmen oder Organisationen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Abmahnungen können von Mitbewerbern, Verbraucherzentralen oder Datenschutzvereinigungen ausgesprochen werden.

Ein häufiger Grund für Abmahnungen im Bereich Datenschutz sind Verstöße gegen die Informationspflichten. Unternehmen müssen Nutzer transparent und verständlich darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und welche Rechte die Nutzer in Bezug auf ihre Daten haben. Fehlt eine solche Datenschutzerklärung oder ist sie unvollständig oder unverständlich, kann dies zu einer Abmahnung führen.

Auch Verstöße gegen das Recht auf Widerspruch und das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten können zu Abmahnungen führen, wenn Unternehmen Nutzerdaten ohne Einwilligung verarbeiten oder nicht zeitnah löschen.Weiterhin kann es zu Abmahnungen kommen, wenn Unternehmen personenbezogene Daten ohne Einwilligung der betroffenen Person an Dritte weitergeben oder ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen personenbezogene Daten verarbeiten und es dadurch zu einem Datenleck kommt.

Es ist daher wichtig, dass Unternehmen und Organisationen die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten und sich regelmäßig über die aktuellen Vorgaben informieren, um mögliche Risiken und Sanktionen zu vermeiden.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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