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Softwarelizenzen

Urheberrecht im Software-Bereich

Das Urheberrecht ist ein zentrales Thema in der digitalen Medienlandschaft, welches eine Vielzahl von Inhalten in Form von Texten, Bildern, Musik, Videos und Software beinhaltet. In diesem Kontext stehen die Rechte von Autoren und Schöpfern geistiger Werke im Mittelpunkt. Auch ist nicht zu vernachlässigen, dass die wachsende Digitalisierung neue Herausforderungen mit sich bringt, die es zu bewältigen gilt. Aber eins nach dem anderen.

Schritt 1 von 4 – Ihr Anliegen

Sie haben ein Anliegen im Themenbereich Software/ Code-Lizensierung? Dann einfach hier das Formular ausfüllen und wir helfen Ihnen gerne fachkundig weiter:
Um welches Thema geht es konkret?(erforderlich)

Auf einen Blick

  • Das Urheberrecht gilt auch für Software.
  • Nur der Ersteller der Software ist auch der Urheber und kann den Schutz geltend machen.
  • Eine Eintragung oder Registrierung ist für den Urheberrechtsschutz nicht erforderlich. Anders ist es, wenn Sie die Software patentieren möchten. Hierbei existiert jedoch Uneinigkeit innerhalb der EU.
  • Um einen effektiven Schutz des Urheberrechts zu gewährleisten, ist es wichtig, die unberechtigte Nutzung zu kontrollieren und nachzuweisen. Dafür empfiehlt es sich, einen einzigartigen Code zu erstellen.
  • Wenn das Urheberrecht von Softwareentwicklern verletzt sein sollte, dann können sie die Nutzer Abmahnen, zur Unterlassung zwingen oder gerichtlich verklagen.

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Wieso ist das Urheberrecht so wichtig?

Angesichts der neuen medialen Entwicklungen und Herausforderungen ist es entscheidend, das Urheberrecht vollumfänglich zu verstehen und die Rechte von Urhebern und die Pflichten von Online-Plattformen zu klären, um eine gerechte und ausgewogene Nutzung geistiger Werke in der digitalen Ära zu gewährleisten.

Es ist beispielsweise für Software-Entwickler enorm wichtig, ihre Lizenzen zu verteilen, um ein profitables Geschäft zu betreiben. Jedoch sollen Nutzerinnen und Nutzer dieser Lizenzen auch verstehen, dass sie nicht Inhaber der Software werden, sondern diese nur unter bestimmten Bedingungen benutzen dürfen. Dieser Beitrag soll alle juristischen Unsicherheiten hinsichtlich des Urheberrechts bei Softwareherstellern beseitigen.

WBS-Legal steht den Urhebern und Softwarenutzern darüber hinaus durch langjährige Expertise auf hiesigem Gebiet bei allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Unsere Anwältinnen und Anwälte im Urheberrecht unterstützen Sie insbesondere bei Filesharing-Abmahnungen, Bildrechten, Bootleg-Abmahnungen wegen unberechtiger Ton- oder Musikaufnahmen und Lizenzvereinbarungen bei Software-Lizenzen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung.

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Rechte von Autoren und Schöpfern geistiger Werke schützt. Es gewährt dem Urheber exklusive Rechte an ihren Werken und regelt die Nutzung dieser Werke durch andere Personen. Das Urhebergesetz (UrhG) bestimmt die Regelungen, nach denen der Schutz des geistigen Eigentums erfolgt. In § 2 UrhG werden die geschützten Werke genauer definiert. Dazu gehören insbesondere Musikwerke, Lichtbildwerke und Computerprogramme. Sie müssen durch besondere Kreativität und individuellen Einfluss ausgezeichnet sein, damit sie als persönliche geistige Schöpfung gelten.

In § 69a) – 69g) UrhG steht, dass das Urheberrecht für Computerprogramme nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt. Demnach werden Computerprogramme (Softwares) dann geschützt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie stellen individuelle Werke dar,
  • sie sind durch eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers entstanden,
  • sie müssen keine qualitativen oder ästhetischen Kriterien erfüllen.

