In einem amtlich wirkenden Brief fordert die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG 1.300 Euro für die Verlängerung Ihrer Marke, obwohl das DPMA hierfür nur 750 Euro verlangt. Die Zusatzkosten von 550 Euro bringen keinen Mehrwert. Am besten reagieren Sie gar nicht auf das Schreiben und erledigen die Verlängerung direkt beim DPMA oder mit Hilfe eines auf Markenrecht spezialisierten Anwalts.

Aktuell versendet die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG wieder vermehrt solche Schreiben. Markeninhaber werden darin aufgefordert, ihre Marke gegen ein hohes Entgelt in drei Klassen für weitere zehn Jahre zu verlängern. Wer ein solches Schreiben erhält, hält auf den ersten Blick ein Schreiben in den Händen, das an Behördenpost erinnert. Das Schreiben trägt den Titel „Markenverlängerung”, nennt Registerdaten und enthält einen farbigen Adler im Briefkopf. Durch diese Gestaltung entsteht bei vielen Empfängern der Eindruck amtlicher Notwendigkeit. Wer jedoch genauer hinsieht, erkennt schnell, dass es sich nicht um eine Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) handelt, sondern um das Angebot eines privaten Unternehmens, das für seine Dienstleistung 1.300 Euro verlangt. Die DMSV fordert nämlich insgesamt 1.300 Euro, obwohl die tatsächliche Verlängerungsgebühr beim DPMA lediglich 750 Euro beträgt. Die Differenz von 550 Euro fließt ausschließlich in die Tasche des Absenders – und das für nur eine Überweisung.
Unser Ratschlag: Unterschreiben oder überweisen Sie nichts, sondern beantragen Sie die Verlängerung direkt beim DPMA oder lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. So vermeiden Sie eine völlig unnötige Mehrausgabe. Wir von WBS.LEGAL stehen Ihnen bei markenrechtlichen Fragestellungen gerne jederzeit zur Seite.
Markenverlängerung beim DPMA kostet nur 750 Euro
Um das Vorgehen der Absenderin beurteilen zu können, lohnt sich ein Blick auf den offiziellen Ablauf einer Schutzverlängerung. Marken, die im deutschen Register eingetragen werden, genießen grundsätzlich zehn Jahre Schutz. Sechs Monate vor Ablauf erinnert das DPMA die Inhaber schriftlich an die Fälligkeit der Verlängerungsgebühr. Diese Erinnerung ist gebührenfrei und enthält weder eine Rechnung noch eine Zahlungsaufforderung. Für die Verlängerung von bis zu drei Klassen verlangt das DPMA derzeit lediglich 750 Euro. Weitere Leistungen sind für diese Formalität nicht erforderlich. Die Verlängerung kann elektronisch beantragt werden, das notwendige Online-Formular ist selbsterklärend und kann auch von juristischen Laien ohne nennenswerten Zeitaufwand ausgefüllt werden. Alternativ kann ein Rechtsanwalt beauftragt werden.


DMSV verlangt 1.300 Euro für bloße Verlängerung
Das Schreiben des DMSV verlangt für denselben Vorgang 1.300 Euro netto. Das Unternehmen verschickt sein Formular an Markeninhaber, deren Schutzfrist demnächst endet. Im Text werden Name und Anschrift des Adressaten, die Registernummer und das Ablaufdatum der Marke aufgeführt. Dadurch entsteht der Eindruck einer individuellen amtlichen Erinnerung. Tatsächlich stammen die Informationen jedoch aus der frei zugänglichen Datenbank des DPMA. Am Ende des Schreibens wird die Rücksendung des unterzeichneten Formulars gefordert. Mit der Unterschrift wird eine entgeltliche Dienstleistung in Auftrag gegeben. Diese besteht nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließlich darin, die amtliche Verlängerungsgebühr an das DPMA weiterzuleiten.
Nach Abzug der amtlichen Gebühr in Höhe von 750 Euro verbleibt somit ein Honorar von 550 Euro allein für die Durchführung einer Überweisung. Es wird weder eine anwaltliche Beratung noch eine Vertretung im Register oder eine inhaltliche Prüfung der Marke zugesagt.
Unseriöses Schreiben der DMSV
Zwar erscheint im Begleitschreiben der Hinweis, dass es sich um ein entgeltliches Serviceangebot handelt, doch diese Passage steht eingebettet in dichtem Fließtext und wird von vielen Empfängern überlesen. Auf der Vorderseite springt lediglich der Gesamtbetrag von 1.300 Euro ins Auge. Dass darin nicht nur die amtliche Verlängerungsgebühr, sondern auch eine Vergütung in Höhe von 550 Euro enthalten ist, erfährt man erst auf der Rückseite unter § 1 der AGB, die in einem langen Absatz in grauer Kleinschrift versteckt sind.
Die Gestaltung der AGB ist insgesamt mehr als fragwürdig. Die Schrift ist blass, der Kontrast schwach und der Zeilenabstand minimal. Selbst wer gute Augen hat, muss die Seite gegen das Licht halten, um den Inhalt zu entziffern. Wichtige Klauseln zu Rücktritt, Vergütung und Haftung sind ohne Absatz oder Überschrift mitten im Text platziert. Juristisch gesehen kann eine derart versteckte Preis- und Leistungsaufklärung die Wirksamkeit einzelner Klauseln infrage stellen, da überraschende Bedingungen nach deutschem Recht als unangemessen gelten.
Doch bis diese Frage gerichtlich geklärt ist, vergeht Zeit. Genau darauf scheint der Anbieter zu hoffen. Viele Betroffene zahlen aus Sorge, den Markenschutz zu verlieren oder vermeintlichen Behördenvorgaben nicht zu entsprechen.
 
