Ein wütender Bürger beschwerte sich telefonisch bei einem Regionalpolitiker und sagte er hoffe, dass dieser bald „brennen“ werden. Das LG Osnabrück sah hierin nun eine ernstzunehmende Bedrohung und wies die Sache zurück an das AG Lingen.

Die gegen einen Politiker gerichtete Äußerung „Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen“ stellt nach Ansicht des Landgerichts (LG) Osnabrück eine ernstzunehmende Bedrohung dar, die nicht bloß metaphorisch gemeint sei. Deshalb müsse das Amtsgericht (AG) Lingen (Ems) nun erneut über den Erlass eines Strafbefehls entscheiden, so das LG (Beschl. v. 18.04.2023, Az. 18 Qs 13/23).

Hierbei ging es um einen von der Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragten Strafbefehl wegen Bedrohung nach § 241 StGB. Grund war ein Telefonat mit einem Regionalpolitiker, bei dem sich ein Mann über die politische Lage beschwert habe. Unter anderem äußerte er gegenüber dem Politiker die Worte „Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen“.

Das AG Lingen hatte den Strafbefehl mangels ausreichendem Tatverdacht abgelehnt. Unter anderem begründete es seine Entscheidung damit, dass das Wort „brennen“ bloß metaphorisch gemeint sei. Im Übrigen habe der Anrufer kein zukünftiges Übel in Aussicht gestellt, auf dessen Eintritt er Einfluss habe oder zu haben vorgebe. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen sofortige Beschwerde ein.

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Äußerung ist ernstzunehmende Bedrohung

Nun entschied das LG Osnabrück darüber und teilte die Auffassung der Vorinstanz indes nicht. Nach Ansicht des Gerichts, habe das AG zu Unrecht der streitigen Äußerung den Charakter einer objektiv ernstzunehmenden Bedrohung abgesprochen. Es sei bereits ausreichend, wenn nach Vorstellung des Anrufers bei dem bedrohten Politiker der Eindruck der Ernstlichkeit vermittelt werde. Die getätigte Äußerung vermittele nicht nur die Unzufriedenheit des Mannes mit der Politik, sondern lasse auch erwarten, dass die politischen Handelnden persönlich von ihm zur Verantwortung gezogen werden.

„Brennen“ nicht metaphorisch gemeint

Nach Auffassung der Kammer habe insbesondere die Drohung „Sie werden alle brennen“ aus Sicht eines objektiven Betrachters nicht nur metaphorischen Charakter. Sie lasse in nicht unerheblichem Maße erwarten, dass von dem Anrufer zumindest unterstützte Brandanschläge auf politische Einrichtungen oder Mandatsträger die Quittung für eine aus seiner Sicht verfehlte Politik sein sollen. Insbesondere berücksichtigte das LG hierbei auch die immer wiederkehrenden Bedrohungen von Politikerinnen und Politikern der letzten Monate.

Das AG Lingen hat nunmehr erneut über den Strafbefehlsantrag entscheiden. Hierbei ist es nicht an die Rechtsauffassung des LG Osnabrück gebunden. Es kann den Strafbefehl erlassen oder aber eine Hauptverhandlung anberaumen, um über den Sachverhalt durch Urteil zu entscheiden.

szi