Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen Google im Zusammenhang mit dem Online-Nachrichten-Angebot „Google News Showcase“ abgeschlossen, nachdem Google eine Reihe wichtiger Anpassungen zum Vorteil der Verlage vorgenommen hat.

Seit 2021 hat das Bundeskartellamt gegen die Nachrichtenseite „Google News Showcase“ ermittelt. Grund hierfür war die Sorge, dass vergleichbare Angebote anderer Anbieter durch Google News Showcase verdrängt werden und teilnehmende Verlage von Google unangemessen benachteiligt werden könnten.

Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot von Google. Dabei werden Nachrichtenartikel verschiedener Verlage übersichtlich auf einer speziellen Nachrichtenseite gelistet. Teilnehmende Verlage können dabei auswählen, welche Inhalte auf den Google News Showcase Panels angezeigt werden. Die teilnehmenden Verlage erhalten von Google für die Bereitstellung ihrer Inhalte eine entsprechende Vergütung. Das Google News Showcase steht in Deutschland allerdings nicht allen Verlagen zur Verfügung, sondern nur bestimmten von Google ausgewählten.

Die Durchführung des Verfahrens durch das Bundeskartellamt war möglich, da dem Amt durch eine neue Vorschrift im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen mehr Befugnisse in der Missbrauchsaufsicht gegenüber Unternehmen zugestanden wurden.

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Kein Verzicht der Verlage auf ihr Leistungsschutzrecht mehr nötig

Das Verfahren konnte nun wieder beendet werden, da Google auf die Bedenken des Kartellamts reagiert hat und Anpassungen vorgenommen hat.

Unter anderem hatte Google geplant, das News Showcase in die allgemeine Google Suchergebnisse zu integrieren. Dies aber hätte zu einer Diskriminierung der Verlage geführt, die nicht am Nachrichtenangebot teilnehmen. Davon habe Google nun wieder Abstand genommen. In Zukunft sollen darüber hinaus auch noch weitere Verlage am News Showcase teilnehmen dürfen.

Außerdem dürfen nun auch teilnehmende Verlage ihr Presse-Leistungsschutzrecht geltend machen. Nach dem Presse-Leistungsschutzrecht müssen Google und andere Internetkonzerne Geld an Verlage zahlen, wenn sie Vorschautexte von Nachrichtenmedien in den Suchergebnissen darstellen. Bisher gab es eine vertragliche Klausel, die regelte, dass die Vergütung der Verlage eingestellt werde, wenn die am Showcase teilnehmenden Verlage Forderungen aus dem Leistungsschutzrecht geltend machen. Google hat seine Vertragspraxis nun so geändert, dass den Verlagen eine Geltendmachung ihres allgemeinen Presse-Leistungsschutzrechts nicht erschwert wird.

Google wird in den kommenden Wochen weitere Maßnahmen umsetzen. Insbesondere soll über wesentliche Rahmenbedingungen von Showcase noch deutlicher informiert werden. Dazu zählt etwa die Erläuterung der Funktionsweise und der tatsächlichen Anforderungen für die Teilnahme von Verlagen an Showcase. Damit wird auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu dieser Plattform hingewirkt, dessen Details dann der Medienaufsicht nach dem Medienstaatsvertrag unterliegen.

Streit um Vergütung

Im Zusammenhang mit dem kartellrechtlichen Verfahren zu Google News Showcase haben die Verwertungsgesellschaft Corint Media und drei Verlegerverbände noch weitere Vorwürfe gegen Google vorgetragen. Diese Vorwürfe bezogen sich hauptsächlich auf die Frage einer angemessenen Vergütung für die von Google verwendeten Verlagserzeugnisse jenseits der Showcase-Inhalte. Google wurde vom Bundeskartellamt bereits unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot dazu bewegt, Corint Media eine Vergütung für das Presse-Leistungsschutzrecht anzubieten, die zumindest auf dem Niveau der zwischen Google und einzelnen Verlegern individuell abgeschlossenen Lizenzverträge lag.

Für die Frage nach der angemessenen Höhe der Vergütung für das Presse-Leistungsschutzrecht sieht der Gesetzgeber nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ein spezielles Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt vor. Ein solches Verfahren wurde von den Parteien zwischenzeitlich auch angestrengt.

mha