Am Mittwoch hatten die MEDIA Antenne Düsseldorf und die Film- und Medienstiftung NRW 50 Filmproduzenten aus NRW eingeladen, um ihnen den neuen MEDIA Production Guarantee Fund vorzustellen. Die Europäische Kommission hatte den Fonds, der Bankkredite für audiovisuelle Produktionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus ganz Europa garantiert, in diesem Frühjahr aufgelegt. Der Darlehens-Garantiefonds ist mit acht Millionen Euro dotiert und soll europäischen Produktionsfirmen den Zugang zu Bankkrediten erleichtern.

Das Pariser Institut für die Finanzierung von Kino und Kulturindustrie (IFCIC) verwaltet dabei vier Millionen Euro, die Garantiegesellschaft für den audiovisuellen Sektor (SGR) aus Madrid die anderen vier Millionen Euro. Allerdings gibt es in Hinblick auf Kreditsummen, Zugangsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Gebühren Unterschiede zwischen IFCIC und SGR.

Unterschiede bei IFCIC und SGR

Das Kreditsicherungsangebot der IFCIC sieht vor, dass im Konkursfall einer Produktionsfirma bis zu 55% der Kreditsumme erstattet werden. In Deutschland liegt die Grenze der Summe pro Produktionsunternehmen bei 3,64 Millionen Euro. Für diese Garantie verlangt die IFCIC 1% Gebühren, so die Leiterin der Produktionsabteilung der IFCIC Florence Aviles auf der Veranstaltung.

Die SGR übernimmt eine Garantie bis zu 50% der Kreditsumme, die maximal 1,2 Millionen Euro betragen darf und bereits aktiviert werden kann, wenn eine fällige Kreditrate nicht gezahlt wird. Allerdings fallen hier einige Gebühren an: eine jährliche Provision (1,5%), eine einmalige Mitgliedsgebühr (1%, wird nach Rückzahlung des Darlehens erstattet) eine variable Gebühr von 0,75% sowie eine von der Höhe der beantragten Summe abhängige Antragsgebühr. Im Gegensatz zur IFCIC übernimmt die SGR Garantien nicht nur für Kino- sondern auch für TV-Filme. Neben unabhängigen europäischen Produktionsfirmen sind auch Banken antragsberechtigt.

Aufklärungsarbeit bei Banken

Allerdings sei momentan Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit, denn bei der IFCIC müssen die Banken selbst den Antrag stellen, doch die scheuen oft das “hohe Risiko”, da ihnen das nötige Know-how der Filmfinanzierung fehle, so Florence Aviles.

IFCIC hat schon sieben Filme bei zwei französischen Banken unter Vertrag, die SGR vertritt bisher zwei norwegische Produktionen. Momentan ist eine Laufzeit des Fonds bis Dezember 2013 geplant. “Doch wir hoffen, dass es danach weitergeht”, sagt Florence Aviles. “Es braucht Zeit, bis der Fonds sich entwickeln kann. Und vielleicht lässt sich das Modell dann auch auf andere Bereiche übertragen,” so die Mitteilung der Film- und Medienstiftung NRW.