Urheberrecht und Musik: Ein Beispiel

Wenn ein Musiker beispielsweise ein Lied komponiert, dann ist er der alleinige Entscheidungsträger und bestimmt selbst, ob er das Lied veröffentlichen, veräußern oder löschen möchte. Wenn er sich entscheidet, den Song zu veräußern, dann macht er das grundsätzlich mit einem Lizenzvertrag, da man somit die Nutzung des Songs am besten regeln kann. Wenn der das Lied komplett „verkaufen“ möchte, dann handelt es sich meistens um eine Exklusivlizenz, welche den Erwerber des komponierten Songs zu sämtlichen Handlungen berechtigt. Das bedeutet, dass der Erwerber des Songs nun entscheiden kann, was mit diesem Lied geschehen soll. Das kommt in der Praxis allerdings selten vor, da es weniger lukrativ ist, einen Song komplett zu veräußern. Es ist für den Hersteller sinnvoller, die Nutzung des Werkes in einzelnen Angelegenheiten zu regeln. Er kann beispielsweise festlegen, dass der Erwerber den Song nur für einen Werbespot benutzen darf. Dementsprechend wird auch die Vergütung vereinbart. Nach § 17 UrhG wird das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht für die körperliche Verwertung geregelt. Das ist dann der Fall, wenn der Song auf einer CD oder Schallplatte veräußert wird.

So läuft es im Grunde aber auch mit jeglichen anderen geistigen Werken, wie z.B. Softwares, Gemälden und Büchern. Softwarelizenzen haben ihre eigenen Besonderheiten, die wir in einem anderen Beitrag bereits genauer durchleuchtet haben. Im folgenden erläutern wir das Urheberrecht in Bezug auf die Software genauer.

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Urheberrecht und Software: Wie funktioniert das?

Genauso wie bei der Musik schützt das Urheberrecht auch bei der Software jeden Zwischenstand der Entwicklung bis zum zukünftigen Endprodukt. Es ist dabei egal, welche Software gemeint ist, weil das Urheberrecht sowohl Quellcodes als auch Maschinencodes schützt. Der Urheber des Programms ist diejenige Person, die das Werk geschaffen hat, also beispielsweise den Code geschrieben hat. Bei mehreren Beteiligten handelt es sich um sogenannte Miturheber. Schließlich ist es wichtig, dass eine Software, die während eines Arbeitsverhältnisses entsteht, automatisch dem Arbeitgeber gehören kann. Dieser bekommt das ausschließliche Nutzungsrecht, weil der Programmierer lediglich die Leistung für die Erstellung erbringen muss.

Problematisch ist die Urheberstellung bei Quellcodes dann, wenn sie von einem anderen Quellcode kopiert und eingefügt werden. Da die Differenzierung hierbei mitunter sehr schwierig sein kann, empfiehlt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen. Unsere Spezialisten für das Urheberrecht weisen Sie dann genau darauf hin, welche Codes vom Urheberrecht umfasst werden und welche nicht.

Das Urheberrecht und seine Tücken – das muss man beachten

Wenn beim Urheberrecht etwas schiefläuft, dann gilt es einige Punkte zu beachten, um weitreichende Probleme zu vermeiden. Urheber von geistigen Werken mögen es nicht, wenn Wettbewerber einfach ihr Produkt kopieren, da sie viel Zeit und Mühe in die Erstellung investiert haben. Um aus diesem Produkt ein profitables Geschäft zu betreiben, ist es natürlich nachteilig, wenn sich andere Personen die Arbeit erleichtern, indem sie die vom Urheber erstelle Software benutzen. Hier ist es enorm wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und im worst case eine Abmahnung zu erteilen, damit niemand auf die Idee kommt, die Software unerlaubt zu verbreiten.

Es ist übrigens auch nicht erlaubt, eine Software zu benutzen, wenn das Abonnement hierfür abgelaufen ist. Die Lizenz erstreckt sich hierbei nur auf einen bestimmten Zeitrahmen. Wenn man die Software weiterhin benutzt, dann verstößt man gegen die Lizenzvereinbarung.

