Bislang gab sich Microsoft – im Gegensatz zu Google – wenig aufgeschlossen gegenüber der Kritik von Datenschützern. Doch der Konzern scheint seine starre Haltung jetzt überdacht zu haben.

Bereits seit einigen Wochen ist Bing Streetside – ähnlich wie Googles Street View – in Deutschlands Großstädten mit Kamerawegen unterwegs, was nicht jedem Mieter und Eigentümer von Grundstücken gefällt. Viele möchten vorab verhindern, dass ihr Grundstück im Internet veröffentlicht wird. Microsoft räumte diese Möglichkeit aber nur nachträglich ein- wogegen sich aus Datenschützer gewendet haben.

Dies hat sich jetzt geändert. Microsoft möchte laut Pressemitteilung vom 09.06.2011 jedem Hauseigentümer und Mieter die Einlegung eines Vorab-Widerspruches im Zeitraum August bis September 2011 ermöglichen. Dies soll nur in diesem Zeitrahmen möglich sein. Nähere Einzelheiten sollen hierzu noch mitgeteilt werden.

Betroffene sollten sich daher spätestens ab Ende Juli über die genauen Modalitäten informieren, sie sicherlich auch auf der Homepage von Microsoft veröffentlicht werden. Wie die Entscheidung des Berliner Kammergerichtes vom 25.10.2010 (Az. 10 W 127/10) zu dem vergleichbaren Geodienst Google-Street View zeigt, ist Microsoft zu diesem Entgegenkommen aus juristischer Sicht wohl nicht verpflichtet, wenn nur Häuser von der offenen Straßenseite aus aufgezeichnet werden. Gleichwohl ist es natürlich zu begrüßen, wenn die Bedenken von Bürgern ernst genommen werden.