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Jetzt Beratungstermin anfragenDie aktuellen Schreiben des DMSV sind dabei keineswegs neu. Bereits seit Jahren werden Markeninhaber in regelmäßigen Abständen mit den Schreiben belästigt. Allerdings wurden die Schreiben zwischenzeitlich angepasst. Hier haben die Verantwortlichen offenbar sehr genau verfolgt, was im Internet berichtet und kritisiert wurde. Vor einigen Jahren wiesen die Schreiben beispielsweise noch keinen Geschäftsführer/keine Geschäftsführerin aus. Inzwischen wurde dies angepasst. So findet sich am unteren Rand der Vorderseite ein „Impressum“. Dort wird als Geschäftsführerin eine Frau Oxana Andryushkina angegeben. Außerdem wird das Amtsgericht Charlottenburg mit einer Registernummer genannt.
Keine Reaktion notwendig
Diese Information ändert selbstverständlich nichts an der grundsätzlichen Einschätzung, auf das Schreiben nicht zu reagieren und die sinnlose und überteuerte Dienstleistung nicht in Anspruch zu nehmen.
Unser Tipp: Unterzeichnen Sie nichts, schicken Sie nichts zurück und zahlen Sie kein Geld! Wer das Formular lediglich erhalten hat, ohne es zurückzusenden, ist zu keinerlei Reaktion oder gar Zahlung verpflichtet. Dennoch sollten Sie in der Folge entweder direkt beim DPMA Ihre Marke verlängern oder einen spezialisierten Rechtsanwalt damit beauftragen. Hierbei stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite.
Wenn das Formular allerdings unterschrieben abgeschickt und von der DMSV angenommen wurde, sollten Sie anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Es muss dann geprüft werden, ob es sich um einen gültigen Vertragsabschluss handelt. Das Schreiben bietet einige Angriffspunkte, sodass die Möglichkeit besteht, dass das Vertragsverhältnis nichtig ist und Sie keine Zahlung leisten müssen. In vergleichbaren Fällen haben Gerichte bereits mehrfach zum Nachteil ähnlicher Adressverlage entschieden.
Wer ein solches Schreiben zur Markenverlängerung erhält, sollte sich weder von der Aufmachung noch von den genannten Fristen einschüchtern lassen. Auf seiner Internetseite bietet das DPMA einen Gebührenrechner und klare Anleitungen. Dort lässt sich jede Frist nachschlagen. Außerdem hat das DPMA eine Warnliste veröffentlicht, in der zahlreiche private Dienstleister aufgeführt sind, die mit ähnlich amtlich wirkenden Schreiben Gebühren fordern. Taucht der Name des Absenders auf dieser Liste auf, sollte das Schreiben ignoriert werden oder im Zweifel ein Anwalt konsultiert werden. Selbst wenn die Frist zeitnah ablaufen sollte, besteht kein Grund zur Panik. Die amtliche Schutzdauer endet erst am Ende des Monats, der auf den Ablauf der zehnjährigen Schutzfrist folgt. Danach kann sie sogar noch sechs Monate lang verlängert werden, wenn ein zusätzlicher Zuschlag entrichtet wird.
WBS.LEGAL – Ihr Partner im Markenrecht
Die reine Verlängerung der Schutzdauer ist ein Formalakt. Doch mit jeder anstehenden Verlängerung stellen sich auch markenrechtliche Begleitfragen: Ist Ihre Marke strategisch noch richtig aufgestellt? Sollen geschützte Klassen angepasst werden? Wenn es inzwischen Veränderungen in der Inhaberschaft gegeben hat, muss das Register berichtigt werden. Wenn ein Wettbewerber zwischenzeitlich ähnliche Zeichen angemeldet hat, kann darüber nachgedacht werden, neue Schutzrechte zu beantragen oder Widerspruch einzulegen. All dies fällt nicht unter den Service der DMSV. Wer an dieser Stelle spart, riskiert langfristige Nachteile. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise jederzeit unter [Hotline] zur Verfügung.
tsp
 
										 
							 
  




 
			