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Ablauf der Lebensmittelüberwachung

Kontrollen und Probenentnahmen

Oberstes Ziel der Lebensmittelüberwachung ist die Sicherheit der Verbraucher beim Verzehr oder bei der Nutzung von Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen. Um diese gewährleisten zu können, überwachen die Länder Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten oder in Verkehr bringen. Dieser Beitrag zeigt, welche Aufgaben die amtliche Lebensmittelüberwachung hat, welche Maßnahmen der Überwachung üblich sind und in welchen Fällen die Ergebnisse der Kontrollen veröffentlicht werden.

Auf einen Blick:

  • Die Lebensmittelüberwachung ist Ländersache und kann somit in der tatsächlichen Durchführung von Bundesland zu Bundesland variieren.
  • Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sollen gesundheitlichen Gefahren für die Verbraucher vorbeugen.
  • Dazu führt die zuständige Stelle in regelmäßigen Abständen Betriebskontrollen durch und nimmt Proben von Lebensmitteln.
  • Ergeben sich Verstöße, unterliegt das Ergebnis

Ziele und Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Wer genau für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständig ist, hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz für die Lebensmittelkontrollen verantwortlich, in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Ausführung der Kontrollen obliegt meist den regional ansässigen Behörden, etwa den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern.

Ihre Hauptaufgabe ist, die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, die sich aus dem Verzehr oder der Nutzung von

  • Lebensmitteln,
  • Tabakerzeugnissen,
  • kosmetischen Mitteln und
  • Bedarfsgegenständen (z. B. Verpackungsmaterial, Geschirr, Reinigungsmittel)

ergeben können. Zudem sollen die Behörden Irreführung und Täuschung der Verbraucher vorbeugen. Grundsätzlich obliegt die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften den verarbeitenden Betrieben. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, dass diese ihren Verpflichtungen nachkommen und deren Eigenkontrollen funktionieren.

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Die Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Überblick

Die Lebensmittelkontrolleure sind täglich unterwegs, um Missstände in Großküchen, unhygienische Verhältnisse in Erzeugerbetrieben oder Fälle von verdorbenen Lebensmitteln in der Gastronomie aufzudecken. Der folgende Überblick zeigt, wie die Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ablaufen:

Ablauf von Betriebsbesichtigungen

Die Betriebsbesichtigungen werden unangemeldet durchgeführt. So können die Betriebe die tatsächlichen Gegebenheiten nicht verschleiern. Dabei überprüfen die Kontrolleure:

  • die Zuverlässigkeit der vorhandenen Eigenkontrollsysteme
  • die Möglichkeit, Lebensmittel zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen
  • die Qualität von Rohstoffen, Zutaten und Enderzeugnissen
  • die eingesetzten Verfahren
  • die Etikettierung der Lebensmittel
  • den hygienischen Zustand der eingesetzten Räumlichkeiten, Lager-, Kühl- und Verkaufsräume, Anlagen und Beförderungsmittel

Probenentnahme

Die Kontrolleure entnehmen im Rahmen der Kontrollen Proben und untersuchen diese in Laboren, etwa auf mikrobielle Belastungen oder Schadstoffe. Diese werden routinemäßig genommen (Planproben), aber auch die außerplanmäßige Probenentnahme ist möglich, wenn beispielsweise ein Verdacht auf einen Verstoß vorliegt oder Verbraucher sich beschwert haben.

Kontrollierte Unternehmen

Der Lebensmittelüberwachung unterliegen alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und verkaufen oder an diesen Prozessen beteiligt sind. Dazu gehören diese Unternehmen:

  • Erzeuger und Hersteller
  • Abfüllbetriebe
  • Vertriebsgesellschaften
  • Transportunternehmen
  • Einzel- und Großhandel
  • Dienstleistungsbetriebe (z. B. Gastronomie, Hotellerie)
  • Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Seniorenheime, Kindertagesstätten)
  • Wochenmärkte
  • Kantinen
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter

Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung bei Verstößen

Stellt sich bei einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung heraus, dass es zu Verstößen gekommen ist, kann die Behörde je nach Schwere und Gefährdungspotenzial unter anderem diese Maßnahmen ergreifen:

  • Verwarnung
  • Auflagen
  • Beschlagnahmung der betroffenen Ware
  • Verpflichtung zum Rückruf der betroffenen Chargen
  • öffentliche Warnung der Verbraucher über die Medien
  • Betriebsschließung
  • Strafanzeige
  • Tipp: Wurden in Ihrem Betrieb bei einer Lebensmittelkontrolle Auffälligkeiten festgestellt? Gerne prüfen wir Ihren Fall individuell. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch

Verstöße in der Lebensmittelkontrolle: Veröffentlichung für sechs Monate

Seit dem Jahr 2019 haben Verbraucher in Deutschland die Möglichkeit, sich im Internet über Verstöße gegen das bestehende Lebensmittelrecht zu informieren. § 40 Abs. 1 LFGB sagt dazu:

„Die zuständige Behörde soll die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens […] nach Maßgabe des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 informieren.

Die Bundesregierung und die Bundesländer unterhalten hierzu gemeinsam das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de, in dem sich nach Bundesländern geordnet erhebliche Verstöße gegen das Lebensmittelrecht abrufen lassen. Hier finden sich etwa Informationen zu salmonellenverseuchten Lebensmitteln, falschen Allergenkennzeichnungen oder unhygienischen Verhältnissen in Gastronomie- oder Erzeugerbetrieben.

Fazit

In Deutschland ist grundsätzlich eine hohe Lebensmittelsicherheit gegeben. Dennoch lag die Beanstandungsquote bei Lebensmitteln im Jahr 2019 bei rund 12,6 Prozent. Die regelmäßigen Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der drohende öffentliche Druck bei einer Veröffentlichung von Verstößen stellen sicher, dass die Beanstandungsquote so gering wie möglich ausfällt.


Möchten Sie sichergehen, dass Sie alles richtig machen? In einem kostenfreien Erstgespräch unterstützen unsere Experten Sie gerne dabei, die idealen Lösungen zu finden.

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In aller Kürze


Die Bundesregierung und Bundesländer unterhalten gemeinsam das Portal www.lebensmittelwarnung.de, auf dem die Lebensmittelkontrolle Verstöße veröffentlicht. Verbraucher können dieses Portal barrierefrei einsehen. Dies erhöht den Druck auf die lebensmittelverarbeitenden Betriebe, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kann bei festgestellten Verstößen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dies reicht von Verwarnungen über Auflagen bis hin zur Beschlagnahmung von Waren, Betriebsschließungen oder Strafanzeigen.
Lebensmittelkontrollen und Probenentnahmen werden in Unternehmen durchgeführt, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen.

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