Es ist mehr als kurios: Aufgrund eines Verstoßes gegen den deutschen Datenschutzes verwenden immer mehr Anwender und Unternehmen einen datenschutzkonformen 2-Klick-Botton-darunter auch unser Portal. Der Rüffel von Facebook ließ nicht lange auf sich warten. Hiervon sollten Sie sich jedoch als Anwender oder Online-Händler nicht irritieren lassen.

 

 

Wie wir schon mehrfach berichtet haben, fordern immer mehr Datenschützer Anwender und Unternehmen zur Entfernung des „Gefällt-mir“-Buttons ihren Facebook Webseiten auf. Dieser ursprünglichen Forderung des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) haben sich inzwischen der Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen angeschlossen.

Und dies deshalb, weil dieses soziale Netzwerk die deutschen Datenschutzgesetze durch die ungefragte Übermittlung von umfangreichen Daten der Nutzer beharrlich ignoriert.

Aus diesem Grunde empfehlen wir dringend die datenschutzkonforme Einbindung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons und haben diese Lösung auch auf unserer Webseite in der Weise umgesetzt, dass er zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen.

Facebook scheint diese einzig mögliche Lösung jedoch überhaupt nicht zu behagen. Im Gegenteil: Dem Heise-Verlag wurde laut mehreren Berichten mit einem Ausschluss gedroht, weil er damit angeblich gegen die Nutzungsbedingungen von diesem sozialen Netzwerk verstoße.

Diese Kritik von Facebook ist unserer Ansicht nach unhaltbar, weil diese Organisation hier selbst deutsches Recht missachtet und diese Anpassung eigentlich selbst vornehmen müsste. Infolgedessen darf es die Anwender nicht rügen, zumal diese zur Einhaltung der deutschen Gesetze verpflichtet sind.

Vermutlich aus diesem Grunde soll Facebook inzwischen laut einer Meldung unter anderem bei Heise Online und bei der Stiftung Warentest geäußert haben, dass es mit der von Heise praktizierten Einbindung des „Gefällt mir“- Buttons prinzipiell einverstanden sei- die der von uns vorgeschlagenen Lösung entspricht. Facebook fordert nur, dass dem zunächst dargestellten Button ein geändertes Design gegeben wird. Dem sollte man vorsichtshalber auch nachkommen, um einen Verstoß gegen Markenrecht zu vermeiden.

Sicherlich ist auch der folgende Beitrag für Sie interessant, in dem die technisch-rechtssichere Einbindung des Gefällt-mir Buttons näher erläutert wird: https://www.wbs.legal/internetrecht/immer-mehr-datenschutzer-haben-wegen-facebook-button-bedenken-tipps-fur-private-anwender-und-onlinehandler-11698

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.