Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft spricht sich entschieden gegen die vom Bundesrat geforderte Verpflichtung von Internetdiensteanbietern aus, den Polizeibehörden der Länder Bestands- und Nutzungsdaten von Kunden bereits zum Zweck der „vorbeugenden Gefahrenabwehr“ zur Verfügung zu stellen. Mit der geforderten Regelung würde insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Vorratsdatenspeicherung der Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung auch bei geringsten Verdachtsmomenten Tür und Tor geöffnet. Mit dieser Vorgehensweise wird das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung und das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation untergraben. „Die Forderung des Bundesrates verfolgt einen falschen Ansatz. Wir haben im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung klare Regelungen, wann ein Verhalten als strafbar einzustufen ist und unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können.“

Es müsse anhand der bestehenden Vorschriften im Einzelfall geprüft werden, ob ein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. „Wenn sich Sicherheitsdefizite ergeben sollten, müssen bestehende Strafvorschriften überprüft werden. Die präventive Gefahrenabwehr vermag diese Lücke jedenfalls nicht zu schließen. Die geforderte Regelung würde dazu führen, dass jede subjektiv gefährlich erscheinende Handlung von Bürgern zum Gegenstand polizeilicher Überwachung wird. Der Vorschlag des Bundesrates schafft kein Mehr an Sicherheit, sondern nur ein Mehr an Belastung für Bürger und Wirtschaft“, konkretisiert Oliver J. Süme.

Neben der Prüfung der bestehenden Vorschriften und der Schließung etwaiger Gesetzeslücken empfiehlt eco die Ausbildung und Einbeziehung gut geschulter Internetfachleute in die Verbrechensbekämpfung. Diese Maßnahme bewirke die Unterstützung und Entlastung der zuständigen Behörden, wodurch die Strafverfolgung in diesem speziellen Bereich wesentlich effizienter gestaltet werden könne.