Seit dem 01.01.2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag. Nun muss jeder Haushalt, unabhängig davon, ob dort ein Fernseher, PC oder Radio vorhanden ist, 17,98 € im Monat zahlen. Für manche Haushalte, z. B. Wohngemeinschaften, mag das eine Entlastung bedeuten. Viele müssen jedoch jetzt mehr zahlen als früher. Das Argument „Ich habe doch gar keinen Fernseher“ zählt nicht mehr – jeder muss zahlen. Doch ist diese Regelung rechtmäßig? Schon jetzt sind Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag bei den Gerichten anhängig.

© dyrka – Fotolia.de
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Rossmann klagt wegen 500 % Aufschlag

Die Drogeriekette Rossmann muss wegen des neuen Rundfunkbeitrags nun statt bisher 40.000 € rund 200.000 € pro Jahr zahlen. Dies sei wegen des Gebots der Gleichbehandlung nicht hinzunehmen, meint das Unternehmen und klagt deshalb vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Anwälte des Unternehmens bemängeln nicht nur die Kostensteigerung an sich, sondern auch das Programm der öffentlich-rechtlichen. Wie die FAZ berichtet haben sie hierzu das Programm eines beliebigen Dienstages im November analysiert. Das Ergebnis: 32,8 Sendestunden Telenovelas, Boulevardsendungen und Co. in ARD, ZDF und dem Dritten. Ein solches Programm sei mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Meinungsbildung zu betreiben und die Grundversorgung der Bürger mit politisch unabhängiger Berichterstattung sicherzustellen, unvereinbar.

Popularklage in Bayern

Auch der Jurist Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Passau, klagt vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Geuer ist ebenfalls der Ansicht, dieser verstoße gegen Gleichheitsrechte. „Wesentlich Ungleiches dürfe nicht gleich behandelt werden.“. Ein Beispiel für eine solche unzulässige Gleichbehandlung: Hostels müssen die gleiche Gebühr pro vermietetem Gastraum ohne TV-Gerät zahlen, wie 5 Sterne-Hotels, die jedes Zimmer mit einem großen Flatscreen ausgestattet haben. Daneben hält er die Länder aber auch für nicht zuständig, den neuen Rundfunkbeitrag zu beschließen. Dieser sei nämlich kein Beitrag im juristischen Sinne, sondern eine Steuer. Für diese Steuer hätten die Länder aber keine Gesetzgebungskompetenz. Schon aus diesem Grund sei der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.

Muss man jetzt trotzdem zahlen?   

Ja, denn der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist jetzt erstmal in der Welt und kann daher als Rechtsgrundlage für die Gebührenbescheide herangezogen werden. Wer sich dagegen zur Wehr setzen will, kann natürlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und danach vor dem Verwaltungsgericht klagen. Erfolgsaussichten: ungewiss.