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Ist eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung Pflicht?

Ja, der Datenverantwortliche ist gesetzlich verpflichtet, mit jedem Datenverarbeiter, der personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet, eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung abzuschließen.

Die Vereinbarung ist ein wichtiger Bestandteil der DSGVO und regelt die Art und Weise, wie der Datenverarbeiter die personenbezogenen Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeiten darf. Diese muss dabei spezifische Anforderungen erfüllen, die in der DSGVO festgelegt sind, wie z.B. die Art der Daten, die verarbeitet werden dürfen, die Zwecke der Datenverarbeitung, die Sicherheitsmaßnahmen, die der Datenverarbeiter ergreifen muss, und die Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Die Vereinbarung zur Datenverarbeitung muss schriftlich abgeschlossen werden und sollte für den Datenverantwortlichen leicht zugänglich sein, um im Falle von Datenschutzverstößen oder Untersuchungen durch die Aufsichtsbehörden vorgelegt werden zu können.

Insgesamt ist die Vereinbarung zur Datenverarbeitung eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Compliance mit der DSGVO. Unternehmen und Organisationen sollten sicherstellen, dass sie geeignete Vereinbarungen zur Datenverarbeitung mit allen Datenverarbeitern abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeiten.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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