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Restitution

Noch heute gibt es tausende Kunst- und Kulturgüter, die in privaten Sammlungen oder öffentlichen Einrichtungen existieren und ausgestellt werden, aber nicht rechtmäßig von dem ursprünglichen Eigentümer abgegeben oder erworben wurden. Häufig handelt es sich um unrechtmäßige Enteignungen aus der Zeit des Nationalsozialismus oder des Kolonialismus. Wir unterstützen Sie dabei, das Kunstwerk zurückzuerhalten, das Ihnen als Erben rechtmäßig zusteht.

Der Unterschied zwischen Raub- und Beutekunst

Raubkunst werden Kunstwerke genannt, die während der NS-Zeit den Eigentümern durch den verfolgungsbedingten Verlust abhandengekommen sind.

Als Beutekunst werden Kunst- und Kulturgüter beschrieben, die Eigentümer aufgrund von Krieg oder Konfliktzuständen verloren haben.

Grundsätzlich besteht aufgrund internationaler Abkommen die Möglichkeit, durch Rückgabe oder Entschädigungszahlungen, die Eigentumsverhältnisse an Raub- oder Beutekunst wiederherzustellen. Auch das deutsche Recht sieht gesetzliche Möglichkeiten vor, abhandengekommenes Eigentum vom Besitzer wiederzuerlangen.

In vielen Fällen wird ein möglicher Restitutionsanspruch aufgrund des langen Zeitverzuges von den Erben ehemaliger Eigentümer durchgesetzt.

Mann steht vor Tryptichon

Wie WBS Sie bei der Durchsetzung Ihrer Restitutionsansprüche unterstützen kann

Bevor an einen Interessensausgleich – z.B. eine Rückübertragung oder einen finanziellen Ausgleich – zu denken ist, muss ein möglicher Restitutionsanspruch rechtssicher festgestellt werden. Hierbei muss die Historie des Kulturgutes recherchiert und nachvollzogen werden, um die faktische Eigentümerstellung zu erforschen. Die Recherche und Feststellung von Restitutionsansprüchen ist oftmals mühsam und kostenintensiv, da Zeitzeugen regelmäßig nicht mehr leben, Dokumente nicht immer vorliegen oder in der Vergangenheit gefälscht wurden.

Problematisch ist anschließend oftmals, die Interessen der rechtmäßigen Eigentümer und der aktuellen Besitzer in Einklang zu bringen. Da Raub- und Beutekunst häufig nicht als solche deklariert von den jetzigen Besitzern erworben wurde, sehen diese sich dennoch oftmals wieder dem eigenen geglaubten Eigentum beraubt. Die Durchsetzung von Restitutionsansprüchen erfordert daher häufig zeitintensive Verhandlungen mit den Besitzern.

Erfahrung in Recherche und gerichtlicher Durchsetzung von Wiederherstellungsansprüchen kann die Kosten für die Rückgewinnung von Kunst- und Kulturgütern erheblich mindern.

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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