Wenn Urheber einer Software keinen Eingriff in ihr Werk dulden, sollten Sie sich auf dem Gebiet des Urheberrechts genau auskennen. Nur durch eine fundierte Rechtskenntnis können irreversible Folgen vermieden werden. Die Urheberrechts-Experten bei WBS-Legal können Ihnen helfen, das Urheberrecht zu registrieren, die Verletzungen zu ahnden und den Schutz zu kontrollieren. Wir helfen Ihnen auch bei der Erstellung und Kontrolle von Lizenzvereinbarungen, falls Sie ihre Software verbreiten möchten.

Softwares urheberrechtlich schützen: So geht’s 💡

Wenn Sie ein Softwareentwickler sind, dann können die juristischen Themen auf Sie sehr undurchsichtig wirken. Urheberrechtsfragen sind auch für Juristen ein sehr schwieriges Thema, da durch den Wandel der Zeit immer neue ungelöste Fragestellungen auftauchen, welche nicht so schnell von den Gerichten entschieden werden können. Wie kann man nun seine Software urheberrechtlich schützen?

In manchen Ländern erfolgt der Schutz automatisch, sobald eine Software veröffentlicht wurde, so wie in der BRD. Durch die Kennzeichnung „©“ weiß jeder, dass es verboten ist, diese Software zu kopieren.

In Deutschland entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch mit der Schöpfung des Werkes und es ist keine Eintragung in ein amtliches Register nötig oder möglich. Dieses Werk ist dann bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers geschützt. Nach dieser Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei und kann ohne Zustimmung der Rechtsnachfolger des Urhebers frei verwendet werden. Dadurch, dass Software durch das Urheberrecht wirksam geschützt ist, braucht es keines Patentrechts in Deutschland. Auf europäischer Ebene sieht das leider etwas anders aus. Hierüber wird auch in der Regierung aktuell noch sehr gestritten, da es zu viele Software-Patente von europäischen Staaten gibt, die nicht überblickt werden könnten. Patentrechts-Verletzungen behandeln wir in einem anderen Beitrag, da das den Rahmen sprengen würde. Jedoch stehen Ihnen unsere Urheberrechts-Anwältinnen und Anwälte auch bei diesem Problem stets zur Seite.

Ein Tipp, um die Nachweisbarkeit des selbst erstellen Codes zu gewährleisten:

Bauen Sie ein sich wiederholendes Stück in Ihren Code ein, der keine Auswirkungen zeigt. Dadurch können Sie leicht herausfinden, ob jemand den Code der Software kopiert und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Wie kann WBS bei urheberrechtlichen Anliegen helfen?

Wie man sehen kann, handelt es sich bei Software-Urheberrechten um ein sehr intransparentes Thema. Dafür haben wir aber ein breites Spektrum an Leistungen, um Ihr Urheberrecht zu gewährleisten und gegen Dritte wirksam durchzusetzen. Wir unterstützen Sie mit Unterlassungsansprüchen, Abmahnungen und im schlimmsten Fall mit Klageschriften bei bestehenden Urheberrechtsverletzungen. Schadensersatzforderungen sind hierbei ebenfalls denkbar. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung, um die Situation zu schildern und die Erfolgschancen zu kalkulieren.

Expertise und Erfahrung
Wir erhöhen Ihre Erfolgschancen durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Internetrecht.

Zeitersparnis
Mit anwaltlichem Beistand wird die urheberrechtliche Angelegenheit für Ihren Fall beschleunigt.

Rechtssicherheit
Alle rechtlichen Schritte werden von uns korrekt und professionell durchgeführt.

Kostenlose Ersteinschätzung
Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ohne vorherige finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Urheberrecht

Es handelt sich hierbei um den urheberrechtlichen Schutz der Software vor unberechtigter Nutzung Dritter.
Nur der Ersteller des Codes (also des geistigen Werkes) ist der Urheber der Software und kann den Schutz geltend machen. Anders ist es, wenn der Ersteller des Codes für einen Arbeitgeber arbeitet. Dann ist letzterer der alleinige Nutzungsberechtigte.
Genauso wie alle anderen urheberrechtlichen Werke ist die Software so lange geschützt, wie der Urheber lebt. Erst 70 Jahre nach seinem Tod erlischt der Schutz des Urheberrechts.

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