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Domain verkaufen

Die Domain als Adresse im Internet ist das Aushängeschild von Unternehmen. Gerade bei Internetunternehmen stellt die Domain einen großen wirtschaftlichen Wert dar, der prinzipiell gehandelt werden kann. Wie Sie eine Domain verkaufen können und was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Was ist eine Domain?

Domain verkaufen

Wenn es um die Frage geht, wie eine Domain verkauft werden kann, muss zunächst geklärt werden, was tatsächlich verkauft werden soll.

Die Domain selbst stellt nur die grundsätzliche Adresse dar und ist zunächst unabhängig von dem dargestellten Inhalt. Gehandelt werden dabei in der Regel Second-Level-Domains, also die Verbindung eines Wortes oder einer anderen Zeichenfolge gefolgt von einer Top-Level-Domain, wie der Endung .de oder .com. Übertragen werden dann die Inhaberrechte an der jeweiligen Domain. Diese können zum Teil sehr wertvoll sein, insbesondere wenn es sich um generische Domains handelt, wie zum Beispiel auto.de.

Je nach Situation kann aber auch eine Webseite inklusive Domain übertragen beziehungsweise verkauft werden. Dann müssen also auf der einen Seite die Domain und auf der anderen Seite die Software zum Betrieb der Webseite übertragen werden.

Schließlich kann es auch sein, dass eine Marke inklusive Domain übertragen werden soll. Dann ist die Markenübertragung in der Regel das entscheidendere Geschäft, da eine Domain ohne Lizenz des Markeninhabers nur dann verwendet werden darf, wenn dabei die Marke dabei nicht verletzt wird.

Wenn ein Unternehmen komplett übertragen wird, kann dies auch die Domain beinhalten und unter Umständen, etwa bei Onlinehändlern, sogar einer der wertbildenden Faktoren sein.

In diesem Artikel soll nun der einfachste Fall besprochen werden, also die isolierte Übertragung der Domain.

WBS domain

Wie kann ich eine Domain verkaufen?

Die Inhaberschaft einer Domain ist wie die meisten Rechte prinzipiell übertragbar. Jedoch gibt es einige technische und juristische Hürden zu beachten. Zunächst muss aus Käufersicht überprüft werden, ob die Domain durch Rechte Dritter belastet ist, also ob beispielsweise Markenrechte oder Unternehmenskennzeichen mit der Domain in Konflikt stehen. Diese Due Diligence kann sich auch für den Verkäufer anbieten, wenn er bereit ist, entsprechende Garantien zum Zeitpunkt des Verkaufes abzugeben.

Ebenso muss beachtet werden, dass scheinbar lukrative Verwechslungsadressen in der Regel kein ideales Handelsgut darstellen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss bei einer verwechslungsfähigen Domain der Verwender dafür Sorge tragen, dass der Nutzer sofort erkennt, dass er nicht auf der Webseite gelandet ist, nach der er gesucht hat.

Anwalt

Aus den genannten Gründen, insbesondere denen des Markenrechts, empfiehlt sich daher, eine umfangreiche Markenrecherche durch einen Anwalt. Sonst läuft man Gefahr, eine Domain zu kaufen, die man später wegen entgegenstehender Markenrechte nicht verwenden darf. Es empfiehlt sich aus Verkäufersicht daher auch, einen entsprechenden Haftungsausschluss vertraglich festzuhalten, um vom Käufer nicht in Anspruch genommen zu werden.

Der Vertrag kann dann grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Es sollte jedoch die Schriftform beachtet werden. Dadurch können sich beide Parteien Klarheit darüber verschaffen, welche Vermögensgegenstände konkret zu welchem Preis übertragen werden sollen.

Nach dem Kauf muss die Domain „übergeben“ werden. Dazu ist zumindest eine Umschreibung der Inhaberschaft erforderlich. Es kann jedoch auch sein, dass der Käufer der Domain die Domain zu einem anderen Provider übertragen möchte. Dann muss dieser Providerwechsel wiederum bei den Providern beantragt werden. Hier empfiehlt es sich, im Kaufvertrag festzuhalten, welche Partei welche dieser Pflichten zu erledigen hat.

Wir sind bekannt aus


Wo kann ich eine Domain verkaufen?

Der Verkauf einer Domain kann auf verschiedenen Handelsplattformen erfolgen. Denkbar ist ebenso, die Verkaufsabsicht auf der zu verkaufenden Domain selbst zu publizieren. Hier gibt es juristisch gesehen keine Vorgaben. Jedoch sollte beachtet werden, dass bei den meisten Plattformen bei einem Verkauf entsprechende Provisionen fällig werden.

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Wie WBS Ihnen helfen kann

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Handel mit Domains zwar nicht direkt dem Markenrecht unterliegt, es sich jedoch anbietet bei einem Domaingeschäft einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da unter Umständen die Benutzung der Domain markenrechtlich verboten ist.

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist in der Lage, einzuschätzen, ob und wie fern gegen die Verwendung einer Domain markenrechtliche Bedenken bestehen. So kann man den teuren Erwerb einer nutzlosen Domain verhindern.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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