Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Waren Sie bislang dazu verpflichtet, den Hinweis u.a. im Impressum vorzuhalten, sind Sie nun verpflichtet, diesen wieder zu entfernen. Wer dies nicht tut, dem drohen Abmahnungen.

Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union, die einst Verbrauchern und Unternehmen bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten helfen sollte, wurde zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle Online-Händler und Dienstleister, die bisher verpflichtet waren, auf ihren Websites, in Impressen und AGB auf diese Plattform hinzuweisen.
Die OS-Plattform
Die OS-Plattform wurde im Jahr 2016 ins Leben gerufen. Ihr Hauptziel war es, die Beilegung von Verbraucherstreitfällen durch alternative Streitbeilegungsverfahren zu ermöglichen und so langwierige sowie kostspielige Gerichtsprozesse für beide Seiten zu vermeiden. Gemäß der ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) waren Unternehmen mit Sitz in der EU dazu angehalten, einen leicht zugänglichen Link zur Plattform auf ihren Webseiten bereitzustellen. Dieser Link fand sich üblicherweise im Impressum, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sogar in Angebots-E-Mails.
Mit der Einführung der neuen Informationspflicht im Jahr 2016 begann eine regelrechte Abmahnwelle. Viele Händler waren zu diesem Zeitpunkt nicht über die neue Pflicht informiert und wurden von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt, weil der Hinweis auf die OS-Plattform fehlte. Doch nicht nur das Fehlen des Links, sondern auch eine fehlerhafte Einbindung, wie beispielsweise ein nicht klickbarer Link, führte zu Abmahnungen. Diese Situation hat für zehntausende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und eine Vielzahl von Vertragsstrafen gesorgt, da viele Händler die Informationspflicht nicht oder nicht korrekt umgesetzt hatten.
Das Ende der OS-Plattform
Die EU-Kommission hat die Einstellung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025 beschlossen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die am 19. Dezember 2024 verabschiedete europäische Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisherige ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vollständig aufhebt und weitere unionsrechtliche Regelungen mit Bezug zur Plattform ändert. Der Hauptgrund für diese Entscheidung war die geringe Nutzung der Plattform. Obwohl die Plattform jährlich zwei bis drei Millionen Besucher verzeichnete, wurden nur etwa 200 Fälle pro Jahr an alternative Streitbeilegungsstellen weitergeleitet. Dies führte zu der Erkenntnis, dass die Plattform keinen relevanten praktischen Nutzen für die Verbraucher hatte. Die Plattform wird seit März 2025 nur noch zur Abwicklung bestehender Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern genutzt, bevor am 20. Juli 2025 die Lichter ganz ausgingen.
Das müssen Sie jetzt tun
Nun ist die Pflicht, den Link und Hinweistext zur OS-Plattform bereitzuhalten, entfallen. Vielmehr ist sogar ein fortbestehender Verweis auf die nicht mehr existierende Plattform ab sofort unzulässig. Dies kann als Irreführung des Verbrauchers gewertet werden und stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar, was erneute Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnverbände nach sich ziehen kann.
Daher ist es jetzt unerlässlich, dass alle Hinweise und Links zur OS-Plattform aus sämtlichen Rechtstexten entfernt werden. Dies betrifft nicht nur das Impressum Ihrer Website, sondern auch die AGB, den Footer, E-Mail-Signaturen und sogar die Rechtstexte auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon. Auch automatisierte Impressumsdienste oder Generatoren sollten aktualisiert worden sein.
Informationspflichten nach dem VSBG bleiben bestehen
Es ist von größter Bedeutung zu beachten, dass die Einstellung der OS-Plattform keine Auswirkungen auf die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hat. Diese bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass Unternehmer nach wie vor darüber informieren müssen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.
Für den Fall, dass ein Unternehmen nicht an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt, ist der Hinweis
„Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen“
zwingend notwendig und muss beibehalten werden. Nehmen Sie hingegen teil, muss der Hinweis
„Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de)“
weiterhin aufgeführt werden. Diese Informationen müssen leicht zugänglich auf der Website platziert werden, beispielsweise im Impressum oder unter einer separaten Rubrik zur Streitbeilegung. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind hiervon besonders betroffen. Bestimmte Branchen, wie beispielsweise Energieversorger, sind gesetzlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und müssen die zuständige Schlichtungsstelle benennen.
Besonderheiten bei Unterlassungserklärungen
Ein besonders wichtiger Aspekt betrifft Händler, die in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung in Bezug auf die OS-Plattform abgegeben haben. Mit einer solchen Erklärung haben Sie sich gegenüber einem Mitbewerber oder einem Verband verpflichtet, über die OS-Plattform zu informieren. Das Entfernen des Links stellt nun einen Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung dar. Um zu vermeiden, dass die vereinbarte Vertragsstrafe fällig wird, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Unterlassungserklärung in Bezug auf die OS-Plattform gekündigt haben.
Fazit
Das Kapitel „OS-Plattform“ ist mit dem 20. Juli 2025 beendet. Dies ist zwar eine gute Nachricht, da eine überbordende Bürokratie ohne relevanten praktischen Nutzen entfällt. Dennoch bedeutet es einen letzten Anpassungsaufwand, um die Rechtstexte auf den aktuellen Stand zu bringen. Um Abmahnungen zu vermeiden und Verbraucher nicht in die Irre zu führen, sollten Sie sicherstellen, dass alle Hinweise und Links auf die OS-Plattform aus sämtlichen Präsenzen dauerhaft entfernt wurden. Überprüfen Sie Ihre Online-Präsenzen sorgfältig, einschließlich der Desktop- und Mobilversionen Ihrer Unternehmenswebsite, der Impressumsangaben in Online-Shops und Apps sowie Ihrer Social-Media-Profile. Die Anpassung der AGB ist ebenfalls notwendig. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
tsp
 
										 
							 
			