Wir haben bereits darüber berichtet, dass Google sich mit dem Datenschutz über ein beanstandungsfreies Analyseverfahren geeinigt hat. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise für den Betrieb Ihrer Webseite.

Folgende Schritte zur Umsetzung sind nach dem neuen Rechtsstand für Webseitenbetreiber zu beachten:

1. Abschluss des Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung: den Vertrag finden Sie unter http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf  – beachten Sie, dass Sie dennoch Auftraggeber sind und daher auch weiterhin Kontrollpflichten zum Schutz personenbezogener Daten haben.

2. Aufklärung der Nutzer in der Datenschutzerklärung über die Widerspruchsmöglichkeit: nehmen Sie in Ihre Datenschutzerklärung die Information auf, dass Google Analytics personenbezogene Daten verarbeitet und dass der Nutzer der Datenerfassung widersprechen kann; ggf. können Sie auf http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de verlinken.

3. Beauftragung von Google zur Kürzung der IP-Adressen: durch Einstellung im Google Analytics-Programmcode können Sie Google den Auftrag zur Kürzung der IP-Adressen geben; auf jeder Internetseite, auf der Analytics eingebunden ist, muss der Trackingcode um die Funktion „_anonymizeIp()“ ergänzt werden. Sehen Sie sich dazu die Anleitung auf http://code.google.com/intl/de/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html#_gat._anonymizeIp an.

4. Erstellen eines neuen Google Analytics Profils: wenn Sie bereits mit Google Analytics gearbeitet haben, wurden die Daten dabei nunmehr unrechtmässig erhoben. Daher müssen Sie die alten Daten löschen. Am sichersten ist es, das alte Profil zu löschen und ein neues anzulegen. Beachten Sie, dass ggf. eine neue Web-Property-ID vergeben wird, so dass Sie Ihre Webseite anpassen müssen.

Im jeweiligen Einzelfall ist ggf. eine Rechtsberatung nötig. Sollten Sie also Probleme oder Fragen  haben, sprechen Sie uns gerne an!