Durch eine Sicherheitslücke bei einem externen Dienstleister der Deutschen Bank und der Postbank sind Hacker an sensible Kundendaten gelangt. Die Banken raten ihren Kunden daher dringend, ihre Konten zu überprüfen.

Hacker haben bei einem Datenleck sensible Kundendaten der Deutschen Bank und ihrer Tochtergesellschaft Postbank gestohlen. Die Diebe könnten möglicherweise Abbuchungen vornehmen, warnen die Banken. Kunden sollten deshalb auf ungewöhnliche Kontobewegungen achten.

Obwohl eine unbekannte Anzahl von Kunden betroffen ist, bestätigte die Deutsche Bank am 7. Juli 2023 in Frankfurt, dass die Kriminellen keinen Zugriff auf die Konten hatten. Dennoch seien persönliche Daten wie Vor- und Nachnamen sowie IBANs gestohlen worden. Nach Angaben der Deutschen Bank ereignete sich der Vorfall bei einem externen Kontowechsel-Dienstleister. Cyber-Angriffe werden im Bankensektor immer häufiger. Opfer von Datenlecks haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.

Was Sie jetzt beachten sollten

Bisher ist nur bekannt, dass Angreifer eine Schwachstelle in der Software eines Dienstleisters ausgenutzt haben sollen. Um welchen Dienstleister es sich handelt, ist noch nicht bekannt. Von dem Datenleck seien nur Kunden betroffen, die in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2020 den Kontowechselservice der beiden Banken genutzt hätten. Die genaue Zahl der Betroffenen ist noch unklar.

• Es bestehe nun die Gefahr, dass es zu unberechtigten Lastschriften komme, indem die Täter die IBAN und den Namen verwenden.

• Daher ist besondere Vorsicht geboten, wenn über Anrufe, E-Mails oder Nachrichten versucht wird, weitere Informationen zu erlangen. Diese könnten die Täter für betrügerische Zwecke wie Phishing und Passwortdiebstahl nutzen.

• Die Banken empfehlen ihren Kunden, ihre Transaktionen und Kontoauszüge derzeit besonders sorgfältig zu überwachen und im Fall von verdächtigen Kontobewegungen umgehend die Bank zu kontaktieren.

• Insbesondere unberechtigte Lastschriften sollten umgehend der Bank gemeldet werden. Die Kunden könnten diese bis zu 13 Monate lang von der Bank zurückfordern und würden so ihr Geld zurückerstattet bekommen.

Die betroffenen Unternehmen sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet, den Datenschutzverstoß zu melden. Ob dies bereits geschehen ist, ist derzeit noch nicht klar.

lyt

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus