Herrchen und Frauchen in „The North Face“-Regenjacke, der Hund in „The Dog Face“-Regenjacke, der perfekte Partnerlook. Das geht nun nicht mehr. Denn das OLG Frankfurt hat dem Hundebekleidungs-Händler nun im Eilverfahren untersagt, den Namen „The Dog Face“ für die Hunde-Regenjacken zu nutzen. Er lehne sich damit in unzulässiger Weise an die Marke „The North Face“ an.

brown and white short coated puppy wearing green shirt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einem Online-Händler im Eilverfahren den Verkauf von Hunderegenjacken unter Verwendung des Zeichens „The Dog Face“ untersagt. Der Händler lehne sich damit in unzulässiger Weise an die bekannte und beliebte Marke „The North Face“ an (Beschl. v. 28.06.2022, Az. 6 W 32/22).

„The North Face“ vertreibt Rucksäcke, Schuhe und Outdoorbekleidung, darunter Regenjacken für Menschen. Die Marke ist unter anderem für Bekleidung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und gilt als sehr bekannt. Daran wollte nun ein Händler offenbar anknüpfen und vertrieb Regenjacken für Hunde mit dem Zeichen „The Dog Face“. Dagegen ist „The North Face“ nun gerichtlich im Eilverfahren vorgegangen.

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Keine Verwechslungsgefahr, aber Zeichenähnlichkeit

Das Landgericht LG) Frankfurt hat die Unterlassungsansprüche zunächst abgewiesen. Die dagegen eingelegte Beschwerde hatte hingegen Erfolg. Das OLG stellte nun fest, dass der Händler die Marke „The North Face“ in rechtsverletzender Weise nutze. Er lehne sich bewusst an den Wortlaut „The North Face“ an, um die Bekanntheit und Beliebtheit der Marke für seinen eigenen Umsatz zu nutzen. Zwar bestünde zwischen „The Dog Face“ und „The North Face“ aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung von „Dog“ und „North“ keine Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). Allerdings bestehe Zeichenähnlichkeit (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG).

Die Wortfolge „The Dog Face“ lehne sich erkennbar an die Marke „The North Face“ an. Das sei für die Begründung einer Markenverletzung ausreichend, da das Publikum die Hunderegenjacken gedanklich mit der Marke „The North Face“ verknüpfte. Schließlich sei „The North Face“ in erheblichem Maß bekannt und besitze durch intensive Benutzung ein hohes Maß an Unterscheidungskraft.

Die Verknüpfung komme auch besonders deswegen zustande, weil eine gewisse Warenähnlichkeit zwischen Outdoor-Menschen-Bekleidung und Outdoor-Tier-Bekleidung bestehe. Das Publikum könnte glauben „The North Face“ habe ihr Bekleidungssortiment auf Hundebekleidung erweitert, etwa um es Hundebesitzern zu ermöglichen, ihren Outdoor-Sport im Partnerlook mit dem Tier zu betreiben. Auf diese Weise entstehe bei den Kunden die falsche Annahme, die betreffenden Waren stammten aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Das verletze die Markenrechte von „The North Face“ und sei deshalb zu unterlassen.

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