In dem Verfahren ging es darum, ob der Reporter den Schauspieler Ottfried Fischer mit einem Sex-Video zu einem Exklusiv- Interview gezwungen hat. Das Landgericht München verneint das jetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im vorliegenden Fall wurde dem Bild Reporter laut mehreren übereinstimmenden Meldungen gegen ein Infohonorar ein Video zugespielt, auf dem Ottfried Fischer – der beispielsweise aus der Serie „Der Bulle von Tölz“ bekannt ist – beim Geschlechtsverkehr mit Prostituierten zu erkennen ist. Dann soll der Bild-Reporter Fischer in einem Gespräch vor dem Interview darauf hingewiesen haben, dass er im Besitz der Fotos gewesen ist. Ottfried Fischer behauptete nun, dass er sich dadurch erpresst gefühlt und allein deshalb das Interview gegeben habe. Das Amtsgericht München verurteilte den Bild-Reporter daher insbesondere wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro.

Dieses Urteil wurde jetzt vom Landgericht München aufgehoben und der Bild-Reporter frei gesprochen. Nach Ansicht des Gerichtes steht nur fest, dass der Bild-Reporter ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass er ihm Besitz der Sexvideos gewesen sei. Dies reicht noch nicht aus, um von einer für den Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB notwenigen Zwangseinwirkung beziehungsweise Drohung mit einem empfindlichen Übel auszugehen. Hierzu hätte er dem Reporter konkret sagen müssen, dass er die Bilder bei einer Verweigerung des Interviews veröffentlicht. Dies konnte ihm aber nach Ansicht des Landgerichtes München nicht nachgewiesen werden. Der Ankauf der Bilder sei strafrechtlich belanglos, zumal der Reporter angeblich nicht gewusst habe, dass er ein solches Video erhalten werde.

Das Urteil des Landgerichtes München ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischer als Nebenkläger dagegen Revision beim Oberlandesgericht München einlegen.

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